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DGAP-News: InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest
InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest
DGAP-News: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen
Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest
26.04.2016 / 16:25
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INCITY IMMOBILIEN AG LEGT WEITERE EINZELHEITEN DER VON DER ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLOSSENEN BAR-KAPITALERHÖHUNG FEST
- Grundkapital soll um EUR 17.500.000,00 auf EUR 60.000.000,00
durch Ausgabe von 17.500.000 neuen Aktien erhöht werden
- Bezugsverhältnis 1:0,86, Bezugspreis je neuer Aktie bei EUR
1,10
- Erwarteter Brutto-Emissionserlös in Höhe von EUR 19.250.000,00
- Vorabplatzierung der neuen Aktien an Hauptaktionärin Haron
Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte
der übrigen Altaktionäre kurzfristig und noch vor Beginn der
Bezugsfrist
- Veröffentlichung des Prospekts und Beginn der Bezugsfrist
voraussichtlich im Juni 2016
Frankfurt am Main, 26. April 2016 - Der Vorstand der InCity Immobilien AG
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Bedingungen und Einzelheiten
zur Durchführung der am 15. Dezember 2015 von der Hauptversammlung
beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt. Hiernach soll das Grundkapital
von EUR 42.500.000,00 um EUR 17.500.000,00 auf EUR 60.000.000,00 erhöht
werden. Die Kapitalerhöhung um EUR 17.500.000,00 soll im Wege der
Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der
übrigen Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der Veröffentlichung
des Prospekts und dem Beginn der Bezugsfrist kurzfristig durchgeführt
werden. Die Gesellschaft hat hierfür im Vorfeld mit der Hauptaktionärin
Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und
Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der Bezugspreis wurde auf EUR
1,10 festgelegt. Das Bezugsverhältnis wurde unter Berücksichtigung dieses
Bezugspreises und der sich nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss vom 15.
Dezember 2015 errechnenden Höchstzahl von 36.727.272 neuen Aktien auf
1:0,86 festgelegt. Der Gesellschaft wird damit voraussichtlich kurzfristig
ein Brutto-Emissionserlös von EUR 19.250.000,00 zufließen. "Mit den aus der
Kapitalerhöhung zufließenden Mitteln werden wir das für das laufende
Geschäftsjahr geplante Investitionsvolumen in unseren Immobilienbestand
aller Vorrausicht nach finanzieren können", sagt CEO Michael Freund. "Eine
Emission über das nunmehr festgelegte Emissionsvolumen hinaus, halten wir
mangels kurzfristig realisierbarer Investitionsmöglichkeiten für nicht
opportun. Sollten sich darüber hinaus weitere Investitionsmöglichkeiten
ergeben, werden wir gegebenenfalls auf die Ermächtigung zu einer weiteren
Kapitalerhöhung zurückgreifen."
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 15. Dezember
2015 dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur
Durchführung dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Dem Beschluss zufolge soll
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem
Bezugsrecht der Aktionäre und Ausschluss des Bezugsrechts für
Spitzenbeträge von derzeit EUR 42.500.000,00 um bis zu EUR 40.000.00,00 auf
bis zu EUR 82.500.000,00 erhöht werden. Dies soll durch Ausgabe von bis zu
40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erfolgen. Der
Vorstand wurde von der Hauptversammlung zudem ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung, insbesondere den Bezugspreis, die auf Basis des angestrebten
Bruttoemissionserlöses von max. EUR 40.400.000,00 zu errechnende maximale
Anzahl der neuen Aktien und das Bezugsverhältnis sowie die weiteren
Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Des Weiteren wurde
der Vorstand ermächtigt, die neuen Aktien auch bereits vor Beginn der
Bezugsfrist privaten und institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung des Bezugsrechts der
Aktionäre zum Bezugspreis zur Zeichnung anzubieten (Pre-Placement
subject-to-claw-back).
Im März 2016 hat die InCity AG über eine Tochtergesellschaft ein
neungeschossiges Büro- und Geschäftshaus in der Charlottenstraße 79-80 in
zentraler Lage in Berlin-Mitte erworben. Die Gesellschaft benötigt daher
den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung möglichst umgehend, jedoch nicht
in dem ursprünglich angestrebten Volumen. "Eine Emission über das nunmehr
festgelegte Emissionsvolumen hinaus, halten wir mangels kurzfristig
realisierbarer Investitionsmöglichkeiten für nicht opportun", sagt CEO
Michael Freund. "Sollten sich darüber hinaus weitere
Investitionsmöglichkeiten ergeben, werden wir gegebenenfalls auf die
Ermächtigung zu einer weiteren Kapitalerhöhung zurückgreifen."
