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02.07.2015 14:24:40

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WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin bzgl. der 5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016 ISIN DE000A11QVP2 WKN A11 QVP

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):

Anleihe/Firmenübernahme

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der WESTGRUND

Aktiengesellschaft Berlin bzgl. der 5 %

Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016 ISIN DE000A11QVP2 WKN A11

QVP

02.07.2015 / 14:24

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Bekanntmachung

der

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Berlin

bzgl. der

5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016

ISIN DE000A11QVP2

WKN A11 QVP

In Bezug auf die Wandelschuldverschreibung der WESTGRUND Aktiengesellschaft

über EUR 19.860.000,00, fällig am 23. April 2016 (ISIN DE000A11QPV2) (die

"Wandelanleihe"), gibt die WESTGRUND Aktiengesellschaft bekannt, dass ein

Kontrollwechsel im Sinne von § 15(1)(d) der Bedingungen der Wandelanleihe

(die "Anleihebedingungen") eingetreten ist:

Die WESTGRUND Aktiengesellschaft hat am 26. Juni 2015 Kenntnis erlangt,

dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot")

der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher

nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WESTGRUND

Aktiengesellschaft, das am 30. April 2015 veröffentlicht wurde und gemäß

Bekanntmachung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für ca. 94,90% des

Grundkapitals und der Stimmrechte der WESTGRUND Aktiengesellschaft

angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für das

Übernahmeangebot am 26. Juni 2015 unbedingt geworden ist. Die ADLER Real

Estate Aktiengesellschaft hat somit seit diesem Tag die Kontrolle über die

WESTGRUND Aktiengesellschaft im Sinne der Anleihebedingungen erworben.

Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 15(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat

die WESTGRUND Aktiengesellschaft den 18. August 2015 (der

"Wirksamkeitstag") bestimmt.

Gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des

Kontrollwechsels jeder Anleihegläubiger berechtigt, eine Wandlung unter

Verwendung einer Wandlungserklärung vorzunehmen, die der Wandlungsstelle

mindestens zehn Kalendertage vor dem Wirksamkeitstag zugehen muss. Da

zurzeit für die Anleihegläubiger das ordentliche Wandlungsrecht gemäß §

6(2) der Anleihebedingungen möglich ist, kommt dem vorstehend erläuterten

Wandlungsrecht gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen keine eigenständige

Bedeutung zu. Die Ausübung des ordentlichen Wandlungsrechts ist noch bis

zum 15. Dezember 2015 (einschließlich) möglich.

Berlin, im Juli 2015

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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02.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: WESTGRUND Aktiengesellschaft

Joachimsthaler Strasse 34

10719 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30 2000 914 20

Fax: +49 30 639 619 228

E-Mail: krienen@westgrund.de

Internet: www.westgrund.de

ISIN: DE000A0HN4T3, DE000A14KCW5

WKN: A0HN4T, A14KCW

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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374725 02.07.2015

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