24.07.2015 09:05:42
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DGAP-News: Atevia AG
DGAP-News: Atevia AG: Hauptversammlung beschließt Dividende
24.07.2015 / 09:05
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Karlsruhe, 24.7.2015. Die ordentliche Hauptversammlung der Atevia AG vom 23. Juli 2015 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 56.791.732,89 zur Ausschüttung einer Dividende von 0,45 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der verbleibende Betrag von EUR 46.110.726,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern die Atevia AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 24.7.2015 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 KStG geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zentrale Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg.
Kontakt: Investor Relations: Nina Hill Tel. +49 721 5160 3800 nina.hill@atevia.com
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24.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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380647 24.07.2015
DGAP-News: Atevia AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung Atevia AG: Hauptversammlung beschließt Dividende
24.07.2015 / 09:05
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Karlsruhe, 24.7.2015. Die ordentliche Hauptversammlung der Atevia AG vom 23. Juli 2015 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 56.791.732,89 zur Ausschüttung einer Dividende von 0,45 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der verbleibende Betrag von EUR 46.110.726,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern die Atevia AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 24.7.2015 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 KStG geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zentrale Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg.
Kontakt: Investor Relations: Nina Hill Tel. +49 721 5160 3800 nina.hill@atevia.com
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