13.11.2014 18:08:41
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DGAP-News: Kofler Energies AG
DGAP-News: Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktieim Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
Berlin, 13. November 2014 - Der Aufsichtsrat der Kofler Energies AG hat heute dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, das Vertragsverhältnis mit der Deutsche Börse AG zur Einbeziehung der Kofler Energies AG Aktien in den Entry Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Die Folge der in Kürze auszusprechenden Kündigung ist, dass der Handel der Kofler Energies AG Aktien im Entry Standard nach Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).
Durch den angestrebten Rückzug der Kofler Energies AG vom Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft mehr; insbesondere ist die Gesellschaft aufgrund der Finanzierung durch ihren nicht börsennotierten Großaktionär nicht auf die Möglichkeit der Kapitalaufnahme an der Börse angewiesen.
Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln.
13.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Kofler Energies AG / Schlagwort(e): Delisting
13.11.2014 18:08
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der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Delisting
13.11.2014 | Ad-hoc-Mitteilung
Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG
beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktie im Freiverkehr (Entry
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse [WKN: A0HNHE / ISIN:
DE000A0HNHE3]
Berlin, 13. November 2014 - Der Aufsichtsrat der Kofler Energies AG hat heute dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, das Vertragsverhältnis mit der Deutsche Börse AG zur Einbeziehung der Kofler Energies AG Aktien in den Entry Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Die Folge der in Kürze auszusprechenden Kündigung ist, dass der Handel der Kofler Energies AG Aktien im Entry Standard nach Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).
Durch den angestrebten Rückzug der Kofler Energies AG vom Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft mehr; insbesondere ist die Gesellschaft aufgrund der Finanzierung durch ihren nicht börsennotierten Großaktionär nicht auf die Möglichkeit der Kapitalaufnahme an der Börse angewiesen.
Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln.
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