19.04.2017 17:48:40
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DGAP-News: Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist
Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist
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DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt
Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist
19.04.2017 / 17:48
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer
anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung
oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre,
die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten
definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und
möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden
aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt "Wichtiger
Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26.
September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten
Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt "Besonderer
Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten" am Ende dieser Mitteilung
zu lesen.
Pressemeldung
19. April 2017
Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt
Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist
* Schwedische Börsenaufsicht (Swedish Securities Council/SSC) wird über
Antrag auf Verlängerung der Annahmefrist von gegenwärtig 16. Juni auf
den 26. September 2017 entscheiden
* Ziel des Antrags ist es, die Chancen einer Kartellfreigabe zu
vertretbaren Bedingungen und damit die Transaktionssicherheit für
Knorr-Bremse und Investoren zu verbessern
* Um unnötige Angebotsverzögerung zu verhindern, beantragt Knorr-Bremse
zudem die Erlaubnis, die Annahmefrist früher zu beenden, wenn alle
erforderlichen Freigaben früher vorliegen
* Entscheidung der SSC wird frühestens am 25. April 2017 erwartet
Am 5. September 2016 hatte die Knorr-Bremse AG ("Knorr-Bremse") ein
öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex AB (publ)
("Haldex") angekündigt, in dessen Rahmen Knorr-Bremse sämtliche Haldex
Aktien angedient werden können (das "Angebot"). Die Angebotsunterlage wurde
am 26. September 2016 veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 16. Juni
2017.
Knorr-Bremse AG hat heute bekanntgegeben, dass das Unternehmen bei der
schwedischen Börsenaufsicht (Swedish Securities Council/SSC) eine Befreiung
von der maximal möglichen Annahmefrist beantragt hat. Hintergrund des
Antrags ist Knorr-Bremses Einschätzung, dass die Chancen einer
Kartellfreigabe zu vertretbaren Bedingungen für Knorr-Bremse deutlich
verbessert werden, wenn Knorr-Bremse mehr Zeit gewährt wird, um den Behörden
umfangreichere und detailliertere Informationen zur Verfügung zu stellen und
mögliche Maßnahmen für etwaige Auflagen vorzubereiten. So könnte
Knorr-Bremse die Einreichung bei den EU-Kartellbehörden optimieren und
sicherstellen, dass die beste Vorgehensweise gewählt wird. Knorr-Bremse
möchte die zusätzliche Zeit außerdem nutzen, um zu verdeutlichen, wie die
geplante Transaktion die Innovationsfähigkeit verbessern und Vorteile für
Kunden schaffen wird.
Knorr-Bremse hat die Genehmigung beantragt, die längst mögliche Annahmefrist
bis zum 26. September 2016 zu verlängern. Knorr-Bremse geht davon aus, dass
die beantragte Frist ausreicht, um das Angebot erfolgreich abzuschließen.
Darüber hinaus wurde bei der SSC der Antrag gestellt, dass Knorr-Bremse die
Annahmefrist vor diesem Datum beenden kann, sollten die erforderlichen
Freigaben der Behörden früher vorliegen. Eine Entscheidung der SSC wird
frühestens am 25. April 2017 erwartet.
"Die beantragte Verlängerung verbessert unsere Chancen, die Kartellfreigabe
zu Bedingungen zu erhalten, die für die Verbindung von Knorr-Bremse und
Haldex vorteilhaft sind. Unser Ziel ist unverändert: Wir wollen einen
führenden Systemlieferanten für die Nutzfahrzeugindustrie schaffen und
Lösungen für autonomes Fahren entwickeln, die von Kunden sehr geschätzt
werden. Aufgrund des offenen und vertrauensvollen Dialogs mit den
Kartellbehörden und mit Haldex sind wir unverändert davon überzeugt, das
Haldex-Angebot erfolgreich abschließen zu können - und zwar zum Vorteil
beider Unternehmen und ihrer Stakeholder," erklärte Klaus Deller,
Vorsitzender des Vorstands der Knorr-Bremse AG.
Weitere Bedingungen sowie Informationen zum Angebot finden Sie in der
Angebotsunterlage.
Knorr-Bremse AG
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Knorr-Bremse AG
Dr. Detlef Hug
E-mail: Detlef.Hug@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1402
Eva Doppler
E-mail: Eva.Doppler@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1498
Zusätzliche Medienkontakte in Deutschland
FTI Consulting SC
Carolin Amann
E-mail: Carolin.Amann@fticonsulting.com
Telefon: +49 69 92037 132
Thomas M. Krammer
E-mail: Thomas.Krammer@fticonsulting.com
Telefon: +49 89 71042 2116
Zusätzliche Medienkontakte in Schweden
Comir
Johan Hähnel
E-mail: Johan.Hahnel@comir.se
Telefon: +46 8 31 17 70
Die vorliegende Pressemitteilung wurde am 19. April 2017 um 17.45pm CET zur
Veröffentlichung übermittelt.
Wichtiger Hinweis
Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar
weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente
(einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung, E-Mail, Telex,
Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels noch durch
eine Institution des nationalen Börsenhandels von Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das Angebot kann nicht durch
eine derartige Verwendung oder ein derartiges Mittel, Instrument oder eine
solche Institution von oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika angenommen werden. Dementsprechend werden und
sollten diese Mitteilung oder irgendeine Dokumentation, die sich auf das
Angebot bezieht, nicht in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika per Mail oder auf andere Weise gesandt,
anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.
Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die
ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige Bevollmächtigte,
die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch irgendein anderes
Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten haben, an
derartige Personen weiterleiten.
Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder
Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige
Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile
des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese
Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von
Worten wie "voraussichtlich", "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt" oder
ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von
zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit
beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die tatsächlichen
Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele außerhalb der
Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von denen abweichen,
die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder darin angedeutet
wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt
wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht verpflichtet
(und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen noch aufgrund
zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei denn, die
anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.
Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten
Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der
Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist
Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von
denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten
Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E des U.S.
Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S.
Exchange Act") unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel 14d-1(d) des U.S.
Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit den Erfordernissen nach
schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das Angebot Offenlegungs-
und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick auf Widerrufsrechte,
den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der
Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S. Inlandsangebotsverfahren
und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.
Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als
Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit
zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach dem
anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt Aktien
der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von
Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder
für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem
Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in
Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine
Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von
U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber
hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen
Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder
Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann.
Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler
haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am
5. September 2016 erworben.
WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE ANDERE
FINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRE EINES U.S-BUNDESSTAATS
HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE ANGEMESSENHEIT
ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT, OB DIESE
MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE BEHAUPTUNG IST
EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.
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19.04.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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