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28.03.2017 23:15:42

DGAP-News: Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren

Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren

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DGAP-News: Deutsche Oel & Gas S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache

Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren

28.03.2017 / 23:15

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren

Luxemburg, 28. März 2017. Die Deutsche Oel & Gas Gruppe hat sich mit der "US

Customs and Border Protection" (CBP) auf eine außergerichtliche Beilegung

über einen angeblichen Verstoß gegen den sogenannten "Jones Act" geeinigt.

Die Einigung beendet eine seit Oktober 2011 laufende Auseinandersetzung

zwischen der CBP und der Furie Operating Alaska, LLC (FOA), einer

US-amerikanischen Konzerngesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Gruppe.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die FOA insgesamt 10 Millionen US-Dollar an

die CBP zahlt. Sie kann diese Zahlungen nach einem festgelegten Zahlungsplan

bis zum Jahr 2025 tätigen; außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Die CBP

hatte ursprünglich 15 Millionen US-Dollar gefordert; dagegen hatte die FOA

geklagt. Die von der Deutsche Oel & Gas-Gruppe gebildeten bilanziellen

Rückstellungen werden nun auf den Vereinbarungsbetrag aufgelöst. Die

Einigung erfolgt ohne Anerkennung von Schuld seitens der FOA oder der CBP.

Nach Ansicht der CBP hatte die FOA im Jahr 2011 gegen die "Coastwise

merchandise statue" - allgemein bekannt unter dem Begriff "Jones Act" -

verstoßen, weil sie eine Bohrplattform mit einem nicht-amerikanischen Schiff

von einem US-Hafen zum anderen befördert hatte. Dies dürfen nach dem Jones

Act jedoch nur Schiffe, die unter US-Flagge fahren. Gegen die Höhe der

Forderung hatte die FOA vor dem "US District Court for the District of

Alaska" geklagt. Sie hatte angeführt, dass kein genügend großes Schiff unter

US-Flagge zur Verfügung gestanden habe. Aus diesem Grund und nach

Einschätzungen weiterer US-Behörden war die FOA von einer Ausnahmeregelung

ausgegangen.

Die getroffene Vereinbarung sieht Zahlungen von jeweils 1 Million US-Dollar

in den Jahren 2017 bis 2020 vor. In den Jahren 2021 bis 2024 werden jeweils

1,25 Millionen US-Dollar plus 0,56 % Zinsen fällig. Die letzte Rate von 1

Million US-Dollar plus 0,56 % Zinsen ist im Jahr 2025 zu zahlen.

Über die Deutsche Oel & Gas S.A.:

Die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg (www.deutsche-oel-gas.com)

ist die Holding-Gesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Unternehmensgruppe, die

sich auf die Exploration von Erdgas und Erdöl im Cook Inlet-Becken im

US-Bundesstaat Alaska fokussiert hat. Die Deutsche Oel & Gas-Gruppe verfügt

über die Mehrheit der Anteile an Mineralgewinnungsrechten in dem 337

Quadratkilometer großen Gebiet "Kitchen Lights Unit" im Cook Inlet-Becken,

die sie zur Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas berechtigen.

Kontakt:

Deutsche Oel & Gas S.A.

E-Mail: presse@deutsche-oel-gas.com

Tel.: 0800 - 000 5763

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28.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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