08.05.2015 15:09:07
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DGAP-HV: Splendid Medien AG
DGAP-HV: Splendid Medien AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2015 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
In der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 2 'Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014' der falsch ausgewiesene Bilanzgewinn und entsprechend der falsch ausgewiesene Vortrag auf neue Rechnung veröffentlicht.
Die Korrektur lautet wie folgt:
Statt:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 4.561.882,29 Euro wie folgt zu verwenden:
? Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je 489.499,95 dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je Euro 1,00 Euro, insgesamt:
? Vortrag auf neue Rechnung: 4.072.382,34 Euro
4.561.882,29 Euro
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Muss es lauten:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 11.075.603,88 Euro wie folgt zu verwenden:
? Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je 489.499,95 dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je Euro 1,00 Euro, insgesamt:
? Vortrag auf neue Rechnung: 10.586.103,93 Euro
11.057.603,88 Euro
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Köln, im Mai 2015
Splendid Medien AG
Der Vorstand
08.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Splendid Medien AG Alsdorfer Str. 3 50933 Köln Deutschland Telefon: +49 221 9542320 Fax: +49 221 9542328 E-Mail: info@splendid-medien.de Internet: http://www.splendidmedien.com ISIN: DE0007279507 WKN: 727950 Börsen: Frankfurt, München, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.05.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Splendid Medien Aktiengesellschaft
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 -
- ISIN: DE 0007279507 -
Korrektur
zur Veröffentlichung im
Bundesanzeiger vom 6. Mai 2015
bezüglich
der Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
In der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 2 'Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014' der falsch ausgewiesene Bilanzgewinn und entsprechend der falsch ausgewiesene Vortrag auf neue Rechnung veröffentlicht.
Die Korrektur lautet wie folgt:
Statt:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 4.561.882,29 Euro wie folgt zu verwenden:
? Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je 489.499,95 dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je Euro 1,00 Euro, insgesamt:
? Vortrag auf neue Rechnung: 4.072.382,34 Euro
4.561.882,29 Euro
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Muss es lauten:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 11.075.603,88 Euro wie folgt zu verwenden:
? Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je 489.499,95 dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je Euro 1,00 Euro, insgesamt:
? Vortrag auf neue Rechnung: 10.586.103,93 Euro
11.057.603,88 Euro
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Köln, im Mai 2015
Splendid Medien AG
Der Vorstand
08.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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