28.03.2017 23:15:42
|
DGAP-News: Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren
Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren
^
DGAP-News: Deutsche Oel & Gas S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren
28.03.2017 / 23:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Oel & Gas-Gruppe: Einigung mit US-Behörde im Jones Act-Verfahren
Luxemburg, 28. März 2017. Die Deutsche Oel & Gas Gruppe hat sich mit der "US
Customs and Border Protection" (CBP) auf eine außergerichtliche Beilegung
über einen angeblichen Verstoß gegen den sogenannten "Jones Act" geeinigt.
Die Einigung beendet eine seit Oktober 2011 laufende Auseinandersetzung
zwischen der CBP und der Furie Operating Alaska, LLC (FOA), einer
US-amerikanischen Konzerngesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Gruppe.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die FOA insgesamt 10 Millionen US-Dollar an
die CBP zahlt. Sie kann diese Zahlungen nach einem festgelegten Zahlungsplan
bis zum Jahr 2025 tätigen; außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Die CBP
hatte ursprünglich 15 Millionen US-Dollar gefordert; dagegen hatte die FOA
geklagt. Die von der Deutsche Oel & Gas-Gruppe gebildeten bilanziellen
Rückstellungen werden nun auf den Vereinbarungsbetrag aufgelöst. Die
Einigung erfolgt ohne Anerkennung von Schuld seitens der FOA oder der CBP.
Nach Ansicht der CBP hatte die FOA im Jahr 2011 gegen die "Coastwise
merchandise statue" - allgemein bekannt unter dem Begriff "Jones Act" -
verstoßen, weil sie eine Bohrplattform mit einem nicht-amerikanischen Schiff
von einem US-Hafen zum anderen befördert hatte. Dies dürfen nach dem Jones
Act jedoch nur Schiffe, die unter US-Flagge fahren. Gegen die Höhe der
Forderung hatte die FOA vor dem "US District Court for the District of
Alaska" geklagt. Sie hatte angeführt, dass kein genügend großes Schiff unter
US-Flagge zur Verfügung gestanden habe. Aus diesem Grund und nach
Einschätzungen weiterer US-Behörden war die FOA von einer Ausnahmeregelung
ausgegangen.
Die getroffene Vereinbarung sieht Zahlungen von jeweils 1 Million US-Dollar
in den Jahren 2017 bis 2020 vor. In den Jahren 2021 bis 2024 werden jeweils
1,25 Millionen US-Dollar plus 0,56 % Zinsen fällig. Die letzte Rate von 1
Million US-Dollar plus 0,56 % Zinsen ist im Jahr 2025 zu zahlen.
Über die Deutsche Oel & Gas S.A.:
Die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg (www.deutsche-oel-gas.com)
ist die Holding-Gesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Unternehmensgruppe, die
sich auf die Exploration von Erdgas und Erdöl im Cook Inlet-Becken im
US-Bundesstaat Alaska fokussiert hat. Die Deutsche Oel & Gas-Gruppe verfügt
über die Mehrheit der Anteile an Mineralgewinnungsrechten in dem 337
Quadratkilometer großen Gebiet "Kitchen Lights Unit" im Cook Inlet-Becken,
die sie zur Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas berechtigen.
Kontakt:
Deutsche Oel & Gas S.A.
E-Mail: presse@deutsche-oel-gas.com
Tel.: 0800 - 000 5763
---------------------------------------------------------------------------
28.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
559329 28.03.2017
°
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!