10.04.2017 12:26:26
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DGAP-Kapitalmarktinformation: Software AG
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Darmstadt, 10. April 2017 Im Zeitraum vom 3. April 2017 bis einschließlich 7. April 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 275.528 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 7. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.016.957 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/investoren).
10.04.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Software AG |
Uhlandstraße 12 | |
64297 Darmstadt | |
Deutschland | |
Internet: | www.softwareag.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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563729 10.04.2017
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