11.08.2015 13:01:39
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DGAP-News: InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest
InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest
InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
11.08.2015 13:02
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INCITY IMMOBILIEN AG LEGT WEITERE EINZELHEITEN DER VON DER ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLOSSENEN BAR-KAPITALERHÖHUNG FEST
- Grundkapital soll um EUR 23.818.186,00 auf EUR 42.500.000,00
durch Ausgabe von 23.818.186 neuen Aktien erhöht werden
- Bezugsverhältnis 1:1,27, Bezugspreis je neuer Aktie bei EUR
1,05
- Erwarteter Brutto-Emissionserlös in Höhe von EUR 25.009.095,30
- Vorabplatzierung der neuen Aktien an Hauptaktionärin Haron
Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte
der übrigen Altaktionäre kurzfristig und noch vor Beginn vor
Bezugsfrist
- Veröffentlichung des Prospekts und Beginn der Bezugsfrist
voraussichtlich im Oktober 2015
Frankfurt am Main, 11. August 2015 - Der Vorstand der InCity Immobilien AG
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Bedingungen und Einzelheiten
zur Durchführung der am 18. Juni 2015 von der Hauptversammlung
beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt. Hiernach soll das Grundkapital
von EUR 18.681.814,00 um EUR 23.818.186,00 auf EUR 42.500.000,00 erhöht
werden. Die Kapitalerhöhung soll im Maximalvolumen von EUR 23.818.186,00 im
Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte
der übrigen Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der
Veröffentlichung des Prospekts und dem Beginn der Bezugsfrist kurzfristig
durchgeführt werden. Die Gesellschaft hat hierfür im Vorfeld mit der
Hauptaktionärin Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine
Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. Das
Bezugsverhältnis wurde auf 1:1,27 und der Bezugspreis auf EUR 1,05
festgelegt, der Gesellschaft wird damit voraussichtlich kurzfristig ein
Brutto-Emissionserlös von EUR 25.009.095,30 zufließen. "Die Bereitschaft
unseres Großaktionärs Haron Holding AG, alle neuen Aktien zu zeichnen, ist
ein außerordentlicher Vertrauensbeweis", sagt CEO Michael Freund. "Mit
dieser Transaktion erreicht unser Unternehmen zudem eine neue
Entwicklungsstufe."
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 18. Juni 2015
dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur
Durchführung dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Dem Beschluss zufolge soll
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem
Bezugsrecht der Aktionäre und Ausschluss des Bezugsrechts für
Spitzenbeträge von derzeit EUR 18.681.814,00 um bis zu EUR 23.818.186,00
auf bis zu EUR 42.500.000,00 erhöht werden. Dies soll durch Ausgabe von bis
zu 23.818.186 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erfolgen. Der
Vorstand wurde von der Hauptversammlung zudem ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung, insbesondere den Bezugspreis, die auf Basis des angestrebten
Bruttoemissionserlöses von EUR 25.009.095,30 zu errechnende tatsächliche
Anzahl der neuen Aktien und das Bezugsverhältnis sowie die weiteren
Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Des Weiteren wurde
der Vorstand ermächtigt, die neuen Aktien auch bereits vor Beginn der
Bezugsfrist privaten und institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung des Bezugsrechts der
Aktionäre zum Bezugspreis zur Zeichnung anzubieten (Pre-Placement
subject-to-claw-back).
Die InCity Immobilien AG hatte sich kurzfristig entschlossen, weitere
Immobilien zum Ausbau ihres Bestandsportfolios zu erwerben und benötigt
daher den angestrebten Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung möglichst
umgehend. Zu diesem Zweck soll die Kapitalerhöhung im Maximalvolumen von
EUR 23.818.186,00 im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der
Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor
der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts und des öffentlichen
Bezugsangebots durchgeführt werden.
Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
nunmehr das Volumen der Kapitalerhöhung, den Bezugspreis auf EUR 1,05 je
Aktie und das Bezugsverhältnis auf 1:1,27 festgelegt.
Die InCity Immobilien AG hat mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und
der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und
Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat die
Haron Holding AG auf ihr mittelbares Bezugsrecht zum Bezug der auf sie
entfallenden 16.607.595 neuen Aktien verzichtet und sich gleichzeitig
verpflichtet, diesen Teil der neuen Aktien direkt von der Gesellschaft zum
geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und den
Bezugspreis an die Gesellschaft abzuführen. Die Haron Holding AG hat sich
in der Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung darüber hinaus
verpflichtet, die übrigen 7.210.591 neuen Aktien nach Zeichnung und
Übernahme durch die BHF-Bank Aktiengesellschaft von dieser unter dem
Vorbehalt der Bezugsrechtsausübung der übrigen Aktionäre der Gesellschaft
im Wege der Vorabplatzierung zum Bezugspreis zu erwerben und diejenige
Anzahl an neuen Aktien, hinsichtlich derer die übrigen Aktionäre ihre
Bezugsrechte ausüben, auf die BHF zurück zu übertragen. Diese neuen Aktien
werden zur Sicherstellung des Rückübertragungsanspruchs bis zum Abschluss
des Bezugsangebots auf einem Sperrdepot der BHF-BANK Aktiengesellschaft
verwahrt.
Auf der Grundlage des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von
maximal EUR 25.009.095,30 soll die Kapitalerhöhung im Maximalvolumen von
EUR 23.818.186,00 durch Ausgabe von 23.818.186 neuen Aktien durchgeführt
werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in Kürze erfolgen wird.
"Damit haben wir nun die notwendigen Mittel, mit unserem Unternehmen in
eine neue Dimension zu wachsen", so CEO Michael Freund.
Die 7.210.591 neuen Aktien sollen den Aktionären (mit Ausnahme der Haron
Holding AG) unverzüglich nach Billigung des Prospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen
Veröffentlichung zum festgelegten Bezugsverhältnis und Bezugspreis von EUR
1,05 zum Bezug angeboten werden. Die Bezugsfrist soll zwei Wochen betragen.
Die Bezugsfrist wird voraussichtlich im Oktober 2015 beginnen. Die
Gesellschaft wird zur gegebenen Zeit weitere Details veröffentlichen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
^
InCity Immobilien AG
Ulmenstraße 23-25
60325 Frankfurt am Main
www.incity.ag
Presse
Thomas Luber
Tel.: 49 (0)69 7191889 66
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Investor Relations
Karin Iwan
Tel.: +49 (0)69 7191889 55
ir@incity.ag
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Über die InCity Immobilien AG
Die InCity Immobilien AG beteiligt sich über Partnerschaftsmodelle mit
regionalen Projektentwicklern an wohnwirtschaftlichen und gewerblichen
Immobilienprojekten in ausgewählten deutschen Metropolregionen. Der
Investitionsfokus liegt hierbei auf Projektbeteiligungen mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 100 Mio. Innerhalb
der Realisierungsphase beteiligt sich die InCity Immobilien AG in der Regel
mehrheitlich an der Projektgesellschaft und stellt dieser den Großteil der
für die Finanzierung erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung. Durch dieses
Geschäftsmodell, bei dem die Projektdurchführung dem mittelständischen
Entwickler obliegt und eine enge Kontrolle seitens InCity Immobilien AG
erfolgt, werden Projektentwicklungsrisiken maßgeblich reduziert. Daneben
investiert die InCity Immobilien AG in den Aufbau eines Bestandsportfolios
im Raum Frankfurt am Main und Berlin. Im Vordergrund des Portfolioaufbaus
stehen Objekte, die auf Grund ihrer Lage und Objektqualität eine
langfristige Wertstabilität bieten.
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.incity.ag
11.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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