26.05.2016 18:59:56

DGAP-Kapitalmarktinformation: METRIC mobility solutions AG

DGAP-CMS: METRIC mobility solutions AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

METRIC mobility solutions AG / Veröffentlichung nach §30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

26.05.2016 18:59

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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METRIC mobility solutions AG Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover

- WKN A1X3X6 - - ISIN DE000A1X3X66 -

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Vereinbarung eines Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen / Schaffung neuen genehmigten Kapitals)



Die ordentliche Hauptversammlung der METRIC mobility solutions AG hat am 25. Mai 2016 den folgenden Beschluss zur Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital - gegebenenfalls unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - zu erhöhen (Schaffung neuen genehmigten Kapitals), gefasst:

§ 3 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu Euro 5.523.368,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen; - um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen.'

Der vollständige Wortlaut des oben genannten Beschlusses ist in der im elektronischen Bundesanzeiger vom 15. April 2016 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung angegeben.

Hannover, im Mai 2016 METRIC mobility solutions AG Der Vorstand



26.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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