MyHammer Holding AG
Berlin
WKN: A11QWW ISIN: DE000A11QWW6
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Dienstag,
den 7. Mai 2019, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in das Palisa.de GmbH Tagungs- und Veranstaltungszentrum, Palisadenstr.
48, 10243 Berlin, ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz
1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht
erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich
zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung
Berlin) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die Wahl schließt die etwaige
prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2019 durch den Abschlussprüfer
gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein.
Tagesordnungspunkt 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2019. Es ist daher ein
neuer Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung
aus fünf Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung
nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der Raffay & Cie. GmbH, der Raffay Wohnungsgesellschaft mbH, der Raffay Immobilengesellschaft
mbH, der RI Digital Ventures GmbH, der Raffay Media Ventures GmbH, der Gutbrod Capital GmbH, der GutbrodWessel Beteiligungs
GmbH, sämtlich in Berlin. Herr Dr. Gutbrod ist wohnhaft in Potsdam,
|
b) |
Herrn Jeffrey Kip, Chief Executive Officer (CEO) der HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware, USA, und Geschäftsführer
der HomeAdvisor GmbH, Ismaning, wohnhaft in Needham, Massachusetts, USA,
|
c) |
Herrn Ingo Hassert, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Düren,
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d) |
Frau Anabela Fernandes Perozek, Managing Partner der Sproutward, LLC., Wellesley, Massachusetts, USA, wohnhaft in Wellesley,
Massachusetts, USA,
|
e) |
Herrn David Sullivan, Chief Financial Officer der HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware USA; Geschäftsführer
der ServiceMagic GmbH, Potsdam; Manager A (gérant) der ServiceMagic Europe S.à r.l., Munsbach, Luxemburg; Manager A (gérant)
der ServiceMagic International S.à.r.l., Munsbach, Luxemburg; Director der HomeAdvisor B.V., Amsterdam, Niederlande; Director
der Werkspot BV, Amsterdam, Niederlande; Sole Director der ServiceMagic IP Ireland Limited, Dublin, Irland; Sole Director
der Home Advisor Limited, London, Großbritannien; Manager (gérant) der Travaux.com S.à.r.l., Aix-en-Provence, Frankreich,
wohnhaft in Dover, Massachusetts, USA,
|
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2019 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe
zu wählen, dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats
zu wählen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung die vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Es wird aber darauf hingewiesen, dass in Person von Herrn Dr. Jochen Gutbrod
und von Herrn Ingo Hassert das vom Aufsichtsrat in diesem Rahmen beschlossene Ziel einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer
zum Aufsichtsrat von maximal 10 Jahren bei vollständiger Wahrnehmung der vorgeschlagenen Amtsdauer durch die Genannten überschritten
werden würde. Allerdings ist im Entwurf eines geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex der Regierungskommission vom
25.10.2018 ohnehin die Empfehlung einer entsprechenden Regelgrenze nicht mehr vorgesehen. Der Aufsichtsrat wird daher zu gegebener
Zeit ohnehin prüfen, seine eigene entsprechende Zielsetzung aufzuheben.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt
sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gem. dem Kodex die Aktionäre, die direkt
oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt:
Die HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware, USA, mittelbar und die HomeAdvisor GmbH, Ismaning, unmittelbar, halten
ausweislich der am 06. April 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung die Mehrheit der Aktien an der Gesellschaft. Herr
Kip ist als Chief Executive Officer (CEO) der HomeAdvisor International LLC und als Geschäftsführer der HomeAdvisor GmbH tätig.
Herr David Sullivan ist der Chief Financial Officer der HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware USA.
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehung von Kandidaten zur
Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär,
die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Gutbrod ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte:
* |
MyHammer AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats
|
* |
Jung von Matt AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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* |
Investment Navigator AG, Mitglied des Verwaltungsrates
|
* |
btov Partners AG, St. Gallen, Vorsitzender des Verwaltungsrates
|
Im Übrigen gehört er keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen an.
Herr Kip ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- |
MyHammer AG, Berlin (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
|
Er ist zudem Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
The IAC Foundation Inc., Wilmington, Delaware, USA (Member of the Board)
|
- |
IAC Family Foundation Inc., Wilmington, Delaware, USA (Member of the Board)
|
Herr Hassert gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen
an.
Frau Perozek ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Im Übrigen gehört sie keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen an.
Herr Sullivan gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen
an.
Weitere Informationen zu den Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/das-unternehmen/aufsichtsrat/
abrufbar.
