23.10.2017 09:26:06
|
DGAP-Kapitalmarktinformation: innogy SE
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: innogy SE / Aktienrückkauf / Erwerb eigener Aktien Essen, 23. Oktober 2017 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Im Zeitraum vom 16. Oktober 2017 bis einschließlich 20. Oktober 2017 hat die innogy SE insgesamt Stück 81.493 Aktien der innogy SE im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 18. September 2017 nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Oktober 2017 bis einschließlich 20. Oktober 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 250.000 Aktien. Der Erwerb der Aktien der innogy SE erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der innogy SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission sind auf der Internetseite der innogy SE (www.innogy.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.
23.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | innogy SE |
Opernplatz 1 | |
45128 Essen | |
Deutschland | |
Internet: | www.innogy.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
621207 23.10.2017
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu innogy SEmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |