26.05.2014 16:01:47

DGAP-News: AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen

Hauptversammlung

26.05.2014 / 16:00

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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Autobank Aktiengesellschaft

Wien, FN 45280 p

ISIN AT0000A0K1J1

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 23. Juni 2014 um 13:00 Uhr

im Imperial Riding School Renaissance Vienna Hotel,

1030 Wien, Ungargasse 60

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 samt

Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2013 samt Konzernlagebericht

und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum

31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2013

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

6. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß

§ 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die Ermächtigung für ein neues

genehmigtes Kapital gegen Bar-und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des

Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 10

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 2. Juni 2014 zur Einsicht der Aktionäre in

den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse

64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:

* Einberufung

* Jahresabschluss mit Lagebericht

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

* Vorschlag für die Gewinnverwendung

* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG

jeweils für das Geschäftsjahr 2013

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153

Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 6

* Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 6 und 7

vorgeschlagenen Änderungen

* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 2.

Juni 2014 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in

der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die

seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,

können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung

dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2014

ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse

64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der

Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a

AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden

Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der

Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht

älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können

zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung

samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt

Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht

werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Juni 2014 der

Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank

Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia

Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in

Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für

den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts

ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die

zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage

sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,

110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft

www.autobank.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der

Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem

Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft

spätestens am 17. Juni 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten

Adressen zugehen muss:

per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z.H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

per Telefax: +43 1 60190-181

per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:

BKAUATWW3AGM (Message Type MT599; unbedingt bei Aktien

ISIN AT0000A0K1J1 im Text angeben).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in

einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem

Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu

enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN

AT0000A0K1J1

* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den

oben genannten Nachweisstichtag 13. Juni 2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können

deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung

einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,

hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an

der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,

den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere

Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Juni 2014, 16.00

Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z.H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

per Telefax: +43 1 60190-181

per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:

BKAUATWW3AGM (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0K1J1 im

Text angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht

werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der

Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des

Interessenverbands für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22,

als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene

Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf

der Internetseite der Gesellschaft unter www.autobank.at ein spezielles

Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA

bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten

Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876

33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder E-mail michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital

der Gesellschaft EUR 10.043.152 und ist eingeteilt in 10.043.152 Stück auf

Inhaber lautende Stückaktien.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der

Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der

teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der

Hauptversammlung 10.043.152 Stück.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der

Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis

(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen

Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre

gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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26.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AutoBank AG

Ungargasse 64

A - 1030 Wien

Österreich

ISIN: AT0000A0K1J1

WKN: A1C27D

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open

Market (Entry Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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270526 26.05.2014

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