06.10.2017 17:34:45

DGAP-News: ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab

ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab

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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):

Rechtssache/Verkauf

ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an

Finanzinvestoren ab

06.10.2017 / 17:34

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Was können die Kunden tun?

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB weisen auf Widerspruchsrecht hin

Es ist ein Tsunami, der durch die deutsche Versicherungslandschaft tobt:

Nachdem bereits die ARAG und die Basler Leben ihr

Lebensversicherungsgeschäft an die Frankfurter Leben abgegeben haben,

stellen nunmehr zwei Branchengrößen ihr Bestandsgeschäft ins Schaufenster.

Die ERGO will 6 Millionen Lebensversicherungsverträge abgeben, die aus dem

ehrwürdigen Altgeschäft der Hamburg-Mannheimer und der Victoria stammen.

Zugleich gibt die ERGO ihren Lebensversicherungs-Neuvertrieb komplett an die

DVAG ab. Und die GENERALI stellt weitere 4 Millionen

Lebensversicherungsverträge zum Verkauf. Als Kaufinteressenten treten

chinesische und angelsächsische Finanzinvestoren auf.

Was steckt hinter diesen Monster-Deals? Rechtsanwältin Anne Wenzelewski von

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin meint dazu: "Viele dieser

Verträge stammen aus der Zeit, wo noch Garantieverzinsungen von 3,25 % bis 4

% jährlich versprochen wurden. Offensichtlich können selbst die Großen der

Branche diese Renditen nicht mehr erwirtschaften. Und das strengere

Aufsichtsrecht (Solvency II) macht den Unternehmen das Leben auch nicht

leichter".

Also raus aus den drückenden alten Zahlungspflichten? Man kann die

Unternehmen verstehen. Aber was bedeutet dieser Vertragsübergang für die

Kunden? Viele dieser Kunden haben sich wohlüberlegt für die ERGO oder die

GENERALI als Vertragspartner entschieden. Und nun kriegen diese Kunden

einfach so einen neuen Vertragspartner aufgedrängt? Geht das überhaupt?

Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus

Berlin: "Möglich wird dies durch eine Spezialregelung in § 13 des

Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Aufgrund dieser Regelung können

Versicherungsbestände mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte übertragen

werden. Der Kunde wird dabei nicht gefragt, er kriegt einfach einen neuen

Schuldner aufgedrängt. Eine klare Abweichung von allem, was wir sonst aus

dem Zivilrecht kennen."

Was heißt das für die Kunden? Immerhin muss die Finanzaufsicht BAFin die

Übertragung genehmigen. Aber reicht das aus, um die Kundeninteressen zu

sichern? Ein tiefes Misstrauen bleibt. Rechtsanwältin Anne Wenzelewski: "Ob

der neue Vertragspartner der Policen eine faire und angemessene

Überschussbeteiligung auch in Zukunft zahlen wird, ist die große Frage. Die

offizielle Erklärung lautet, dass die Käufer dieser Bestände angeblich

effizienter wirtschaften könnten, weil sie bessere IT-Systeme hätten und

Skaleneffekte heben könnten. Hier argumentiert man mit dem Prinzip Hoffnung.

Was Branchen-Giganten wie die ERGO oder die GENERALI nicht hinkriegen, das

schafft auch kein Newcomer aus China, England oder den USA." Rechtsanwalt

Alexander Temiz ergänzt: "Der wahre Hintergrund dieser Übertragungen kann

nur sein, dass sich ERGO und GENERALI eben doch aus den Altverpflichtungen

davon stehlen wollen. Das bedeutet, dass die Kunden am Ende des Tages

vielleicht sogar um ihre Garantiezinsen, mindestens aber um zukünftige

Überschussbeteiligungen fürchten müssen."

Was tun? Müssen sich die Kunden mit dem neuen, von ihnen nicht gewollten

Vertragspartner auf eine "Reise ins Ungewisse" einlassen? Und womöglich am

Ende schweren Schaden nehmen? Oder bleibt nur der Weg in die Kündigung, die

im Falle von Lebensversicherungen immer ein Verlustgeschäft darstellt?

Nein! Es geht auch anders. Anne Wenzelewski und Alexander Temiz von Schirp &

Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben Hunderte von Lebensversicherungen der

ERGO und der GENERALI für ihre Mandanten überprüft. In sehr vielen Fällen

war der Widerspruch möglich, weil ERGO und GENERALI bei Vertragsabschlüssen

in den Jahren 1991 bis 2007 rechtlich relevante Fehler gemacht haben. Ein

solcher Widerspruch ermöglicht - anders als die Kündigung der

Versicherungsverträge - einen sehr positiven wirtschaftlichen Ausstieg aus

den Lebensversicherungsverträgen. Insbesondere haben die Kunden Anspruch auf

eine Verzinsung der Beträge, die die Versicherer mit ihren Prämien

erwirtschaftet haben. Dieser Anspruch war vielfach auch schon durchsetzbar,

ohne dass überhaupt Gerichte bemüht werden mussten.

Rechtsanwältin Anne Wenzelewski und Rechtsanwalt Alexander Temiz: "Im

Ergebnis kommen die Versicherungsnehmer mit einem satten Plus aus den

Altverträgen heraus. Das ist viel besser, als still zu sitzen und darauf zu

hoffen, dass ein vollkommen fremder, ausschließlich an seiner

Profitmaximierung interessierter Vertragspartner die alten Versprechungen

einhält, die die ERGO und die GENERALI ihren Kunden einmal gegeben haben.

Die Losung heißt: Den Widerspruch erklären!"

Kontakt für weitere Informationen:

- Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp

& Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel.: 030-3276170, mail:

wenzelewski@ssma.de

- Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel.

030-3276170, mail: temiz@ssma.de

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