20.10.2014 18:10:47

DGAP-News: RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

RENA LANGE Holding GmbH i.I. / Schlagwort(e): Anleihe

20.10.2014 18:10

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Rena Lange Holding GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht

beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der Rena Lange Holding

GmbH konnte die für eine Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 3 S. 1

Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erforderliche Präsenz von 50 Prozent der

ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gesellschaft

wird in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung zur Wahl eines

gemeinsamen Vertreters laden. Für die Beschlussfähigkeit der zweiten

Gläubigerversammlung ist nach § 15 Abs. 3 S. 3 HS 1 SchVG kein Quorum

erforderlich, so dass die Gläubigerversammlung unabhängig von der

wertmäßigen Präsenz der ausstehenden Schuldverschreibungen beschlussfähig

ist. Die zweite Gläubigerversammlung wird am 17. November 2014 stattfinden.

Die Anleihegläubiger können an dieser zweiten Gläubigerversammlung entweder

persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen

Anmelde- und Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite der

Gesellschaft www.renalange.com unter der Rubrik "Anleihe" zur Verfügung

gestellt.

Kontakt:

Dr. Siegmund Rudigier

Geschäftsführer

Rena Lange Holding GmbH

Hauptstraße 24

5071 Wals bei Salzburg

Tel: +49.89.41866.0

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