28.02.2018 13:09:41
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DGAP-News: Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich
Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich
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Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht
möglich
28.02.2018 / 13:09
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Baumot Group: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich
- Länder zur Nachbesserung der Luftreinhaltepläne angehalten
- Entscheidung über mögliche Fahrverbote als geeignete Maßnahme liegt bei
Ländern und Kommunen
- Hamburg führt umgehend erstes Fahrverbot ein. Es drohen weitere
Fahrverbote in Großstädten wie Stuttgart, München, Düsseldorf, Köln und
Berlin
- Fahrverbote dank BNOx Nachrüstung für Euro-4-, Euro-5- und Euro
6-Diesel-Pkw vermeidbar
- Blaue Plakette für saubere Fahrzeuge weiterhin von Ländern und Kommunen
gefordert
Königswinter, 28. Februar 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), einer der
führenden Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Demnach ist es
Ländern und Kommunen in Deutschland jetzt erlaubt, Fahrverbote für
Diesel-Pkw zu verhängen, um im Rahmen der Luftreinhaltepläne die Belastung
durch Stickoxide (NOx) entsprechend der EU-Grenzwerte zu reduzieren. Die
Luftreinhaltepläne müssen dabei geeignete Maßnahmen enthalten, um den
Zeitraum einer Überschreitung der seit 2010 geltenden Grenzwerte so kurz wie
möglich zu halten. Die Leipziger Richter gaben mit ihrem Urteil der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Sie hatte die Landesregierungen in
Stuttgart und Düsseldorf darauf verklagt, ihre Luftreinhaltepläne
nachzubessern. Nach dem Urteil vom Dienstag können sowohl Länder wie auch
Kommunen bei einer Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte Fahrverbote oder
ähnliche Maßnahmen beschließen und umsetzen. Das Verwaltungsgericht
Stuttgart hatte erstinstanzlich bereits festgestellt, dass der vom
Bundesland Baden-Württemberg vorgelegte Luftreinhalteplan ungenügend sei und
entweder um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge oder um eine Hardware
Nachrüstung ergänzt werden muss. Ähnlich äußerten sich Verwaltungsgerichte
in Hamburg, Düsseldorf und München. Mit dem Entscheid haben die Länder und
Kommunen nun eine rechtliche Handhabe, diese Maßnahmen im Luftreinhalteplan
zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Leipziger Richter betonten weiter,
dass bei Fahrverboten für Diesel-Pkw der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben muss. Insoweit sei hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart
etwa eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen, die in
einer ersten Stufe ab dem 1. September 2018 zunächst Fahrzeuge bis zur
Abgasnorm Euro-4 betrifft. Euro-5-Fahrzeuge dürften dann ab dem 1. September
2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Derzeit sind rund vier Millionen
Euro-4- sowie rund elf Millionen Euro-5-Diesel-Pkw in Deutschland
zugelassen. Weitere zwei Millionen Diesel-Pkw liegen unter der Euro-4 Norm.
Marcus Hausser, Vorstandsvorsitzender der Baumot Group AG, kommentiert:
«Nach dem Urteil können Bundesländer und Kommunen nun auch ohne bundesweite
Verordnung über den Vollzug von möglichen Fahrverboten entscheiden. Wie
diverse Berechnungen und vorinstanzliche Urteile belegen, können
Hardware-Nachrüstungen vergleichbare Stickoxidminderungen zu Fahrverboten
erzielen. Das heißt, dass Länder und Kommunen beide Maßnahmen nun
eigenständig gegeneinander abwägen und beschließen können. Damit sind aus
unserer Sicht die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung und
Umsetzung der Luftreinhaltepläne um Hardware Nachrüstungen gegeben. Eine
Hardware Nachrüstung ist gemäß dem Verwaltungsgericht in Stuttgart auch mit
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.»
Für die Baumot Group erhöht sich aufgrund des Urteils die Chance zur
Nachrüstung der betroffenen Euro-4-, und Euro-5-Diesel-Pkw in allen
betroffenen Städten und Kommunen. Anstelle der phasenweisen Einführung von
Fahrverboten könnte nun eine zeitlich gestaffelte Nachrüstung vorgenommen
werden. Damit wäre es möglich, vorerst Euro-4-Diesel-Pkw nachzurüsten und
diese damit vor Fahrverboten zu schützen, um in einer zweiten Phase
Euro-5-Diesel Pkw nachzurüsten. Erste Nachrüstungen, um Fahrverbote zu
vermeiden, wären zum Jahresende möglich. Um saubere (nachgerüstete)
Diesel-Pkw von schmutzigen unterscheiden zu können, fordern Länder weiterhin
die Einführung einer Blauen Plakette.
Mit dem BNOx System verfügt die Baumot Group über eine technisch überlegene
Lösung zur Stickoxidreduktion. Dank der geringen Größe und des modularen
Aufbaus ist der BNOx dabei eine kostengünstige Lösung, die in alle gängigen
Dieselfahrzeuge eingebaut werden kann. Getestet und belegt wurde die
Wirksamkeit des BNOx bereits in mehreren Diesel-Pkw und Stadtbussen. Das
seit 2010 entwickelte System wurde 2014 anfänglich für den Einsatz in großen
Motoren, z.B. für Busse, Lkw sowie Land- und Baumaschinen auf den Markt
gebracht. Anfang 2016 wurde auch der Einsatz im Pkw-Bereich erfolgreich
realisiert und ist die ideale Lösung, um für Diesel-Pkw der
Schadstoffklassen Euro-4, Euro-5 und Euro-6 Fahrverbote in vielen deutschen
Städten zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link
verfügbar: www.BNOx.info.
Über die Baumot Group AG:
Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der
Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot
branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit
(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen
insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.
Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der
Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de
Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter
Wertpapierbörse.
Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
E-Mail: krause@cometis.de
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28.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Baumot Group AG
Eduard-Rhein-Straße 21 - 23
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Deutschland
Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57
Fax: +49 (0)2244. 91 83 819
E-Mail: IR@baumot.de
Internet: ir.baumot.de
ISIN: DE000A2DAM11
WKN: A2DAM1
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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658895 28.02.2018
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