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28.09.2015 15:00:08

DGAP-Kapitalmarktinformation: Berentzen-Gruppe AG

DGAP-CMS: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Umwandlung der auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Stimmrecht

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

28.09.2015 15:00

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gem. § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz WpHG



Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Haselünne

- ISIN DE 0005201602 / WKN 520160 -

Umwandlung der auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Stimmrecht

vom 28. September 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') vom 20. Juli 2015 sowie die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der Gesellschaft vom 20. Juli 2015 haben beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Stück 4.800.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Gesellschaft (die 'Vorzugsaktien') unter Aufhebung des Gewinnvorzugs in auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (die 'Stammaktien') umzuwandeln. Die Satzungsänderung wurde am 28. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung der Satzungsänderung sind die bisherigen auf den Inhaber lautenden, nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht unter Aufhebung des Gewinnvorzugs in auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht umgewandelt worden. Das Grundkapital besteht nunmehr aus einer einheitlichen Aktiengattung. Jede Stammaktie ist am Grundkapital der Gesellschaft im gleichen Umfang beteiligt; der jeweilige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft verändert sich durch die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien nicht. Die Rechtsstellung der ehemaligen Vorzugsaktionäre verändert sich lediglich dahingehend, dass der Dividendenvorzug aufgehoben wird und die neuen Stammaktien ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft gewähren. Jede Stammaktie gewährt dabei jeweils ein Stimmrecht.

Der vollständige Wortlaut der Satzungsänderung ist unter Tagesordnungspunkt 1 der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft vom 20. Juli 2015 wiedergegeben, die im Bundesanzeiger am 11. Juni 2015 veröffentlicht worden ist.

Haselünne, im September 2015

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand



28.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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