20.10.2014 18:10:47
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DGAP-News: RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014
RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014
RENA LANGE Holding GmbH i.I. / Schlagwort(e): Anleihe
20.10.2014 18:10
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Rena Lange Holding GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht
beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014
Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der Rena Lange Holding
GmbH konnte die für eine Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 3 S. 1
Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erforderliche Präsenz von 50 Prozent der
ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gesellschaft
wird in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung zur Wahl eines
gemeinsamen Vertreters laden. Für die Beschlussfähigkeit der zweiten
Gläubigerversammlung ist nach § 15 Abs. 3 S. 3 HS 1 SchVG kein Quorum
erforderlich, so dass die Gläubigerversammlung unabhängig von der
wertmäßigen Präsenz der ausstehenden Schuldverschreibungen beschlussfähig
ist. Die zweite Gläubigerversammlung wird am 17. November 2014 stattfinden.
Die Anleihegläubiger können an dieser zweiten Gläubigerversammlung entweder
persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen
Anmelde- und Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite der
Gesellschaft www.renalange.com unter der Rubrik "Anleihe" zur Verfügung
gestellt.
Kontakt:
Dr. Siegmund Rudigier
Geschäftsführer
Rena Lange Holding GmbH
Hauptstraße 24
5071 Wals bei Salzburg
Tel: +49.89.41866.0
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