10.07.2013 09:36:01
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DGAP-News: SolarWorld AG
DGAP-News: SolarWorld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013
- Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 (2010/2017) am 6. August 2013 in Bonn
Die SolarWorld AG wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen für den 5. bzw. 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen. Erwartungsgemäß konnten die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen der SolarWorld AG, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, keine Beschlüsse zum vorgeschlagenenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft fassen, weil auf den Versammlungen jeweils weniger als die erforderliche, hohe Mindestpräsenz von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren. Auf der Gläubigerversammlung 'Restrukturierungskonzept' zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.
Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nunmehr die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.
Viele institutionelle Anleger, die an den Versammlungen am 8. und 9. Juli nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei den nachfolgenden Versammlungen ihre Stimmen abgeben werden.
'Ich bin sicher, dass wir bei den Versammlungen im August sowohl die notwendige Mindestpräsenz als auch die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept erreichen werden,' erklärte Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG. 'Nach dem von uns vorgeschlagenen Plan bekommen die Anleihegläubiger erheblich mehr heraus als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG. Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Ich bitte die Anleihegläubiger, sich zu den zweiten Gläubigerversammlungen im August anzumelden oder eine Vollmacht auszustellen', so Asbeck.
Die Einladungen zu den zweiten Gläubigerversammlungen sollen in Kürze im Bundesanzeiger sowie unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlung veröffentlicht. Auf dieser Internetseite steht darüber hinaus ein Informationsmemorandum zur Verfügung, welches das Restrukturiungskonzept im Detail vorstellt. Anleihegläubiger haben zudem die Möglichkeit, auf der genannten Internetseite einen Newsletter zur regelmäßigen Information zu bestellen.
Wie bereits vermeldet, hatten die Gläubiger der beiden Anleihen auf weiteren Gläubigerversammlungen, die ebenfalls am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, Herrn Rechtsanwalt Alexander Elsmann (für die Anleihe 2011/2016) und die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, (für die Anleihe 2010/2017) zu gemeinsamen Vertretern aller Anleihegläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Rechten bestellt.
Über die SolarWorld AG: Die SolarWorld AG stellt Solarstromanlagen her und trägt damit weltweit zu einer sauberen Energieversorgung bei. Der Konzern mit Sitz in Bonn beschäftigt rund 2.500 Menschen und fertigt in Freiberg/Deutschland und in Hillsboro/USA. Vom Rohstoff Silizium bis zum Solarstrommodul vereint das Unternehmen alle Produktionsstufen unter einem Dach. Dazu gehört auch eine eigene Forschung und Entwicklung. SolarWorld beliefert über ein internationales Vertriebsnetz Kunden in aller Welt mit Solarstrommodulen und kompletten Anlagen. Das Unternehmen legt Wert auf hohe soziale Standards an seinen Standorten in aller Welt und hat sich einer ressourcen- und energiesparenden Produktion verpflichtet. Der Konzern ist seit 1999 börsennotiert. Mehr Informationen unter www.solarworld.de
Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations
Ende der Corporate News
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10.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: SolarWorld AG Martin-Luther-King-Straße 24 53175 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470 Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470 E-Mail: placement@solarworld.de Internet: www.solarworld.de ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225 WKN: 510840 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 220548 10.07.2013
DGAP-News: SolarWorld AG / Schlagwort(e):
Kapitalrestrukturierung/Sonstiges
Solarworld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu
Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013
10.07.2013 / 09:36
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10.07.2013
Corporate News SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
Solarworld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu
Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013
- Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der
Anleihe
ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) am 5. August 2013
in Bonn
- Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 (2010/2017) am 6. August 2013 in Bonn
Die SolarWorld AG wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen für den 5. bzw. 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen. Erwartungsgemäß konnten die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen der SolarWorld AG, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, keine Beschlüsse zum vorgeschlagenenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft fassen, weil auf den Versammlungen jeweils weniger als die erforderliche, hohe Mindestpräsenz von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren. Auf der Gläubigerversammlung 'Restrukturierungskonzept' zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.
Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nunmehr die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.
Viele institutionelle Anleger, die an den Versammlungen am 8. und 9. Juli nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei den nachfolgenden Versammlungen ihre Stimmen abgeben werden.
'Ich bin sicher, dass wir bei den Versammlungen im August sowohl die notwendige Mindestpräsenz als auch die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept erreichen werden,' erklärte Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG. 'Nach dem von uns vorgeschlagenen Plan bekommen die Anleihegläubiger erheblich mehr heraus als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG. Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Ich bitte die Anleihegläubiger, sich zu den zweiten Gläubigerversammlungen im August anzumelden oder eine Vollmacht auszustellen', so Asbeck.
Die Einladungen zu den zweiten Gläubigerversammlungen sollen in Kürze im Bundesanzeiger sowie unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlung veröffentlicht. Auf dieser Internetseite steht darüber hinaus ein Informationsmemorandum zur Verfügung, welches das Restrukturiungskonzept im Detail vorstellt. Anleihegläubiger haben zudem die Möglichkeit, auf der genannten Internetseite einen Newsletter zur regelmäßigen Information zu bestellen.
Wie bereits vermeldet, hatten die Gläubiger der beiden Anleihen auf weiteren Gläubigerversammlungen, die ebenfalls am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, Herrn Rechtsanwalt Alexander Elsmann (für die Anleihe 2011/2016) und die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, (für die Anleihe 2010/2017) zu gemeinsamen Vertretern aller Anleihegläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Rechten bestellt.
Über die SolarWorld AG: Die SolarWorld AG stellt Solarstromanlagen her und trägt damit weltweit zu einer sauberen Energieversorgung bei. Der Konzern mit Sitz in Bonn beschäftigt rund 2.500 Menschen und fertigt in Freiberg/Deutschland und in Hillsboro/USA. Vom Rohstoff Silizium bis zum Solarstrommodul vereint das Unternehmen alle Produktionsstufen unter einem Dach. Dazu gehört auch eine eigene Forschung und Entwicklung. SolarWorld beliefert über ein internationales Vertriebsnetz Kunden in aller Welt mit Solarstrommodulen und kompletten Anlagen. Das Unternehmen legt Wert auf hohe soziale Standards an seinen Standorten in aller Welt und hat sich einer ressourcen- und energiesparenden Produktion verpflichtet. Der Konzern ist seit 1999 börsennotiert. Mehr Informationen unter www.solarworld.de
Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations
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