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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die persönlich haftende Gesellschafterin
der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat den IFRS-Konzernzwischenabschluss
für das 1. Halbjahr 2013 veröffentlicht.
12.08.2013 / 22:04
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Frankfurt am Main, 12. August 2013 - Die persönlich haftende
Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat den
IFRS-Konzernzwischenabschluss für das 1. Halbjahr 2013 veröffentlicht.
In den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres erzielte die
ecolutions GmbH & Co. KGaA einen Umsatz von knapp 0,7 Millionen Euro nach
1,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Umsätze resultieren hauptsächlich aus
den Einspeisevergütungen der Solarparks Rügen/Merseburg. Bereinigt um einen
positiven Sondereffekt erzielte das Unternehmen im Berichtszeitraum einen
operativen Verlust (EBIT) von 1,8 Millionen Euro nach minus drei Millionen
Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr dieses Jahres
konnte die Geschäftsführung den Personalaufwand von zuvor einer Million
Euro auf rund 0,4 Millionen Euro erheblich senken. Belastend wirkten
allerdings die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus, die sich im ersten
Halbjahr 2013 auf rund 2,4 Millionen Euro summierten. In diesen
Aufwendungen ist beispielsweise der immense Aufwand für die PwC
Sonderprüfung enthalten und auch der hohe Aufwand durch Anwalts- und
Beratungskosten, die vornehmlich durch den Aufsichtsrat verursacht wurden.
Wie bereits in der Berichterstattung für das erste Quartal erwähnt, konnte
die Geschäftsführung den Schaden aus der Investition in zwei italienische
Solarparks erheblich vermindern. Nachdem die Entwicklerin und Betreiberin
der Solarparks, die Solibra GmbH, Lahnstein sowie die Solibra Solar
Solutions GmbH, denen Ecolutions über eine Tochtergesellschaft ein Darlehen
in Höhe von zehn Millionen Euro gewährt hatte, im Oktober vergangenen
Jahres Insolvenz anmelden mussten, konnten die italienischen Solarparks im
Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuss, dem Ecolutions angehört, verkauft
werden. Der Kaufvertrag mit dem Finanzinvestor Ellomay Capital Limited
wurde per Ende Juni vollständig vollzogen. Ecolutions wird aus der
Insolvenzmasse einen Betrag von mindestens fünf Millionen Euro erhalten. In
Höhe dieser mindestens zu erwartenden Zuteilung erfolgte per 30. Juni 2013
eine Zuschreibung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist durch einen
sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von fünf Millionen Euro positiv
beeinflusst. Die Geschäftsführung steht in engem Kontakt mit der die
Insolvenz betreuenden Kanzlei Lieser mit dem Ziel, zeitnah einen
nennenswerten Teil dieses Geldes aus der Insolvenzmasse zu erhalten.
Insgesamt ist es ein sehr großer Erfolg der aktuellen Geschäftsführung,
dass im Rahmen der Insolvenz innerhalb so kurzer Zeit ein derart
erheblicher Betrag des einstigen Darlehens in Höhe von zehn Millionen Euro
zur Rückzahlung kommt.
Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge, positiver
Einmaleffekt, erzielte Ecolutions im ersten Halbjahr 2013 ein berichtetes
EBIT von 3,2 Millionen Euro sowie ein positives Nettoergebnis von zwei
Millionen Euro.
Für das laufende Geschäftsjahr geht die Geschäftsführung aus dem operativen
Geschäft, bereinigt um Einmaleffekte, von einem Verlust in unterer
einstelliger Millionenhöhe aus. Neugeschäft konnte im Berichtszeitraum
aufgrund der Liquiditätslage weiterhin nicht getätigt werden. Die
Gesellschaft prüft indes laufend Geschäftschancen, um im Rahmen der
vorhandenen Liquidität und Kapazitäten an kleineren Transaktionen
teilnehmen zu können. Von hohem Interesse sind beispielsweise kleinere
Solarparks im Sekundärmarkt.
