21.04.2017 19:48:40

DGAP-News: Future Business KG aA: Gloeckner gewinnt für OSV-Gläubiger am OLG Dresden

Future Business KG aA: Gloeckner gewinnt für OSV-Gläubiger am OLG Dresden

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DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter /

Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz

Future Business KG aA: Gloeckner gewinnt für OSV-Gläubiger am OLG Dresden

21.04.2017 / 19:48

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A.

konnte Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter einer

Vielzahl von Orderschuldverschreibungsgläubigern (nachfolgend

"OSV-Gläubiger")

auch in zweiter Instanz deren Ansprüche auf Auszahlung einer Insolvenzquote

gegen eine Reduzierung durch Quotenverwässerung verteidigen. Wirtschaftlich

geht es um Quotenansprüche der Genussrechtsgläubiger in Höhe von ca. EUR

9.800.000,00 (bemessen nach der vom Insolvenzverwalter prognostizierten

Quotenerwartung von ca. 20 %).

Neben den OSV-Gläubigern hatten auch Genussrechtsgläubiger ihre

vertraglichen Forderungen beim Insolvenzverwalter unter Beanspruchung des

Rangs des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet - zu einem Nominalwert

von insgesamt ca. EUR 49.000.000,00. Man wollte demnach auf gleicher

Rangstufe an der Quotenverteilung teilnehmen wie die anderen

Insolvenzgläubiger auch. Dies erfolgte, obwohl für die Genussrechte ein sog.

Nachrang vereinbart wurde - sofern eine solche Nachrangklausel greift, wären

die Ansprüche der Genussrechtsgläubiger den übrigen Gläubigern nachrangig.

Die auf sie entfallende Quote würde daher an die anderen Gläubiger, vor

allem die von Rechtsanwalt Gloeckner vertretenen OSV-Gläubiger, verteilt.

Rechtsanwalt Gloeckner hat in seiner Eigenschaft als Gemeinsamer Vertreter

einer Vielzahl von OSV-Gläubigern der Feststellung dieser Forderungen im

Rang des § 38 InsO unter Verweis auf die Wirksamkeit der in den

Genussrechtsbedingungen vereinbarten Nachrangklausel widersprochen - nur auf

diesem Weg konnte verhindert werden, dass die konkurrierenden Ansprüche der

Genussrechtsgläubiger zu Lasten der OSV-Gläubiger (deren Quote bei gleicher

Rangeinstufung entsprechend niedriger ausfüllen müsste) in der

Insolvenztabelle festgestellt werden.

Zur allseitigen Entlastung wurde eine Musterprozessvereinbarung geschlossen

um die Nachrangfrage kostengünstig in einem Verfahren gerichtlich prüfen zu

lassen. Mit erstinstanzlichem Urteil des Landgerichts Dresden vom 19.05.2016

schloss sich das Landgericht Dresden im Ergebnis der rechtlichen

Einschätzung Gloeckners an. Hiernach sind die Genussrechtsgläubiger als

nachrangig im Rahmen der insolvenzrechtlichen Verteilung einzustufen, § 39

InsO, und dürfen damit erst nach vollumfänglicher Befriedigung der

OSV-Gläubiger Geld erhalten.

Auf die Berufung der klagenden Genussrechtsgläubiger war nunmehr der 13.

Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden mit der Rechtsfrage befasst. Auch

das Oberlandesgericht konnte die Unwirksamkeit der Nachrangklausel nicht

feststellen und gab demnach in der Sache Gloeckner mit Urteil vom 12.04.2017

Recht und wies die Berufung zurück. Das Gericht hat die Revision zugelassen;

es bleibt abzuwarten ob sich nunmehr letztinstanzlich der Bundesgerichtshof

mit dem Verfahren auseinander setzen muss.

Aktenzeichen des Verfahrensgangs:

Landgericht Dresden, 9 O 814/15

Oberlandesgericht Dresden, 13 U 917/16

Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für Schuldverschreibungskapital

von mehr als EUR 430.000.000,00 für über 20.000 Anleger in mehr als 2.000

Anleiheserien zum Gemeinsamen Vertreter bestellt. Mit über 20 Jahren

Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im

Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der

Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und

nimmt deren Interessen aktiv wahr.

Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter

www.bondcounsel.de

Laufertorgraben 2

90489 Nürnberg

Tel: +49 911 588885 - 0

Fax: +49 911 588885 - 10

E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de

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