24.07.2014 10:08:47
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DGAP-News: Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen
Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen
DGAP-News: Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich
abgeschlossen
24.07.2014 / 10:10
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Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen
- Hohe Präsenz
- Zustimmung von annähernd 100% zu allen verabschiedeten
Tagesordnungspunkten
- Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt
- Wechsel des Wirtschaftsprüfers beschlossen
- Keine Abstimmung zum Bedingten Kapital
Köln, 24. Juli 2014 - Die am 22. Juli 2014 in Frankfurt am Main abgehaltene
Hauptversammlung der Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3,
US5), war mit einer Präsenz in Höhe von über 86% gemessen am Grundkapital
sehr gut besucht. Dabei hat die Hauptversammlung allen zur Abstimmung
gebrachten Beschlussvorlagen mit annähernd 100% zugestimmt. Insbesondere
wurde der Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt.
"Mit dem Aktienrückkaufprogramm möchten wir die Attraktivität unserer Aktie
steigern. Insbesondere, nachdem unser Modell der Optionsdividende, das wir
gerne fortgeführt hätten, bei einer Mehrheit externer Investoren keine
Unterstützung mehr gefunden hat", sagte Qingyong Wu. Der ULTRASONIC-CEO
ergänzte: "Das Aktienrückkaufprogramm soll einerseits dazu beitragen, den
derzeitigen Aktienkurs weiter zu stabilisieren und andererseits den Wert
der Aktie sichtbar zu erhöhen."
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien
Abweichend zum in der Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss wurde die
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien dabei auf EUR 634.890,00, das sind
knapp 5% des am Tag der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals in Höhe
von EUR 12.697.818,00, beschränkt und zeitlich auf ein Jahr bis zum 21.
Juli 2015 begrenzt. Zudem wurde ein Mindestpreis in Höhe von EUR 15,00 pro
Aktie für alle späteren Verwertungsmöglichkeiten festgelegt. Einen
entsprechenden Gegenantrag hatte Qingyong Wu nach vorheriger Abstimmung mit
den Großaktionären zu Beginn der Hauptversammlung gestellt, so dass weder
der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, noch der Gegenantrag der
Balaton AG zur Abstimmung kamen. Der genaue Wortlaut der beschlossenen
Ermächtigung kann auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich
Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen werden.
BDO AG neuer Wirtschaftsprüfer
Nach einem entsprechenden Gegenantrag von Herrn Qingyong Wu wurde mit
99,8565% Ja-Stimmen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014
gewählt. Ausschlaggebend für den Gegenantrag zur ursprünglichen
Tagesordnung war eine Veränderung im Prüfungsteam des bisherigen
Wirtschaftsprüfers Warth & Klein Grant Thornton, die dem Aufsichtsrat erst
nach Veröffentlichung der Einladung bekannt geworden war. Nachdem Warth &
Klein Grant Thornton die letzten sechs Geschäftsjahre geprüft hatte, sah
der Aufsichtsrat keine Gründe, die gegen einen Wechsel sprechen und
unterstützte den Gegenantrag von Herrn Wu. Nach Prüfung mehrerer Angebote,
fiel die Wahl auch aufgrund der hohen Reputation auf die BDO AG.
Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
Vorstand und Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung mit mehr als
99,9% Zustimmung entlastet und mit einem ebenso deutlichen Ergebnis die
vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Nicht abgestimmt
wurde hingegen über TOP 8 der Tagesordnung, die "Beschlussfassung über die
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Kombinationen
dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts,
Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen".
Hier sehen Aufsichtsrat und Vorstand weiteren Erklärungsbedarf im
Aktionärskreis und hatten Ihren Vorschlag deshalb zu Beginn der
Hauptversammlung zurückgezogen.
Gegen 16.30 Uhr beendete der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Johannes
Mauser, nach reibungslosem Verlauf die Hauptversammlung. Die Präsentation
zur Hauptversammlung und die detaillierten Abstimmungsergebnisse stehen
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor
Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Über die Ultrasonic AG
Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der
chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten
und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit mehr als 1.400
Mitarbeitern im Wesentlichen in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit
ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert
Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und
internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von
Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen
Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat
das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene "Urban-Footwear" Kollektion
für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC
auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken
urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird
zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ultrasonic-ag.de
Für Rückfragen:
Ultrasonic AG
Chi Kwong Clifford Chan
Vorstand und CFO
E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)
Disclaimer:
Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere durfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gultiger Fassung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder
zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und
werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gultiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten
von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)
Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder
(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'),
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unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen
zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,
auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur
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E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
Internet: www.ultrasonic-ag.de
ISIN: DE000A1KREX3
WKN: A1KREX
Indizes: CDAX, Classic All Share, DAXsector All Consumer,
DAXsector Consumer, DAXsubsector All Clothing &
Footwear, DAXsubsector Clothing & Footwear, Prime All
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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