15.12.2017 13:00:40
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DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
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DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
15.12.2017 / 13:00
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Dezember 2017 die Revision der
Hyrican AG im Verfahren 1 ZR 53/15 um Auskünfte über Verkaufsmengen im
Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung einer
Urheberrechtsabgabe in den Jahren 2002 bis 2005 zurückgewiesen. Die im Wege
der Stufenklage erhobene Feststellungsklage zur Höhe der Abgabe war nicht
Gegenstand des Revisionsverfahrens. Die Vorinstanz hatte über den
Auskunftsanspruch im Wege eines Teilurteils entschieden. Der
Feststellungsantrag zur Höhe der Abgabe ist weiterhin beim Oberlandesgericht
München anhängig. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)
verlangt eine Abgabe von EUR 18,42 pro in Deutschland veräußerten Personal
Computer (PC) beziehungsweise Notebook. Die Urteilsbegründung liegt noch
nicht vor, so dass die konkreten Auswirkungen dieses Urteils noch nicht
abschließend eingeschätzt werden können. Zudem ist beim BGH unter dem Az.
KRZ 47/15 ein gegen die ZPÜ gerichtetes Kartellrechtsverfahrens des
Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZitCO)
anhängig, welches die Abgabenhöhe in dem betreffenden Zeitraum zum
Gegenstand hat.
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