02.07.2015 14:24:40
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WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin bzgl. der 5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016 ISIN DE000A11QVP2 WKN A11 QVP
DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Anleihe/Firmenübernahme
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der WESTGRUND
Aktiengesellschaft Berlin bzgl. der 5 %
Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016 ISIN DE000A11QVP2 WKN A11
QVP
02.07.2015 / 14:24
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Bekanntmachung
der
WESTGRUND Aktiengesellschaft
Berlin
bzgl. der
5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016
ISIN DE000A11QVP2
WKN A11 QVP
In Bezug auf die Wandelschuldverschreibung der WESTGRUND Aktiengesellschaft
über EUR 19.860.000,00, fällig am 23. April 2016 (ISIN DE000A11QPV2) (die
"Wandelanleihe"), gibt die WESTGRUND Aktiengesellschaft bekannt, dass ein
Kontrollwechsel im Sinne von § 15(1)(d) der Bedingungen der Wandelanleihe
(die "Anleihebedingungen") eingetreten ist:
Die WESTGRUND Aktiengesellschaft hat am 26. Juni 2015 Kenntnis erlangt,
dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot")
der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher
nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WESTGRUND
Aktiengesellschaft, das am 30. April 2015 veröffentlicht wurde und gemäß
Bekanntmachung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für ca. 94,90% des
Grundkapitals und der Stimmrechte der WESTGRUND Aktiengesellschaft
angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für das
Übernahmeangebot am 26. Juni 2015 unbedingt geworden ist. Die ADLER Real
Estate Aktiengesellschaft hat somit seit diesem Tag die Kontrolle über die
WESTGRUND Aktiengesellschaft im Sinne der Anleihebedingungen erworben.
Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 15(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat
die WESTGRUND Aktiengesellschaft den 18. August 2015 (der
"Wirksamkeitstag") bestimmt.
Gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des
Kontrollwechsels jeder Anleihegläubiger berechtigt, eine Wandlung unter
Verwendung einer Wandlungserklärung vorzunehmen, die der Wandlungsstelle
mindestens zehn Kalendertage vor dem Wirksamkeitstag zugehen muss. Da
zurzeit für die Anleihegläubiger das ordentliche Wandlungsrecht gemäß §
6(2) der Anleihebedingungen möglich ist, kommt dem vorstehend erläuterten
Wandlungsrecht gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen keine eigenständige
Bedeutung zu. Die Ausübung des ordentlichen Wandlungsrechts ist noch bis
zum 15. Dezember 2015 (einschließlich) möglich.
Berlin, im Juli 2015
WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Fax: +49 30 639 619 228
E-Mail: krienen@westgrund.de
Internet: www.westgrund.de
ISIN: DE000A0HN4T3, DE000A14KCW5
WKN: A0HN4T, A14KCW
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart
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374725 02.07.2015
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