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12.08.2013 22:04:21

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die persönlich haftende Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat den IFRS-Konzernzwischenabschluss für das 1. Halbjahr 2013 veröffentlicht.

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die persönlich haftende Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat den IFRS-Konzernzwischenabschluss für das 1. Halbjahr 2013 veröffentlicht.

12.08.2013 / 22:04

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Frankfurt am Main, 12. August 2013 - Die persönlich haftende Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat den IFRS-Konzernzwischenabschluss für das 1. Halbjahr 2013 veröffentlicht. In den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres erzielte die ecolutions GmbH & Co. KGaA einen Umsatz von knapp 0,7 Millionen Euro nach 1,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Umsätze resultieren hauptsächlich aus den Einspeisevergütungen der Solarparks Rügen/Merseburg. Bereinigt um einen positiven Sondereffekt erzielte das Unternehmen im Berichtszeitraum einen operativen Verlust (EBIT) von 1,8 Millionen Euro nach minus drei Millionen Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr dieses Jahres konnte die Geschäftsführung den Personalaufwand von zuvor einer Million Euro auf rund 0,4 Millionen Euro erheblich senken. Belastend wirkten allerdings die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus, die sich im ersten Halbjahr 2013 auf rund 2,4 Millionen Euro summierten. In diesen Aufwendungen ist beispielsweise der immense Aufwand für die PwC Sonderprüfung enthalten und auch der hohe Aufwand durch Anwalts- und Beratungskosten, die vornehmlich durch den Aufsichtsrat verursacht wurden. Wie bereits in der Berichterstattung für das erste Quartal erwähnt, konnte die Geschäftsführung den Schaden aus der Investition in zwei italienische Solarparks erheblich vermindern. Nachdem die Entwicklerin und Betreiberin der Solarparks, die Solibra GmbH, Lahnstein sowie die Solibra Solar Solutions GmbH, denen Ecolutions über eine Tochtergesellschaft ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Euro gewährt hatte, im Oktober vergangenen Jahres Insolvenz anmelden mussten, konnten die italienischen Solarparks im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuss, dem Ecolutions angehört, verkauft werden. Der Kaufvertrag mit dem Finanzinvestor Ellomay Capital Limited wurde per Ende Juni vollständig vollzogen. Ecolutions wird aus der Insolvenzmasse einen Betrag von mindestens fünf Millionen Euro erhalten. In Höhe dieser mindestens zu erwartenden Zuteilung erfolgte per 30. Juni 2013 eine Zuschreibung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist durch einen sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von fünf Millionen Euro positiv beeinflusst. Die Geschäftsführung steht in engem Kontakt mit der die Insolvenz betreuenden Kanzlei Lieser mit dem Ziel, zeitnah einen nennenswerten Teil dieses Geldes aus der Insolvenzmasse zu erhalten. Insgesamt ist es ein sehr großer Erfolg der aktuellen Geschäftsführung, dass im Rahmen der Insolvenz innerhalb so kurzer Zeit ein derart erheblicher Betrag des einstigen Darlehens in Höhe von zehn Millionen Euro zur Rückzahlung kommt. Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge, positiver Einmaleffekt, erzielte Ecolutions im ersten Halbjahr 2013 ein berichtetes EBIT von 3,2 Millionen Euro sowie ein positives Nettoergebnis von zwei Millionen Euro. Für das laufende Geschäftsjahr geht die Geschäftsführung aus dem operativen Geschäft, bereinigt um Einmaleffekte, von einem Verlust in unterer einstelliger Millionenhöhe aus. Neugeschäft konnte im Berichtszeitraum aufgrund der Liquiditätslage weiterhin nicht getätigt werden. Die Gesellschaft prüft indes laufend Geschäftschancen, um im Rahmen der vorhandenen Liquidität und Kapazitäten an kleineren Transaktionen teilnehmen zu können. Von hohem Interesse sind beispielsweise kleinere Solarparks im Sekundärmarkt. Über einen Vorfall, der