26.05.2014 16:01:47
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DGAP-News: AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung
26.05.2014 / 16:00
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
ISIN AT0000A0K1J1
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 23. Juni 2014 um 13:00 Uhr
im Imperial Riding School Renaissance Vienna Hotel,
1030 Wien, Ungargasse 60
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2013 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015
6. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß
§ 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die Ermächtigung für ein neues
genehmigtes Kapital gegen Bar-und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des
Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 10
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 2. Juni 2014 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
* Einberufung
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2013
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153
Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 6
* Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 6 und 7
vorgeschlagenen Änderungen
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 2.
Juni 2014 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2014
ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Juni 2014 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft
spätestens am 17. Juni 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
per Telefax: +43 1 60190-181
per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:
BKAUATWW3AGM (Message Type MT599; unbedingt bei Aktien
ISIN AT0000A0K1J1 im Text angeben).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A0K1J1
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 13. Juni 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Juni 2014, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
per Telefax: +43 1 60190-181
per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:
BKAUATWW3AGM (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0K1J1 im
Text angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.autobank.at ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA
bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876
33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 10.043.152 und ist eingeteilt in 10.043.152 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 10.043.152 Stück.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr.
Wien, im Mai 2014
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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26.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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270526 26.05.2014
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