08.02.2018 11:15:41

DGAP-News: Baumot Group AG

DGAP-News: Baumot Group: Mögliche Hardware-Nachrüstung Teil des Koalitionsvertrags

DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Baumot Group: Mögliche Hardware-Nachrüstung Teil des Koalitionsvertrags

08.02.2018 / 11:15
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Baumot Group: Mögliche Hardware-Nachrüstung Teil des Koalitionsvertrags

- Gutachten belegen die technische Umsetzbarkeit von Hardware-Nachrüstungssystemen

- Wesentliche Entscheidungen zur Hardware-Nachrüstung stehen bevor


Königswinter, 8. Februar 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über den Fahrplan zur möglichen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw im Koalitionsvertrag der großen Koalition. In ihrem Vertrag bekennt sich die große Koalition dazu, die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren zu wollen. Dazu gehören laut Vertrag - soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar - technische Verbesserungen von Diesel-Fahrzeugen im Bestand. Grundlage für die Entscheidung sind die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung".

Wegweisende Meilensteine, die zur weiteren Konkretisierung einer Hardware-Nachrüstung führen könnten, erfolgen nach Ansicht von Baumot innerhalb der nächsten Wochen. So muss etwa die Bundesregierung einen konkretisierten Maßnahmenplan zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Innenstädten bei der EU-Kommission vorlegen. Hierfür werden die Ergebnisse der Untersuchung zur technischen Umsetzbarkeit der Hardware-Nachrüstung von der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" vorgelegt. Diese Ergebnisse dürften der Regierung als eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dienen. Nach aktuellen Informationen kamen die bisherigen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Hardware-Nachrüstung sowohl technisch als auch wirtschaftlich bei einem Großteil der Bestandsfahrzeuge machbar ist.

Um das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU abwenden zu können, sind schnellgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten, zum Beispiel in Form von Fahrverboten, inzwischen unumgänglich. Strittig ist lediglich, ob die Einführung von Fahrverboten auf Bundesebene getroffen werden kann, oder in die Kompetenz der Länder und Kommunen fällt, sowie, ob lokale Verwaltungsgerichte hierüber entscheiden können. Hierzu wird am 22. Februar 2018 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet. Die einzige Möglichkeit, um Fahrverbote dennoch abwenden zu können, besteht nach Auffassung von Fachexperten in der flächendeckenden Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen.

Die Baumot Group sieht eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw auf Basis der anstehenden Ereignisse als wahrscheinlich an und begrüßt die Entscheidung der großen Koalition, mit dem Koalitionsvertrag die Grundlage für die politische Umsetzung von Hardware-Nachrüstungen zu legen.
 

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
E-Mail: krause@cometis.de



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Unternehmen: Baumot Group AG
Eduard-Rhein-Straße 21 - 23
53639 Königswinter
Deutschland
Telefon: +49 (0)2244 . 91 80 57
Fax: +49 (0)2244 . 91 83 819
E-Mail: IR@baumot.de
Internet: ir.baumot.de
ISIN: DE000A2DAM11
WKN: A2DAM1
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
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