31.01.2022 19:05:04

DGAP-News: Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

31.01.2022 / 19:05
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Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

- Hauptversammlung schafft Grundlage für öffentliches Rückerwerbsangebot durch entsprechende Beschlussfassung mit einer Mehrheit von 97,99 %

- Hauptversammlung fasst hierzu Beschluss über Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbenden eigenen Aktien

- Gestützt auf Ermächtigung der Hauptversammlung beschließt Rocket Internet Durchführung des öffentlichen Rückerwerbsangebots zum Erwerb von bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 35,00 je Aktie

- Annahmefrist läuft vom 9. Februar 2022 bis zum 10. März 2022

Berlin, 31. Januar 2022 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6), die heute virtuell in Berlin stattfand, fasste unter Tagesordnungspunkt 1, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, einen Beschluss über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender eigener Aktien. Damit haben die Aktionäre der Gesellschaft die Grundlage für die Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots geschaffen. Der Beschluss zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender eigener Aktien wurde mit einer Mehrheit von 97,99 % gefasst.

Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 Aktien der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktien") zu unterbreiten ("Rückerwerbsangebot"). Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots angebotene Gegenleistung beträgt, entsprechend den Vorgaben des dem Rückerwerbsangebot zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses, EUR 35,00 je Rocket Internet-Aktie. Damit hat das Rückerwerbsangebot ein Gesamtvolumen von bis zu EUR 968.242.765,00.

Die Frist zur Annahme des Rückerwerbsangebots beginnt am 9. Februar 2022, 0:00 Uhr (MEZ) und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. März 2022 um 24:00 Uhr (MEZ).

Den Aktionären der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktionäre") stehen Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Rocket Internet-Aktie ein Andienungsrecht vermittelt. Das Andienungsverhältnis beträgt 4:1, sodass vier Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückerwerbsangebot für eine Rocket Internet-Aktie annehmen zu können.

Rocket Internet-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Andienungsrechte zu veräußern, soweit sie an dem Rückerwerbsangebot nicht oder nur teilweise teilnehmen möchten. Ebenso haben sie die Möglichkeit, zu-sätzliche Andienungsrechte zu erwerben, wenn sie mehr Rocket Internet-Aktien andienen möchten, als sie dies auf Basis der ihnen in ihre Wertpapierdepots eingebuchten Andienungsrechte tun können. Die Andie-nungsrechte werden in den Handel im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einbezo-gen und dort bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Auch eine außerbörsli-che Übertragung der Andienungsrechte ist zulässig und möglich.

Die Gesellschaft wird die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen.

Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbsangebots sind dem Angebotsschreiben der Gesellschaft zu entnehmen. Das Angebotsschreiben wird vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite von Rocket Internet (https://www.rocket-internet.com) unter der Rubrik "Investors - Share - Share Purchase Offer 2022" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden.

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