06.10.2017 17:34:45
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DGAP-News: ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab
ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab
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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Rechtssache/Verkauf
ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an
Finanzinvestoren ab
06.10.2017 / 17:34
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Was können die Kunden tun?
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB weisen auf Widerspruchsrecht hin
Es ist ein Tsunami, der durch die deutsche Versicherungslandschaft tobt:
Nachdem bereits die ARAG und die Basler Leben ihr
Lebensversicherungsgeschäft an die Frankfurter Leben abgegeben haben,
stellen nunmehr zwei Branchengrößen ihr Bestandsgeschäft ins Schaufenster.
Die ERGO will 6 Millionen Lebensversicherungsverträge abgeben, die aus dem
ehrwürdigen Altgeschäft der Hamburg-Mannheimer und der Victoria stammen.
Zugleich gibt die ERGO ihren Lebensversicherungs-Neuvertrieb komplett an die
DVAG ab. Und die GENERALI stellt weitere 4 Millionen
Lebensversicherungsverträge zum Verkauf. Als Kaufinteressenten treten
chinesische und angelsächsische Finanzinvestoren auf.
Was steckt hinter diesen Monster-Deals? Rechtsanwältin Anne Wenzelewski von
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin meint dazu: "Viele dieser
Verträge stammen aus der Zeit, wo noch Garantieverzinsungen von 3,25 % bis 4
% jährlich versprochen wurden. Offensichtlich können selbst die Großen der
Branche diese Renditen nicht mehr erwirtschaften. Und das strengere
Aufsichtsrecht (Solvency II) macht den Unternehmen das Leben auch nicht
leichter".
Also raus aus den drückenden alten Zahlungspflichten? Man kann die
Unternehmen verstehen. Aber was bedeutet dieser Vertragsübergang für die
Kunden? Viele dieser Kunden haben sich wohlüberlegt für die ERGO oder die
GENERALI als Vertragspartner entschieden. Und nun kriegen diese Kunden
einfach so einen neuen Vertragspartner aufgedrängt? Geht das überhaupt?
Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus
Berlin: "Möglich wird dies durch eine Spezialregelung in § 13 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Aufgrund dieser Regelung können
Versicherungsbestände mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte übertragen
werden. Der Kunde wird dabei nicht gefragt, er kriegt einfach einen neuen
Schuldner aufgedrängt. Eine klare Abweichung von allem, was wir sonst aus
dem Zivilrecht kennen."
Was heißt das für die Kunden? Immerhin muss die Finanzaufsicht BAFin die
Übertragung genehmigen. Aber reicht das aus, um die Kundeninteressen zu
sichern? Ein tiefes Misstrauen bleibt. Rechtsanwältin Anne Wenzelewski: "Ob
der neue Vertragspartner der Policen eine faire und angemessene
Überschussbeteiligung auch in Zukunft zahlen wird, ist die große Frage. Die
offizielle Erklärung lautet, dass die Käufer dieser Bestände angeblich
effizienter wirtschaften könnten, weil sie bessere IT-Systeme hätten und
Skaleneffekte heben könnten. Hier argumentiert man mit dem Prinzip Hoffnung.
Was Branchen-Giganten wie die ERGO oder die GENERALI nicht hinkriegen, das
schafft auch kein Newcomer aus China, England oder den USA." Rechtsanwalt
Alexander Temiz ergänzt: "Der wahre Hintergrund dieser Übertragungen kann
nur sein, dass sich ERGO und GENERALI eben doch aus den Altverpflichtungen
davon stehlen wollen. Das bedeutet, dass die Kunden am Ende des Tages
vielleicht sogar um ihre Garantiezinsen, mindestens aber um zukünftige
Überschussbeteiligungen fürchten müssen."
Was tun? Müssen sich die Kunden mit dem neuen, von ihnen nicht gewollten
Vertragspartner auf eine "Reise ins Ungewisse" einlassen? Und womöglich am
Ende schweren Schaden nehmen? Oder bleibt nur der Weg in die Kündigung, die
im Falle von Lebensversicherungen immer ein Verlustgeschäft darstellt?
Nein! Es geht auch anders. Anne Wenzelewski und Alexander Temiz von Schirp &
Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben Hunderte von Lebensversicherungen der
ERGO und der GENERALI für ihre Mandanten überprüft. In sehr vielen Fällen
war der Widerspruch möglich, weil ERGO und GENERALI bei Vertragsabschlüssen
in den Jahren 1991 bis 2007 rechtlich relevante Fehler gemacht haben. Ein
solcher Widerspruch ermöglicht - anders als die Kündigung der
Versicherungsverträge - einen sehr positiven wirtschaftlichen Ausstieg aus
den Lebensversicherungsverträgen. Insbesondere haben die Kunden Anspruch auf
eine Verzinsung der Beträge, die die Versicherer mit ihren Prämien
erwirtschaftet haben. Dieser Anspruch war vielfach auch schon durchsetzbar,
ohne dass überhaupt Gerichte bemüht werden mussten.
Rechtsanwältin Anne Wenzelewski und Rechtsanwalt Alexander Temiz: "Im
Ergebnis kommen die Versicherungsnehmer mit einem satten Plus aus den
Altverträgen heraus. Das ist viel besser, als still zu sitzen und darauf zu
hoffen, dass ein vollkommen fremder, ausschließlich an seiner
Profitmaximierung interessierter Vertragspartner die alten Versprechungen
einhält, die die ERGO und die GENERALI ihren Kunden einmal gegeben haben.
Die Losung heißt: Den Widerspruch erklären!"
Kontakt für weitere Informationen:
- Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp
& Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel.: 030-3276170, mail:
wenzelewski@ssma.de
- Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel.
030-3276170, mail: temiz@ssma.de
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