Ende der Tagesordnung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung des
Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen, also auf Dienstag, den 16. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie die
Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 30. April 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
|
MyHammer Holding AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Telefax: +49 (0)2203 20229-11 E-Mail: myhammer2019@aaa-hv.de
|
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen
lassen.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes auf deren Wunsch für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden. Klargestellt sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen Abwicklung dienen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Hinweisen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich.
Bevollmächtigung von Dritten, die nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegen
Für Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz
5 AktG insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bestimmt
§ 15 Absatz 1 der Satzung: 'Die Vollmacht kann jedenfalls schriftlich oder per Telefax erteilt werden, etwaige andere im Gesetz
geregelte Formen für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
werden durch die Satzung nicht eingeschränkt.' Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können nach § 134 Absatz 3 AktG daher in Textform erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der Anmeldung erhalten, oder das
auf der Internetseite
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Formulare besteht nicht. Möglich ist daher auch, dass Aktionäre eine Vollmacht anderweitig ausstellen, solange die erforderliche
Form gewahrt bleibt.
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die Gesellschaft zu übermitteln oder gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären.
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt bzw. widerrufen, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung
bzw. des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft in Textform. Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft,
ihres Widerrufs und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs steht die nachfolgend
genannte Adresse zur Verfügung:
MyHammer Holding AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Telefax: +49 (0)2203 20229-11 E-Mail: myhammer2019@aaa-hv.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
erbracht werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen)
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte
Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten
(§ 135 AktG). Deshalb können Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachterteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmacht
mit den Genannten abzustimmen.
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der MyHammer Holding AG
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter)
mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den Stimmrechtsvertreter
sind - wie auch in den übrigen vorstehenden Fällen - eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Soweit der Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen ihm Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf und wird der Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung
der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen
kann - abgesehen von der Vollmachterteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem in der Hauptversammlung
auszuhändigenden Stimmkartenbogen beigefügt ist - ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf
der Internetseite
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen - sofern die Vollmacht
nicht während der Hauptversammlung erteilt wird - die Vollmacht nebst Weisungen spätestens bis Freitag, den 3. Mai 2019, 24:00
Uhr, per Post, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse übermitteln:
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MyHammer Holding AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Telefax: +49 (0)2203 20229-11 E-Mail: myhammer2019@aaa-hv.de
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Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter und für Änderungen von erteilten Weisungen gelten die
vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder
durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies bei Erscheinen in der Hauptversammlung
unter vorherigem oder gleichzeitigen Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung durch den Aktionär
oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten
Widerruf seiner Vollmacht keinen Gebrauch mehr machen.
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können gem. § 122 Absatz 2 AktG schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine
entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.
Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
ist damit Samstag, der 6. April 2019, 24:00 Uhr.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu richten:
MyHammer Holding AG, Vorstand, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden
- unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht und auf der Internetseite
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung
zu stellen, ohne dass es vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung bedarf. Es können
insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestellt werden (Gegenanträge) bzw. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern gemacht werden (Wahlvorschläge), soweit die Tagesordnung entsprechende Wahlen vorsieht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Montag, den 22. April 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin Telefax: +49 (0)30 23322-891 E-Mail: hv@myhammer-holding.de
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich
des Namens des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt
sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen werden, wenn sie während der Hauptversammlung auch mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. Der Versammlungsleiter ist gem. § 16 Absatz 3 der
Satzung berechtigt, für das Rede- und Fragerecht zusammengenommen einen angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf,
für den einzelnen Tagesordnungspunkt und für den einzelnen Redner zu setzen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Von den insgesamt ausgegebenen 7.117.391 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
7.117.391 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt, jede Aktie gewährt jeweils eine Stimme.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft / weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
zugänglich sein.
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre gem.
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG zugänglich gemacht.
Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch kostenlos übermittelt. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 werden zusammen
mit dieser Tagesordnung auch im Internet unter
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
veröffentlicht.
Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz
Die MyHammer Holding AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene
Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Die MyHammer Holding AG ist rechtlich
verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten
genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre
Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin Telefax: +49 (0)30 23322-891 E-Mail: hv@myhammer-holding.de
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt
sind, im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt
bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer
der Eintrittskarte. Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:
Name und Vorname sowie Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt).
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG
oder der Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank
des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich
zugänglich gemacht.
In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich
zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer
der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen
Aktien unter Angabe ihrer Gattung und die Besitzart. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung
Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren.
Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung
der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die
Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte
als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO.
Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), welche zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als
Verantwortlichem.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der
MyHammer Holding AG unter den vorstehenden Kontaktdaten geltend machen.
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.
Berlin, im März 2019
MyHammer Holding AG
Der Vorstand
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