DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.03.2017 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FUCHS PETROLUB SE
Mannheim
- WKN 579040 und 579043 - ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 5. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr)
im Congress Center Rosengarten, Mozartsaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über
die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
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TOP 5 |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers
für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
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I. |
TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über
die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 130.661.966,20 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,88 auf jede der 69.500.000 Stück dividendenberechtigten Stammaktien |
EUR
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61.160.000,00
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,89 auf jede der 69.500.000 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien |
EUR
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61.855.000,00
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_________________________ |
Zwischensumme |
EUR
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123.015.000,00
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR
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7.646.966,20
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_________________________ |
Bilanzgewinn |
EUR
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130.661.966,20
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs legt sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf
der Hauptversammlung am 5. Mai 2017 nieder. Es ist daher ein Anteilseignervertreter als Mitglied des Aufsichtsrats für den
Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10
Abs. 1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE, aus sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseignervertretern
und zwei Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge
gewählt. Gemäß § 10 Abs. 6 der Satzung besteht das Amt eines anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählten Aufsichtsratsmitglieds
für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, d.h. das Amt des unter diesem Tagesordnungspunkt gewählten Aufsichtsratsmitglieds
besteht bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt,
längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015.
Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend und die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat vor, an Stelle von Herrn Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs folgende Vertreterin der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim
MBA (Master of Business Administration), Tierärztin, zuletzt Inhaberin eines Zytologie- und Hämatologielabors
Frau Dr. Fuchs ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen.
Mit Bezug auf die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Dr. Fuchs, gemeinsam mit ihrem
Bruder, dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, und weiteren Angehörigen der Familie Fuchs über unmittelbar und mittelbar
gehaltene Stammaktien Hauptaktionärin der Gesellschaft ist. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidatin für die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Ein Kurzlebenslauf von Frau Dr. Susanne Fuchs ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.fuchs.com/gruppe, dort unter
INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, einsehbar.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers
für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2017 und für das erste Quartal 2018 zu wählen.
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II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; freie Verfügbarkeit der Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 139.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000
Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück Stammaktien gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung
bei den unter Tagesordnungspunkten 2 bis 6 angekündigten Beschlussfassungen eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts
nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe
von § 19 der Satzung spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 28. April 2017 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet haben:
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FUCHS PETROLUB SE
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
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Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
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Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also ausgestellt
auf den 14. April 2017 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der Notwendigkeit
zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung
von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre werden gebeten, für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden.
Das depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des
Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB SE vornehmen, die die Anmeldung
und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft weiterleiten wird. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen
Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB SE werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten Sie,
Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund der erfahrungsgemäß großen Anzahl von Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung
jedem Aktionär nur zwei Eintrittskarten zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Die Eintrittskarte der Stammaktionäre enthält auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe bei der
Hauptversammlung.
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3. |
Stimmrechtsausübung und Vertretung in der Hauptversammlung
Stimmberechtigt zu Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sind die teilnahmeberechtigten Stammaktionäre.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung
des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und als Stammaktionär Ihr Stimmrecht
selbst ausüben.
Stammaktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 Aktiengesetz (AktG)1 gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Stammaktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der FUCHS PETROLUB SE an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
fuchspetrolub-hv2017@computershare.de.
Daneben können Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten der FUCHS PETROLUB SE auch unter der folgenden Faxnummer
übermittelt werden: +49 89 30903-74675.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 SE-VO
Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
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4. |
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft wie schon in den Vorjahren ihren Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Stammaktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie
das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Weisung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht wird nicht ausgeübt. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennehmen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen ausschließlich Weisungen zu den bekannt gemachten Beschlussvorschlägen
entgegen, im Übrigen werden sie sich der Stimme enthalten. Diejenigen Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet
werden, das den Stammaktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur
Vollmachtserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, einsehbar. Um die rechtzeitige Zusendung der Eintrittskarte zu ermöglichen,
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung
sind Vollmacht und Weisungen in Textform bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 3. Mai 2017 (Zugang) an die nachfolgend genannte Anschrift
zu übermitteln:
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FUCHS PETROLUB SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
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Telefax-Nr. +49 89 30903-74675
E-Mail: fuchspetrolub-hv2017@computershare.de
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Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Stammaktionäre
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die persönliche Anmeldung durch den Stammaktionär oder einen von ihm bevollmächtigten
Dritten am 5. Mai 2017 an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.
Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung
wird hingewiesen.
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5. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die einleitenden Worte des Versammlungsleiters sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der Hauptversammlung
ab ca. 10:00 Uhr in voller Länge live auf unserer Internetseite unter www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, übertragen.
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6. |
Anträge, Wahlvorschläge, Anfragen und Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 sowie nach
§§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals, das entspricht 6.950.000 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 4. April 2017, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft bittet darum, etwaige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:
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FUCHS PETROLUB SE
Vorstand
Friesenheimer Str. 17
68169 Mannheim
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen
sind, also spätestens am Donnerstag, 20. April 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
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FUCHS PETROLUB SE
Investor Relations
Friesenheimer Straße 17
68169 Mannheim
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Telefax-Nr. +49 621 3802-7274
E-Mail: ir@fuchs-oil.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds und zur Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, 20. April
2017, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3
i. V. m. § 124 Abs. 3 AktG). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet
zu werden.
Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
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FUCHS PETROLUB SE
Investor Relations
Friesenheimer Straße 17
68169 Mannheim
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Telefax-Nr. +49 621 3802-7274
E-Mail: ir@fuchs-oil.de
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Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
Anfragen
Auch Aktionäre, die Anfragen zur ordentlichen Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an die vorgenannte Adresse zu
richten.
Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.
§ 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Nach
§ 21 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitere Hinweise
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m.
§ 122 Abs. 2 sowie den §§ 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, abrufbar.
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7. |
Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen,
insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FUCHS PETROLUB SE, Friesenheimer Str. 17, 68169 Mannheim, zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich. Dort stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung
die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende
Verlangen bitten wir an die Abteilung Investor Relations unter den vorgenannten Kontaktdaten zu richten.
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Diese Einberufung ist am 24. März 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden. Am selben Tag ist die Einberufung Medien zur
Veröffentlichung in der Europäischen Union i.S.d. § 121 Abs. 4a AktG zugeleitet worden.
Mannheim, im März 2017
FUCHS PETROLUB SE
Der Vorstand
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24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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