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis auf EUR
1,10 und das Bezugsverhältnis unter Berücksichtigung dieses Bezugspreises
und der sich nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss vom 15. Dezember 2015
errechnenden Höchstzahl von 36.727.272 neuen Aktien auf 1:0,86 festgelegt.
Aufgrund des umgehend benötigten Emissionserlöses soll die Kapitalerhöhung
im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der
Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der
Veröffentlichung des Wertpapierprospekts und des öffentlichen
Bezugsangebots durchgeführt werden.
Die InCity Immobilien AG hat mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und
der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und
Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat die
Haron Holding AG auf ihr mittelbares Bezugsrecht zum Bezug der auf sie
entfallenden 25.178.886 neuen Aktien verzichtet und sich gleichzeitig
verpflichtet, 6.160.080 neuen Aktien direkt von der Gesellschaft zum
geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und den
Bezugspreis an die Gesellschaft abzuführen. Die Haron Holding AG hat sich
in der Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung darüber hinaus
verpflichtet, die übrigen 11.339.920 neuen Aktien nach Zeichnung und
Übernahme durch die BHF-Bank Aktiengesellschaft von dieser unter dem
Vorbehalt der Bezugsrechtsausübung der übrigen Aktionäre der Gesellschaft
im Wege der Vorabplatzierung zum Bezugspreis zu erwerben und diejenige
Anzahl an neuen Aktien, hinsichtlich derer die übrigen Aktionäre ihre
Bezugsrechte ausüben, auf die BHF-Bank Aktiengesellschaft zurück zu
übertragen. Diese neuen Aktien werden zur Sicherstellung des
Rückübertragungsanspruchs bis zum Abschluss des Bezugsangebots auf einem
Sperrdepot der BHF-BANK Aktiengesellschaft verwahrt.
Auf der Grundlage des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von EUR
19.250.000,00 soll die Kapitalerhöhung im Volumen von EUR 17.500.000,00
durch Ausgabe von 17.500.000 neuen Aktien durchgeführt werden. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass die Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister in Kürze erfolgen wird. "Damit haben wir
nun die notwendigen Mittel, um die für 2016 geplanten Investitionen in
unseren Immobilienbestand zu finanzieren", so CEO Michael Freund.
Die 11.339.920 neuen Aktien sollen den Aktionären (mit Ausnahme der Haron
Holding AG) unverzüglich nach Billigung des Prospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen
Veröffentlichung zum festgelegten Bezugsverhältnis und Bezugspreis von EUR
1,10 zum Bezug angeboten werden. Die Bezugsfrist soll zwei Wochen betragen.
Die Bezugsfrist wird voraussichtlich im Juni 2016 beginnen. Die
Gesellschaft wird zur gegebenen Zeit weitere Details veröffentlichen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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InCity Immobilien AG Presse Investor Relations
Beethovenstraße 8-10 Thomas Luber Daniel Messelhäußer
60325 Frankfurt am Tel.: +49 (0)69 7191889 66 Tel.: +49 (0)69 7191889
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www.incity.ag ir@incity.ag
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Über die InCity Immobilien AG
Die InCity AG investiert in den Aufbau eines Bestandsportfolios im Raum
Berlin sowie Frankfurt am Main und konzentriert sich dabei überwiegend auf
gewerbliche Immobilien mit Büro- und Einzelhandelsflächen, die auch einen
Wohnanteil aufweisen können. Der Investitionsfokus liegt hierbei auf
Objekten, die auf Grund ihrer Lage und Objektqualität eine langfristige
Wertstabilität bieten. Die gegenwärtig anvisierten Gesamtinvestitionen der
InCity AG in Bestandsimmobilien liegen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 50 Mio
je Objekt. Daneben beteiligt sich die InCity AG über Partnerschaftsmodelle
mit regionalen Projektentwicklern an wohnwirtschaftlichen und gewerblichen
Immobilienprojekten in ausgewählten deutschen Metropolregionen. Der
Schwerpunkt liegt hierbei auf Projektbeteiligungen mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 100 Mio. Innerhalb
der Realisierungsphase beteiligt sich die InCity AG in der Regel
mehrheitlich an der Projektgesellschaft und stellt dieser den Großteil der
aus Sicht der kreditgebenden Banken für die Fremdfinanzierung
erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung. Durch dieses Geschäftsmodell, bei
dem die Projektdurchführung dem mittelständischen Entwickler obliegt und
eine enge Kontrolle seitens der InCity AG erfolgt, werden
Projektentwicklungsrisiken maßgeblich reduziert.
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.incity.ag
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WKN: A0HNF9
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Open
Market (Entry Standard) in Frankfurt
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457977 26.04.2016
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