31.01.2022 19:05:04
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DGAP-News: Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft
DGAP-News: Rocket Internet SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft - Hauptversammlung schafft Grundlage für öffentliches Rückerwerbsangebot durch entsprechende Beschlussfassung mit einer Mehrheit von 97,99 % - Hauptversammlung fasst hierzu Beschluss über Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbenden eigenen Aktien - Gestützt auf Ermächtigung der Hauptversammlung beschließt Rocket Internet Durchführung des öffentlichen Rückerwerbsangebots zum Erwerb von bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 35,00 je Aktie - Annahmefrist läuft vom 9. Februar 2022 bis zum 10. März 2022 Berlin, 31. Januar 2022 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6), die heute virtuell in Berlin stattfand, fasste unter Tagesordnungspunkt 1, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, einen Beschluss über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender eigener Aktien. Damit haben die Aktionäre der Gesellschaft die Grundlage für die Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots geschaffen. Der Beschluss zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender eigener Aktien wurde mit einer Mehrheit von 97,99 % gefasst. Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 Aktien der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktien") zu unterbreiten ("Rückerwerbsangebot"). Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots angebotene Gegenleistung beträgt, entsprechend den Vorgaben des dem Rückerwerbsangebot zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses, EUR 35,00 je Rocket Internet-Aktie. Damit hat das Rückerwerbsangebot ein Gesamtvolumen von bis zu EUR 968.242.765,00. Die Frist zur Annahme des Rückerwerbsangebots beginnt am 9. Februar 2022, 0:00 Uhr (MEZ) und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. März 2022 um 24:00 Uhr (MEZ). Den Aktionären der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktionäre") stehen Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Rocket Internet-Aktie ein Andienungsrecht vermittelt. Das Andienungsverhältnis beträgt 4:1, sodass vier Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückerwerbsangebot für eine Rocket Internet-Aktie annehmen zu können. Rocket Internet-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Andienungsrechte zu veräußern, soweit sie an dem Rückerwerbsangebot nicht oder nur teilweise teilnehmen möchten. Ebenso haben sie die Möglichkeit, zu-sätzliche Andienungsrechte zu erwerben, wenn sie mehr Rocket Internet-Aktien andienen möchten, als sie dies auf Basis der ihnen in ihre Wertpapierdepots eingebuchten Andienungsrechte tun können. Die Andie-nungsrechte werden in den Handel im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einbezo-gen und dort bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Auch eine außerbörsli-che Übertragung der Andienungsrechte ist zulässig und möglich. Die Gesellschaft wird die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen. Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbsangebots sind dem Angebotsschreiben der Gesellschaft zu entnehmen. Das Angebotsschreiben wird vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite von Rocket Internet (https://www.rocket-internet.com) unter der Rubrik "Investors - Share - Share Purchase Offer 2022" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden. Kontakt: E: info@rocket-internet.com Über Rocket Internet Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle. Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet Unternehmen sind in einer großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com. Haftungsausschluss/Wichtige Hinweise DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET SE ("ROCKET INTERNET") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ÖFFENTLICHE AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT WERDEN. INVESTOREN UND INHABERN VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE. SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN ROCKET INTERNET ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AKTIEN DER ROCKET INTERNET ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIESSEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF AKTIEN DER ROCKET INTERNET GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST. SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND, STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN", "ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON ROCKET INTERNET ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE ROCKET INTERNET NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER ROCKET INTERNET LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN ABWEICHEN. Rocket Internet ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER EREIGNISSE, RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU AKTUALISIEREN.
31.01.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rocket Internet SE |
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Fax: | +49 (0)30 300 13 1899 |
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Internet: | www.rocket-internet.com |
ISIN: | DE000A12UKK6 |
WKN: | A12UKK |
EQS News ID: | 1274847 |
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