Webac Holding Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0008103102 WKN 810310
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 13. November 2018, um 11.00 Uhr, im Mariott Courtyard München, Schwanthalerstraße. 37, 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. |
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern zum Geschäftsjahr 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 14. Juni 2018 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt hat.
Jahresabschluss und Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des
Vorstands mit den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung
an in den Geschäftsräumen der Webac Holding Aktiengesellschaft, Rosenheimer Str. 12, 81669 München, Deutschland, zur Einsicht
der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' sowie während der Hauptversammlung zugänglich. Eine Abschrift wird
jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg GmbH, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
|
5. |
Satzungsänderung Anzahl Mitglieder des Aufsichtsrats
Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat benötigt die Gesellschaft keinen aus sechs Personen bestehenden Aufsichtsrat
mehr, weshalb er fortan lediglich die nach dem Aktiengesetz vorgesehene Mindestgröße von drei Mitgliedern haben soll. Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert: 'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'
|
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtsdauer der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach Änderung der Satzung der Gesellschaft gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 5 aus 3 Mitgliedern.
Er setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft im Wege der Einzelwahl zu wählen:
a) |
Herrn Thomas Esterl, wohnhaft in München, Bankkaufmann/Dipl. Bankbetriebswirt (BA) und selbständiger Unternehmensberater,
|
b) |
Herrn John Gajland, wohnhaft in Stockholm, Schweden, Maschinenbauingenieur, D.I.B. Svenska AB, Stockholm, Schweden,
|
c) |
Herrn Siegfried Anczikowski, wohnhaft in Bad Münstereifel, Geschäftsführer der Webac Gesellschaft für Vibrationstechnik mbH.
|
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Personen persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zur Webac Holding AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Webac Holding AG oder einem wesentlich an
der Webac Holding Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen
wären.
Die vorgeschlagenen Vertreter sind Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien folgender Gesellschaften:
- |
Herr Thomas Esterl: Herr Esterl gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied
vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
- |
Herr John Gajland: * D.I.B. Svenska AB, Stockholm, Schweden, Mitglied des Aufsichtsrats
|
- |
Herr Siegfried Anczikowski: Herr Anczikowski gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein
Mitglied vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zugänglich.
|
7. |
Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Da die Gesellschaft nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat kein Grundkapital im Umfang von EUR 5.000.000,00 mehr benötigt,
soll eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG in Höhe von EUR 4.000.000,00 stattfinden. Der durch die
Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag soll in einer Höhe von EUR 0,20 je Aktie an die Aktionäre zurückgezahlt werden. Der
übrige, durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag in Höhe von bis zu EUR 3.840.392,20 soll in die Kapitalrücklage
gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden. Die Auszahlung des an die Aktionäre zurückzuzahlenden Betrags darf aus rechtlichen
Gründen, insbesondere aus Gründen des Gläubigerschutzes, erst erfolgen, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung der
Kapitalherabsetzung im Handelsregister sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig bei
der Gesellschaft gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) |
Ordentliche Kapitalherabsetzung
|
'Das Grundkapital in Höhe von EUR 5.000.000,00, eingeteilt in 851.133 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien,
wird um EUR 4.000.000,00 auf EUR 1.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung um EUR 4.000.000,00 erfolgt gemäß den Vorschriften
des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden
Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals an
die Aktionäre in Höhe von voraussichtlich EUR 0,20 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des unter Berücksichtigung der
Auszahlung an die Aktionäre verbleibenden, durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals in Höhe von bis zu 3.840.392,20
in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf
jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats
zu entscheiden.'
b) |
Anpassung von § 4 Abs. 1 der Satzung
|
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,00 (i. W.: Eine Million).'
|
|
II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 5.000.000,00 und ist in 851.133
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 53.094 eigene Stückaktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch keine Stimmrechte
zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 798.039.
|
2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
a) |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
|
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 23. Oktober
2018, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung
für die Hauptversammlung unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 6. November
2018, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Webac Holding AG c/o UniCredit Bank AG CBS51DS/GM 80311 München Deutschland Telefax: +49 (0)89/5400-2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten
Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
b) |
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
|
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). § 135 AktG bleibt unberührt. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institute, Unternehmen und Personen mit
der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Webac Holding Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: webac@better-orange.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte,
welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.
c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
|
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft werden das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs ausüben. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung
erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.
Zu beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und ihnen diesbezüglich auch keine Weisungen erteilt werden können.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird, und steht auch unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Die Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll aus organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 12. November 2018
in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) bei der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen
sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
|
3. |
Rechte der Aktionäre
a) |
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das entspricht 250.000,00 EUR oder aufgerundet auf die nächst
höhere ganze Aktienzahl 42.557 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 85.114
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Webac
Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 13. Oktober
2018, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen
an die folgende Adresse:
Webac Holding AG Vorstand Rosenheimer Str. 12 81669 München Deutschland
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt
gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
|
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung nebst einer etwaigen Begründung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
(Tagesordnungspunkt 4) und/oder Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 6) übersenden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Webac Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 666 E-Mail: webac@better-orange.de
Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
etwaigen Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft mindestens
14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, spätestens also bis zum 29. Oktober 2018, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft,
unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann unter den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten
Voraussetzungen abgesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen zusätzlich zu den Fällen des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person
oder - soweit eine Aufsichtsratswahl Gegenstand der Tagesordnung ist - keine Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw.
Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
In der Hauptversammlung kann gemäß § 131 Abs.1 AktG jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Gemäß § 21 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen beschränken.
d) |
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten
|
Weitere Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs.
1 Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
|
|
III. |
Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
|
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.webac-ag.com
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorgenannten Internetseite
veröffentlicht.
IV. |
Informationen zum Datenschutz
|
Die Webac Holding Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer
personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse, ggf. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse
einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer).
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der
Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Webac Holding Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Helmut Häck Viktoriastr. 2 53879 Euskirchen Tel.: 02251 - 929 95 20 E-Mail: info@datapro.de
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch
Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Webac Holding Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im
Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem
Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung
aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft
zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail
an: info@datapro.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten
der Webac Holding Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
Webac Holding AG Rosenheimer Str. 12 81669 München Deutschland
München, im Oktober 2018
Webac Holding AG
Der Vorstand
|