Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
28.02.2018 13:09:41

DGAP-News: Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich

Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich

^

DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht

möglich

28.02.2018 / 13:09

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Baumot Group: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich

- Länder zur Nachbesserung der Luftreinhaltepläne angehalten

- Entscheidung über mögliche Fahrverbote als geeignete Maßnahme liegt bei

Ländern und Kommunen

- Hamburg führt umgehend erstes Fahrverbot ein. Es drohen weitere

Fahrverbote in Großstädten wie Stuttgart, München, Düsseldorf, Köln und

Berlin

- Fahrverbote dank BNOx Nachrüstung für Euro-4-, Euro-5- und Euro

6-Diesel-Pkw vermeidbar

- Blaue Plakette für saubere Fahrzeuge weiterhin von Ländern und Kommunen

gefordert

Königswinter, 28. Februar 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), einer der

führenden Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Demnach ist es

Ländern und Kommunen in Deutschland jetzt erlaubt, Fahrverbote für

Diesel-Pkw zu verhängen, um im Rahmen der Luftreinhaltepläne die Belastung

durch Stickoxide (NOx) entsprechend der EU-Grenzwerte zu reduzieren. Die

Luftreinhaltepläne müssen dabei geeignete Maßnahmen enthalten, um den

Zeitraum einer Überschreitung der seit 2010 geltenden Grenzwerte so kurz wie

möglich zu halten. Die Leipziger Richter gaben mit ihrem Urteil der

Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Sie hatte die Landesregierungen in

Stuttgart und Düsseldorf darauf verklagt, ihre Luftreinhaltepläne

nachzubessern. Nach dem Urteil vom Dienstag können sowohl Länder wie auch

Kommunen bei einer Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte Fahrverbote oder

ähnliche Maßnahmen beschließen und umsetzen. Das Verwaltungsgericht

Stuttgart hatte erstinstanzlich bereits festgestellt, dass der vom

Bundesland Baden-Württemberg vorgelegte Luftreinhalteplan ungenügend sei und

entweder um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge oder um eine Hardware

Nachrüstung ergänzt werden muss. Ähnlich äußerten sich Verwaltungsgerichte

in Hamburg, Düsseldorf und München. Mit dem Entscheid haben die Länder und

Kommunen nun eine rechtliche Handhabe, diese Maßnahmen im Luftreinhalteplan

zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Leipziger Richter betonten weiter,

dass bei Fahrverboten für Diesel-Pkw der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

gewahrt bleiben muss. Insoweit sei hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart

etwa eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen, die in

einer ersten Stufe ab dem 1. September 2018 zunächst Fahrzeuge bis zur

Abgasnorm Euro-4 betrifft. Euro-5-Fahrzeuge dürften dann ab dem 1. September

2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Derzeit sind rund vier Millionen

Euro-4- sowie rund elf Millionen Euro-5-Diesel-Pkw in Deutschland

zugelassen. Weitere zwei Millionen Diesel-Pkw liegen unter der Euro-4 Norm.

Marcus Hausser, Vorstandsvorsitzender der Baumot Group AG, kommentiert:

«Nach dem Urteil können Bundesländer und Kommunen nun auch ohne bundesweite

Verordnung über den Vollzug von möglichen Fahrverboten entscheiden. Wie

diverse Berechnungen und vorinstanzliche Urteile belegen, können

Hardware-Nachrüstungen vergleichbare Stickoxidminderungen zu Fahrverboten

erzielen. Das heißt, dass Länder und Kommunen beide Maßnahmen nun

eigenständig gegeneinander abwägen und beschließen können. Damit sind aus

unserer Sicht die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung und

Umsetzung der Luftreinhaltepläne um Hardware Nachrüstungen gegeben. Eine

Hardware Nachrüstung ist gemäß dem Verwaltungsgericht in Stuttgart auch mit

dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.»

Für die Baumot Group erhöht sich aufgrund des Urteils die Chance zur

Nachrüstung der betroffenen Euro-4-, und Euro-5-Diesel-Pkw in allen

betroffenen Städten und Kommunen. Anstelle der phasenweisen Einführung von

Fahrverboten könnte nun eine zeitlich gestaffelte Nachrüstung vorgenommen

werden. Damit wäre es möglich, vorerst Euro-4-Diesel-Pkw nachzurüsten und

diese damit vor Fahrverboten zu schützen, um in einer zweiten Phase

Euro-5-Diesel Pkw nachzurüsten. Erste Nachrüstungen, um Fahrverbote zu

vermeiden, wären zum Jahresende möglich. Um saubere (nachgerüstete)

Diesel-Pkw von schmutzigen unterscheiden zu können, fordern Länder weiterhin

die Einführung einer Blauen Plakette.

Mit dem BNOx System verfügt die Baumot Group über eine technisch überlegene

Lösung zur Stickoxidreduktion. Dank der geringen Größe und des modularen

Aufbaus ist der BNOx dabei eine kostengünstige Lösung, die in alle gängigen

Dieselfahrzeuge eingebaut werden kann. Getestet und belegt wurde die

Wirksamkeit des BNOx bereits in mehreren Diesel-Pkw und Stadtbussen. Das

seit 2010 entwickelte System wurde 2014 anfänglich für den Einsatz in großen

Motoren, z.B. für Busse, Lkw sowie Land- und Baumaschinen auf den Markt

gebracht. Anfang 2016 wurde auch der Einsatz im Pkw-Bereich erfolgreich

realisiert und ist die ideale Lösung, um für Diesel-Pkw der

Schadstoffklassen Euro-4, Euro-5 und Euro-6 Fahrverbote in vielen deutschen

Städten zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link

verfügbar: www.BNOx.info.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der

Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot

branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit

(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen

insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.

Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der

Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter

Wertpapierbörse.

Kontakt:

cometis AG

Claudius Krause

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

E-Mail: krause@cometis.de

---------------------------------------------------------------------------

28.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

53639 Königswinter

Deutschland

Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57

Fax: +49 (0)2244. 91 83 819

E-Mail: IR@baumot.de

Internet: ir.baumot.de

ISIN: DE000A2DAM11

WKN: A2DAM1

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic

Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

658895 28.02.2018

°

Nachrichten zu Baumot (ex TWINTEC)mehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Baumot (ex TWINTEC)mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Baumot (ex TWINTEC) 0,00 0,00% Baumot (ex TWINTEC)