22.12.2015 18:31:39

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Rena GmbH i.I. Mitteilung an die Anleihegläubiger: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger

One Square Advisory Services GmbH: Rena GmbH i.I. Mitteilung an die Anleihegläubiger: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

One Square Advisory Services GmbH: Rena GmbH i.I. Mitteilung an die

Anleihegläubiger: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger

22.12.2015 / 18:31

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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- Erste Abschlagsverteilung in Höhe von EUR 11.000.000 für erstes Quartal

2016 erwartet

München, 22. Dezember 2015 - nach Übertragung des operativen

Geschäftsbetriebes der insolventen RENA GmbH auf die RENA Technologies GmbH

im Wege der übertragenden Sanierung (asset deal) mit Wirkung zum 01.März

2015 sind die Eigenverwaltung und der Sachwalter der RENA GmbH weiter mit

den Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst.

Es ist beabsichtigt, auf die zur Insolvenztabelle festgestellten

Forderungen eine erste Abschlagsverteilung vorzunehmen. Der auszuschüttende

Betrag soll sich auf EUR 11.000.000,- belaufen. Die in enger Abstimmung mit

dem Sachwalter erstellte vorläufige Hochrechnung der zur Verteilung an die

Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel hat ergeben, dass der o.g. Betrag

im Wege der Vorabausschüttung verteilt werden kann.

Das Verteilungsverzeichnis per 24. November 2015 zeigt, dass bei der

Abschlagsverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 236.872.792,42 zu

berücksichtigen sind. Bei einem Ausschüttungsbetrag für die erste

Abschlagsverteilung von EUR 11.000.000,- ergibt sich damit eine vorläufige

Quote von 4,64 %. Tatsächlich ausgezahlt werden soll die gemäß dem

Verteilungsverzeichnis auf die festgestellten Forderungen entfallende

vorläufige Quote, mithin EUR 8.948.270,22. Der Restbetrag der vorläufigen

Quote entfällt in Höhe von insgesamt EUR 2.051.729,78 auf die für den

Ausfall festgestellten Forderungen, die aufschiebend bedingt festgestellten

Forderungen und die noch nicht geprüften Forderungen und wird bei der

Ausschüttung zugunsten der vorgenannten Forderungen zurückbehalten.

Der Gläubigerausschuss hat der Abschlagsverteilung einstimmig zugestimmt.

Der Sachwalter hat das Verteilungsverzeichnis geprüft und keine

Einwendungen erhoben. Das Verteilungsverzeichnis wurde zwischenzeitlich dem

Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - zur Niederlegung

übermittelt. Es ist beabsichtigt, die Abschlagsverteilung unmittelbar nach

der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - vorzunehmenden Veröffentlichung

nach § 188 S. 3 InsO und nach Ablauf der hieran anschließenden zweiwöchigen

Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO, in die Wege zu leiten. Erst nach

Ablauf der vorgenannten Ausschlussfrist steht die im Rahmen der

Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden Forderungen entfallende

Quote endgültig fest.

Es ist ins Auge gefasst, dass die erste Abschlagszahlung auf die zur

Insolvenztabelle festgestellten Forderungen im ersten Quartal des Jahres

2016 erfolgen kann. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem

Verfahrensstand voraussichtlich frühestens bis Ende 2017 erfolgen, ist

allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender

Rechtsstreitigkeiten.

Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu

berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich

wie über die endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der

Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens.

Kontakt:

Thor Schifffahrtsgesellschaft mbH

Member of One Square Advisors Group

Theatinerstrasse 36

D-80333 München

email: rena@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

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22.12.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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425953 22.12.2015

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