26.01.2015 15:41:47

DGAP-News: GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18,...

GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe

GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50%

Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH

S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

26.01.2015 / 15:41

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Bekanntmachung

an die Inhaber der

1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019

der GAGFAH S.A.

(ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21.

Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den

Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50%

Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN:

DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.

Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist

der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der

Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es

bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln

im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des

Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.

Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt

gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der

Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien

angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des

derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte

der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein

Annahmeereignis eingetreten.

Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der

Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die

vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder

ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises

auszuüben.

Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu

verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer

Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen

vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig

stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9.

März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen

an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.

Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der

Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer

Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese

Anleihegläubiger zur Ausübung ihres Wandlungsrechts spätestens bis zum 21.

Januar 2015, 16:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) bei der

Hauptwandlungsstelle (Citibank, N.A., Citigroup Centre, Global Transaction

Banking, Canada Square, Canary Wharf, London E14 5LB, England) über ihre

jeweilige Depotbank eine als bedingte Wandlungserklärung gekennzeichnete

Wandlungserklärung einreichen und die entsprechenden

Wandelschuldverschreibungen an die Hauptwandlungsstelle liefern mussten.

GAGFAH beabsichtigt nicht, von der in den Anleihebedingungen vorgesehene

Barausgleichsoption Gebrauch zu machen. Die Lieferaktien müssen den

Anleihegläubigern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens am 15.

Geschäftstag nach dem Wandlungstag gutgeschrieben werden. GAGFAH

beabsichtigt, die Lieferaktien nach wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts

sobald wie möglich über die Hauptwandlungsstelle bereitzustellen, um die

Anleihegläubigern in die Lage zu versetzen, das Übernahmeangebot während

der Weiteren Annahmefrist anzunehmen. GAGFAH übernimmt jedoch keine Gewähr

oder Haftung für die Lieferung der Lieferaktien innerhalb der Weiteren

Annahmefrist.

Bruchteile von Lieferaktien werden nicht in Geld ausgeglichen. Die

Lieferaktien werden aus genehmigtem Kapital der GAGFAH stammen.

Luxemburg, 26. Januar 2015

GAGFAH S.A.

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26.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: GAGFAH S.A.

2-4, rue Beck

1222 Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

Telefon: + 352 266 366 21

Fax: + 352 266 366 01

E-Mail: info@gagfah.com

Internet: www.gagfah.com

ISIN: LU0269583422, LU0269583422

WKN: A0LBDT

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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