STRABAG AG
Köln
Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung am 24.3.2017
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15.2.2017 wurde die außerordentliche Hauptversammlung der STRABAG AG für Freitag,
den 24.3.2017, 10.00 Uhr, im Congress-Centrum Nord Kölnmesse - Rhein-Saal, 2. OG, Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz),
einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärinnen SPARTA Aktiengesellschaft und Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
wurde die Tagesordnung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG ergänzt um den Tagesordnungspunkt 3 wie in der Bekanntmachung
vom 15.2.2017 ersichtlich, wobei ein konkreter Beschlussvorschlag nicht unterbreitet worden war.
Mit Schreiben vom 17. Februar 2017 haben die beiden Aktionärinnen SPARTA AG und Investmentaktiengesellschaft für langfristige
Investoren TGV einen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 3 übermittelt mit der Bitte um Bekanntmachung:
|
Beschlussvorschlag zu TOP 3 (Beschlussfassung über die Modifizierung der bestehenden Beschlüsse zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen
gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie zur Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG in Abhängigkeit von dem Bericht
des besonderen Vertreters)
a) |
Der mit Beschlüssen der Hauptversammlungen vom 19.06.2015 und 24.06.2016 eingesetzte besondere Vertreter Herr Rechtsanwalt
Dr. Heidel wird angewiesen, die unter TOP 7 I. e) der Hauptversammlung der STRABAG AG vom 19.06.2015 beschlossene Geltendmachung
von Ersatzansprüchen in Bezug auf einen Vermögensschaden der Gesellschaft durch die von der STRABAG SE veranlasste Gewährung
von Großmütterzuschüssen in Höhe von Euro 276,2 Mio. an die BHB Bauholding Beteiligungs AG ('BHB') sowie die Akquisition konzernverbundener
Unternehmen der STRABAG SE durch die BHB, insbesondere infolge von Überbewertungen der von der STRABAG SE eingebrachten Beteiligungen,
in der Form umzusetzen, dass im Hinblick auf einen Teilschaden in Höhe von EUR 81 Mio. aus den Komplexen Lafarge Cement CE
und Polski Asfalt Sp. z o.o. Klage gegen die STRABAG SE und ihre zum Zeitpunkt des Abschlusses der relevanten Verträge (Oktober
bis Dezember 2012) amtierenden Vorstandsmitglieder erhoben wird.
|
Begründung
Aus den mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG am 24.03.2017 veröffentlichten Unterlagen
ergibt sich, dass der besondere Vertreter bisher offenbar noch keine Ansprüche im Klageweg geltend gemacht hat. Dies gilt
insbesondere auch für die Ansprüche hinsichtlich der Teilkomplexe Lafarge Cement CE und Polski Asfalt Sp. z o.o., die der
besondere Vertreter ausweislich der Berichterstattung in der letztjährigen ordentlichen Hauptversammlung bereits durch Gutachten
belegt und beziffert hatte, und hinsichtlich derer die STRABAG SE mit Schreiben des besonderen Vertreters vom 20.06.2016 zur
Zahlung aufgefordert wurde. Der besondere Vertreter soll nunmehr dazu angewiesen werden, diese Ansprüche klageweise durchzusetzen,
nachdem die STRABAG SE die Ansprüche weiterhin bestreitet und eine außergerichtliche Durchsetzung offenbar nicht möglich war.
Weitere Beschlussvorschläge bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese können erst in der Hauptversammlung konkret ausformuliert
werden, da sie vom Inhalt des Berichts des besonderen Vertreters abhängen.
|
Köln, den 21.02.2017
Der Vorstand
|