Über einen Vorfall, der erst nach dem Berichtszeitraum der
Geschäftsführung bekannt wurde, ist nachrichtlich zu berichten.
Am 25. April 2013 hat die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner die
ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Zahlung ihrer Honorarrechnungen verklagt.
Die offenen Rechnungen im Zeitraum 20. November 2012 bis 22. Januar 2013
dieser Kanzlei haben ein Volumen von rund 222.000,00 Euro. Die Klage wurde
an die Geschäftsadresse des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Zierlein
in Darmstadt zugestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin hatte
hiervon keine Kenntnis. Gegen die Klage, die nur dem Aufsichtsrat
zugestellt wurde, hat sich die Gesellschaft nicht verteidigt. Daher erging
am 04. Juli 2013 ein Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
Die Frist zum Einspruch ist ebenfalls verstrichen. Die Geschäftsführung
erlangte von diesem Vorfall erst am 30. Juli 2013 Kenntnis. Nachrichtlich
weisen wir darauf hin, dass die Geschäftsführung diese offenen Rechnungen
mit Schreiben vom 11. April 2013 bestritten und zurückgewiesen hat sowie
die Kanzlei aufgefordert wurde, bereits bezahlte Rechnungen unverzüglich
zurückzubezahlen.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juli
2013 wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden der ecolutions GmbH & Co. KGaA,
Herrn Dr. Jürgen Zierlein, gegenüber den Kommanditaktionären erwähnt, dass
von der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner im Zeitraum Mitte Januar 2013
bis Juli 2013 weitere Beratungskosten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft
in Höhe von 365.000,00 Euro entstanden. Die Geschäftsführung der
Gesellschaft hat diese Rechnung(en) bislang nicht erhalten, weder von der
Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner noch vom Aufsichtsrat. Sollten diese
Kosten tatsächlich durch den Aufsichtsrat verursacht worden sein, durch
Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie durch Vertretung in
Gerichtsverfahren und bei der Gesellschaft eingehen, so ergibt sich
folgender Sachverhalt.
Insgesamt addieren sich die bereits bezahlte Rechnung für die Zeit vom 30.
Oktober 2012 bis 19. November 2012 einschließlich der Rechnungen für den
Zeitraum 20. November 2012 bis 22. Januar 2013 in Höhe von rund 222.000,00
Euro auf rund 291.000, 00 Euro. Schließen wir den Zeitraum ab dem 23.
Januar 2013 bis Juli 2013 mit ein, also die erwähnten 365.000,00 Euro, so
hat der Aufsichtsrat durch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
durch die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner die Gesellschaft in rund acht
Monaten mit einem Aufwand von brutto rund 656.000,00 Euro belastet. Dies
entspricht Aufwendungen ausschließlich für die juristische Beratung sowie
Vertretung in Gerichtsverfahren des Aufsichtsrates der Kanzlei Meilicke
Hoffmann & Partner von rund 80.000,00 Euro pro Monat. Addieren wir noch den
Zeitraum vom 10. September 2012, sowie vom 19. September 2012 bis 29.
Oktober 2012 hinzu, als die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner den
Interimsmanager Herrn vom Berg beraten hat, beläuft sich der in Rechnung
gestellte Aufwand der Kanzlei Meilicke & Hoffmann Partner für die Zeit ab
dem 10. September 2012 auf insgesamt brutto knapp eine Million Euro. Zu
erwähnen ist, dass der federführende Rechtsanwalt in diesem Mandat auf
jeder Aufsichtsratssitzung vertreten ist und den Aufsichtsrat laufend und
dauerhaft in sämtlichen Angelegenheiten berät. Er führt das Protokoll und
ist aktiver Teilnehmer bei den Sitzungen. Die Geschäftsführung ist der
Auffassung, dass eine derartig kostenträchtige laufende juristische
Beratung des Aufsichtsrats zu Lasten der Gesellschaft aktienrechtlich nicht
zulässig ist und wird sich namens der Gesellschaft hiergegen verteidigen.
Die Geschäftsleitung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Im Trutz 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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