erst nach dem Berichtszeitraum der Geschäftsführung bekannt wurde, ist nachrichtlich zu berichten. Am 25. April 2013 hat die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Zahlung ihrer Honorarrechnungen verklagt. Die offenen Rechnungen im Zeitraum 20. November 2012 bis 22. Januar 2013 dieser Kanzlei haben ein Volumen von rund 222.000,00 Euro. Die Klage wurde an die Geschäftsadresse des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Zierlein in Darmstadt zugestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin hatte hiervon keine Kenntnis. Gegen die Klage, die nur dem Aufsichtsrat zugestellt wurde, hat sich die Gesellschaft nicht verteidigt. Daher erging am 04. Juli 2013 ein Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Frist zum Einspruch ist ebenfalls verstrichen. Die Geschäftsführung erlangte von diesem Vorfall erst am 30. Juli 2013 Kenntnis. Nachrichtlich weisen wir darauf hin, dass die Geschäftsführung diese offenen Rechnungen mit Schreiben vom 11. April 2013 bestritten und zurückgewiesen hat sowie die Kanzlei aufgefordert wurde, bereits bezahlte Rechnungen unverzüglich zurückzubezahlen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juli 2013 wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden der ecolutions GmbH & Co. KGaA, Herrn Dr. Jürgen Zierlein, gegenüber den Kommanditaktionären erwähnt, dass von der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner im Zeitraum Mitte Januar 2013 bis Juli 2013 weitere Beratungskosten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft in Höhe von 365.000,00 Euro entstanden. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat diese Rechnung(en) bislang nicht erhalten, weder von der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner noch vom Aufsichtsrat. Sollten diese Kosten tatsächlich durch den Aufsichtsrat verursacht worden sein, durch Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie durch Vertretung in Gerichtsverfahren und bei der Gesellschaft eingehen, so ergibt sich folgender Sachverhalt. Insgesamt addieren sich die bereits bezahlte Rechnung für die Zeit vom 30. Oktober 2012 bis 19. November 2012 einschließlich der Rechnungen für den Zeitraum 20. November 2012 bis 22. Januar 2013 in Höhe von rund 222.000,00 Euro auf rund 291.000, 00 Euro. Schließen wir den Zeitraum ab dem 23. Januar 2013 bis Juli 2013 mit ein, also die erwähnten 365.000,00 Euro, so hat der Aufsichtsrat durch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner die Gesellschaft in rund acht Monaten mit einem Aufwand von brutto rund 656.000,00 Euro belastet. Dies entspricht Aufwendungen ausschließlich für die juristische Beratung sowie Vertretung in Gerichtsverfahren des Aufsichtsrates der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner von rund 80.000,00 Euro pro Monat. Addieren wir noch den Zeitraum vom 10. September 2012, sowie vom 19. September 2012 bis 29. Oktober 2012 hinzu, als die Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner den Interimsmanager Herrn vom Berg beraten hat, beläuft sich der in Rechnung gestellte Aufwand der Kanzlei Meilicke & Hoffmann Partner für die Zeit ab dem 10. September 2012 auf insgesamt brutto knapp eine Million Euro. Zu erwähnen ist, dass der federführende Rechtsanwalt in diesem Mandat auf jeder Aufsichtsratssitzung vertreten ist und den Aufsichtsrat laufend und dauerhaft in sämtlichen Angelegenheiten berät. Er führt das Protokoll und ist aktiver Teilnehmer bei den Sitzungen. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass eine derartig kostenträchtige laufende juristische Beratung des Aufsichtsrats zu Lasten der Gesellschaft aktienrechtlich nicht zulässig ist und wird sich namens der Gesellschaft hiergegen verteidigen. Die Geschäftsleitung

Kontakt: ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de



Ende der Corporate News

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12.08.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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225458 12.08.2013

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