11.07.2018 17:15:56
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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG: Bekanntgabe vom Ergebnis des Rückkaufangebots betreffend die STADA-Anleihe 2015/2022
DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Anleihe Investor News NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT. Bad Vilbel, 11. Juli 2018 - STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft ("STADA" oder die "Emittentin") mit eingetragenem Sitz in Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Bundesrepublik Deutschland gibt heute das Ergebnis ihres Angebotes an die Anleihegläubiger (die "Anleihegläubiger") der EUR 300.000.000 1,750% Schuldverschreibungen, die im Jahr 2022 fällig sind, ISIN XS1213831362, Common Code 121383136, WKN A14KJP (die "Schuld-verschreibungen"), die ausstehenden Schuldverschreibungen durch einen Barankauf (das "Rückkaufangebot") zu erwerben. Das Rückkaufangebot erfolgte unter den Bedingungen und zu den Konditionen deren Einzelheiten in dem Rückkauf-Memorandum vom 29. Juni 2018 beschrieben sind (das "Rückkauf-Memorandum"). Anleihegläubiger haben der Emittentin während des Angebotszeitraums, der am 29. Juni 2018 begann und am 10. Juli 2018 um 15.00 Uhr deutscher Zeit endete, Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag in Höhe von EUR 15.656.000 zum Rückkauf angeboten. Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass sie sämtliche wirksam zum Rückkauf angebotenen Schuldverschreibungen zu den im Rückkauf-Memorandum dargelegten Bedingungen und Konditionen zurückkaufen wird. Zahlungstag (wie im Rückkauf-Memorandum definiert) wird voraussichtlich am 16. Juli 2018 sein. Nach diesem Zeitpunkt werden die Schuldverschreibungen insgesamt noch in einer Höhe von EUR 274.070.000 ausständig sein. Anfragen zum Rückkaufangebot können an den Tender Agent gerichtet werden: DIE EMITTENTIN Das Rückkaufangebot wurde weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben oder wird abgegeben werden, auch nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Faxübermittlung, Email, Telefon und das Internet. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht im Wege des Rückkaufangebots aus den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder durch in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige oder wohnhafte Personen auf diese Art, durch diese Mittel oder Instrumente angeboten werden. Daher werden und dürfen keine Kopien dieser Bekanntmachung, des Rückkauf-Memorandum und etwaige Dokumente oder Unterlagen in Bezug auf das Rückkaufangebot direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige oder wohnhafte Person versendet oder in anderer Weise übermittelt, geliefert oder weitergeleitet werden. Jedes als Antwort auf das Rückkaufangebot behauptete Angebot zum Verkauf, das direkt oder indirekt auf einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist unwirksam, und Angebote zum Verkauf, die von einem Einwohner der Vereinigten Staaten oder einem Vertreter, Treuhänder oder anderen Intermediär abgegeben werden, der auf genaue Anweisungen für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten abgibt, werden nicht angenommen. Die Verbreitung dieses Rückkauf-Memorandums kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Rückkauf-Memorandums kommen, werden von der Emittentin und dem Tender Agent aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Weder dieses Rückkauf-Memorandum noch irgendein anderes Dokument oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot wurden von der Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für Zwecke einer öffentlichen Bekanntmachung oder eines Verkaufs im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden auch nicht für Zwecke der Genehmigung eingereicht werden. Aufgrund dessen darf das Rückkaufangebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich bekannt gemacht werden und weder dieses Rückkauf-Memorandum noch jedes andere Angebotsrundschreiben, Prospekt, Antragsformular, Werbung oder andere mit dem Rückkaufangebot verbundenen Unterlagen dürfen verbreitet oder auf andere Weise in oder innerhalb von Luxemburg veröffentlicht werden. Hiervon ausgenommen sind Verbreitungen, welche kein öffentliches Angebot von Wertpapierpapieren darstellen, abhängig von der Prospektpflicht gemäß dem Luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über die Prospektpflicht von Wertpapieren in seiner aktuellen Fassung, welches die Prospektrichtlinie in seiner aktuellen Fassung implementiert. Dieses Angebot fällt nicht unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Die Angebotsunterlage wurde nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchsicht, Überprüfung und/oder Genehmigung übersandt. Dieses Angebot wird auch zukünftig nicht Gegenstand eines Notifizierungs-, Registrierungs-, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren außerhalb von Deutschland sein, noch wurden solche Verfahren in der Vergangenheit angestrengt oder durchgeführt. Die Veröffentlichung, Versendung, Vertreibung oder Verbreitung dieses Angebotsdokuments oder mit diesem zusammenhängende Dokumente außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Dieses Angebotsdokument und andere, mit diesem zusammenhängende Dokumente dürfen von Dritten in Ländern, in denen dieses rechtswidrig wäre, nicht versendet, vertrieben, verbreitet oder veröffentlicht werden. Depotbanken dürfen das Angebotsdokument außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht veröffentlichen, verbreiten oder vertreiben, es sei denn dies ist nach allen nationalen und ausländischen zwingenden Rechtsvorschriften rechtmäßig. Dieses Angebot wird ausschließlich unter den in dem Angebotsdokument genauer bezeichneten Bedingungen unterbreitet. Die Informationen in dieser Bekanntmachung wurden weder an eine autorisierte Person kommuniziert noch von dieser für Zwecke der Section 21 des Finanzdienstleistungen und Kapitalmarkt Gesetzes 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) genehmigt. Daher dürfen die Dokumente und/oder Unterlagen nicht verbreitet werden und dürfen nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich weitergegeben werden. Die Kommunikation von solchen Dokumenten und/oder Materialien als Förderung von Finanzeninstrumenten darf nur an solche Personen im Vereinigten Königreich erfolgen, die (i) unter die Definition des "investment professionals" (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (jeweils wie geändert die "Financial Promotion Order") definiert), (ii) oder an Personen, die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order (inklusive Mitglieder oder Gläubiger der Gesellschaft), oder (iii) an Personen, die ansonsten die Materialien in rechtmäßiger Weise erhalten dürfen (diese Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Jede andere Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht nach diesen Materialien oder Dokumenten handeln oder auf ihren Inhalt vertrauen. Diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, welche naturgemäß Risiken, Ungewissheiten und Annahmen unterliegen. Es ist nicht gewährleistet, dass die hierin beschriebenen Transaktionen tatsächlich oder unter den angegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Die Emittentin übernimmt keine Verpflichtung, die Informationen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, zu aktualisieren oder zu korrigieren. Kontakt: Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de.
11.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | STADA Arzneimittel AG |
Stadastraße 2-18 | |
61118 Bad Vilbel | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)6101 603- 113 |
Fax: | +49 (0)6101 603- 506 |
E-Mail: | ir@stada.de |
Internet: | www.stada.de |
ISIN: | DE0007251803 |
WKN: | 725180 |
Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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