Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
10.07.2018 17:11:42

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

10.07.2018 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tage (II ZR 120/16) die Revision der Hyrican AG gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Darin hatte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt bestätigt, die die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung eines satzungsmäßigen genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 400.000 für nichtig erklärt hat. Die Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor.


10.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


703281  10.07.2018 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=703281&application_name=news&site_id=smarthouse

Analysen zu Hyrican AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Hyrican AG 5,30 0,00% Hyrican AG