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DGAP-News: GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18,...
GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe
GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH
S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
26.01.2015 / 15:41
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Bekanntmachung
an die Inhaber der
1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019
der GAGFAH S.A.
(ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21.
Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den
Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN:
DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.
Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist
der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der
Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es
bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln
im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des
Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.
Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt
gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der
Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien
angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des
derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte
der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein
Annahmeereignis eingetreten.
Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die
vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder
ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises
auszuüben.
Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu
verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer
Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig
stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9.
März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.
Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der
Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer
Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese
Anleihegläubiger zur Ausübung ihres Wandlungsrechts spätestens bis zum 21.
Januar 2015, 16:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) bei der
Hauptwandlungsstelle (Citibank, N.A., Citigroup Centre, Global Transaction
Banking, Canada Square, Canary Wharf, London E14 5LB, England) über ihre
jeweilige Depotbank eine als bedingte Wandlungserklärung gekennzeichnete
Wandlungserklärung einreichen und die entsprechenden
Wandelschuldverschreibungen an die Hauptwandlungsstelle liefern mussten.
GAGFAH beabsichtigt nicht, von der in den Anleihebedingungen vorgesehene
Barausgleichsoption Gebrauch zu machen. Die Lieferaktien müssen den
Anleihegläubigern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens am 15.
Geschäftstag nach dem Wandlungstag gutgeschrieben werden. GAGFAH
beabsichtigt, die Lieferaktien nach wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts
sobald wie möglich über die Hauptwandlungsstelle bereitzustellen, um die
Anleihegläubigern in die Lage zu versetzen, das Übernahmeangebot während
der Weiteren Annahmefrist anzunehmen. GAGFAH übernimmt jedoch keine Gewähr
oder Haftung für die Lieferung der Lieferaktien innerhalb der Weiteren
Annahmefrist.
Bruchteile von Lieferaktien werden nicht in Geld ausgeglichen. Die
Lieferaktien werden aus genehmigtem Kapital der GAGFAH stammen.
Luxemburg, 26. Januar 2015
GAGFAH S.A.
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26.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GAGFAH S.A.
2-4, rue Beck
1222 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Telefon: + 352 266 366 21
Fax: + 352 266 366 01
E-Mail: info@gagfah.com
Internet: www.gagfah.com
ISIN: LU0269583422, LU0269583422
WKN: A0LBDT
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
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