05.10.2005 18:40:00

DGAP-News: PWB Rechtsanwälte Jena

PWB Rechtsanwälte Jena: Frontal 21 'Mann beißt Hund!'

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Frontal 21 "Mann beißt Hund!"
Pressemitteilung zur Berichterstattung "Frontal 21" über PWB Rechtsanwälte
Jena vom 04.10.2005

Eigentlich hätten wir von Frontal 21 mehr erwartet.

In der Sendung vom 04.10.2005 hat Frontal 21 über "gierige" Anlegeranwälte im
Allgemeinen und PWB Rechtsanwälte Jena im Besonderen berichtet. Aufmacher war
der Fall eines geschädigten Kapitalanlegers für den PWB Rechtsanwälte Jena
einen Anlegerschutzprozess verloren habe. Obwohl PWB Rechtsanwälte Jena von
"Frontal 21" zu dem Fall - unter Verstoß gegen grundlegende journalistische
Sorgfaltspflichten - nicht befragt wurde, hat "Frontal 21" diesen Fall zum
Anlass genommen, über die sogenannte "Abzockermentalität" der Anlegeranwälte
zu berichten.

Tenor: Die Anlegeranwälte ziehen dem geschädigten Anleger das Fell zum zweiten
Mal über die Ohren, weil sie die Anlegerprozesse wegen der meist großen Zahl
der Fälle nicht individuell bearbeiten und deshalb nicht gewinnen könnten.

Auf den Einzelfall könnten diese Anwälte meist gar nicht eingehen, so ein von
"Frontal 21" zitierter Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale. Diese Auffassung
ist falsch: Die Entwicklung des Anlegerschutzes in Deutschland ist dem
gegenüber gerade auf die Aktivität der auf das Kapitalanlagerecht
spezialisierten Anwälte und deren Erfolge für die Anleger zurückzuführen. Um
Massenverfahren effizient durchführen zu können hat der Gesetzgeber im Übrigen
vor wenigen Wochen das sogenannte "Musterklagegesetz" eingeführt.

Dazu Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer:
"Wir wissen nicht, wie die Kollegen arbeiten. Allerdings haben wir allein im
Zeitraum von Mai 2004 bis zum heutigen Tag etwa fünfhundert Einzelklagen gegen
eine große deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus einem
Anlagebetrugsfall vertreten. Keiner dieser fünfhundert Fälle ist schematisch
bearbeitet worden. Jeder Fall ist individuell aufbereitet und betreut worden.
Wenn unseriöse Kollegen "Massenverfahren" führen, ohne auf den Einzelfall
einzugehen, dann schadet dies dem Berufsstand der Anwaltschaft insgesamt."

Entgegen der von vielen Betroffenen so verstandenen Behauptung von "Frontal
21" die Arbeit von PWB Rechtsanwälte Jena für die vielen Geschädigten sei
erfolglos, hier die harten Fakten, die Frontal 21 bereits am 29.08.2005 also
über einen Monat vor Ausstrahlung der Sendung bekannt waren: Gegen den
"Sächsischen Wirtschaftsdienst Dresden" haben wir für die von uns vertretenen
Geschädigten in 2003 und 2004 einhundertfünfzehn Arrestbeschlüsse in das
dingliche Vermögen der Verantwortlichen des SWD in Höhe von insgesamt 1,6
Millionen EUR realisiert. Für etwa 140 Immobiliengeschädigte haben wir es in
Verhandlungen mit Banken und Sparkassen erwirkt, dass die von uns vertretenen
Anleger ihr Restdarlehensvaluta in der Regel ummehr als 50 % reduzieren
konnten und

- die Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden und
- die Darlehenssicherheiten an die von uns vertretenen Mandanten zurück
übertragen wurden.
In etwa 40 % der Fälle haben wir es darüber hinaus erreicht, dass die
Geschädigten ihre Immobilien-/Fondsanteile auf die finanzierenden Banken
Rückübertragen konnten und zu einer vollständigen Beendigung des Engagements
gekommen sind.

In der Sache der insolventen "BFI-Bank Dresden" und den durch diese Bank
finanzierte Beteiligung an Fondsgesellschaften insbesondere der Fonds EURO Top
Plus, Albert Fonds Nr. 1 KG sowie der Sachwert Plus Fonds Nr. 7 - 10 KG
konnten wir es für die von uns vertretenen etwa zweihundert Mandanten
erreichen, dass der Insolvenzverwalter der BFI-Bank AG, Jörg Derra, insgesamt
auf Forderungen in Höhe von 1.052.778,50 EUR gegenüber unseren Mandanten
verzichtet hat.

Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen wurde den Mandanten entweder
einen Nachlass auf die noch bestehende Darlehensschuld gewährt bzw. das
Darlehen in voller noch bestehender Höhe gegen Übertragung der Fonds-
Beteiligung und der mit diesen im Zusammenhang stehenden Ansprüchen erlassen.
Im Ergebnis kommt dieser einer vollständigen Rückabwicklung gleich.

Im Zusammenhang mit der Wider besseres Wissen erfolgten Berichterstattung in
"Frontal 21" über die angebliche Abkassierermentalität der Anwälte im
Allgemeinen und PWB Rechtsanwälte Jena im besonderen hat "Frontal 21" den "BSZ
Bund für Soziales und Ziviles Rechtsbewusstsein" in Dieburg hervorgehoben.
Mit dem BSZ haben wir bis zum 31.08.2005 zu-sammengearbeitet und für den BSZ
eine Geschäftsstelle in Jena geführt. Durch Herrn Prof. Schwindowski hat
"Frontal 21" darauf hingewiesen, dass die Praxis der Akquisition von
geschädigten Kapitalanlegern über diesen Verbraucherschutzverband - seiner
Auffassung nach - wettbewerbs- und damit rechtswidrig sei.

Dazu Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer:
"Mit dieser Berichterstattung erweist "Frontal 21" dem Anlegerschutz einen
Bärendienst: Zum einen ist die von Herrn Prof. Schwindwoski vertretene
Auffassung falsch und durch die neuere berufsrechtliche Rechtsprechung zur
Werbefreiheit der Rechtsanwälte widerlegt. Dar-über hinaus haben wir in etwa
90 % aller Fälle als Vereinsanwälte für den BSZ pro Bono, d.h. im Rahmen der
sogenannten Erstberatung für die geschädigten Vereinsmitglieder soweit uns
dies gesetzlich erlaubt und zulässig war entweder kostenfrei oder aber weit
unter den gesetzlichen Gebühren gearbeitet.
"Frontal 21" hatte von dieser Vereinspraxis vor Ausstrahlung der Sendung
Kenntnis."


Bei Fragen zu der Sendung wenden Sie sich bitte an

Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, PWB Rechtsanwälte Jena.
Fon: 0 36 41/35 35 08, Fax: 0 36 41/35 35 09

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Sendung finden Sie unter:
http://www.pwb-law.com

Ende der Mitteilung (c)DGAP 05.10.2005
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WKN: ; ISIN: XF000DGAP009; Index:
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