03.02.2014 15:08:24
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DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke AG
DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2014 in Hotel Pullman Cologne, Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Andernach
ISIN DE0005658009
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, die am Freitag, dem 14. März 2014, 11:00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/13, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 4. Dezember 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/13
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/13 soll eine Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 17. März 2014 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/13 in Höhe von 17.648.472,49 Euro wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je 17.600.000,00 Stückaktie: Euro
* Vortrag auf neue Rechnung: 48.472,49 Euro
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/13 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/13 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2012/13
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp Konzerns innehaben, erhalten keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2012/13 eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Thilo Lutz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2013 niedergelegt. In Nachfolge für Herrn Lutz ist der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 auf Antrag des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 08.11.2013 zunächst bis zur Beendigung der am 14.03.2014 stattfindenden Hauptversammlung um Herrn Dr. Heribert R. Fischer, Mülheim a.d. Ruhr, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts in Koblenz ergänzt worden. Nach § 7 Absatz 2 der Satzung ist für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Heribert R. Fischer, Mülheim a.d. Ruhr, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2013/14 zu wählen.
II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Dr. Heribert R. Fischer, 51 Jahre
konzernextern
* ANSC-TKS Galvanizing Co., Ltd./VR China (Vorsitzender)
* UnionStahl Holding GmbH
konzernintern
* Hoesch Hohenlimburg GmbH*
* ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH* (Vorsitzender)
* ThyssenKrupp Rasselstein GmbH* (Vorsitzender)
* ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH*
* ThyssenKrupp Steel USA, LLC/USA (Vorsitzender)
*) = Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der vorgeschlagene Kandidat hat weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zur Eisen- und Hüttenwerke AG, den Organen der Gesellschaft oder den direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft beteiligten Aktionären, insbesondere der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der ThyssenKrupp AG, mit Ausnahme der Beziehungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten als Vorstand der ThyssenKrupp Steel Europe AG, die aus den obigen Angaben zu § 125 Absatz 1 Satz 1 AktG ersichtlich sind.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 21. Februar 2014, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 7. März 2014 bei der nachstehend genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings Telefax: 069 136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax - Nr. 02632 3097 15 2362 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der Hauptversammlung erteilt werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 12. Februar 2014 schriftlich zugegangen sein. Bitte richten Sie einen entsprechenden Antrag an die im nachfolgenden Abschnitt angegebene Adresse.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG Hans-Bernd Eckert Koblenzer Straße 141 56626 Andernach
Bis spätestens zum Ablauf des 27. Februar 2014 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 27. Februar 2014 ebenfalls unter den genannten Internetadressen veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Einberufung ist am 3. Februar 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Februar 2014
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
03.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Koblenzer Str. 141 56626 Andernach Deutschland Telefon: +49 2632 309525 Fax: +49 2632 309526 E-Mail: ehw@ehw.ag Internet: http://www.ehw.ag ISIN: DE0005658009 WKN: 565800 Börsen: Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hanburg, Stuttgart, Xetra Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
03.02.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
ISIN DE0005658009
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, die am Freitag, dem 14. März 2014, 11:00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/13, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 4. Dezember 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/13
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/13 soll eine Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 17. März 2014 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/13 in Höhe von 17.648.472,49 Euro wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je 17.600.000,00 Stückaktie: Euro
* Vortrag auf neue Rechnung: 48.472,49 Euro
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/13 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/13 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2012/13
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp Konzerns innehaben, erhalten keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2012/13 eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Thilo Lutz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2013 niedergelegt. In Nachfolge für Herrn Lutz ist der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 auf Antrag des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 08.11.2013 zunächst bis zur Beendigung der am 14.03.2014 stattfindenden Hauptversammlung um Herrn Dr. Heribert R. Fischer, Mülheim a.d. Ruhr, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts in Koblenz ergänzt worden. Nach § 7 Absatz 2 der Satzung ist für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Heribert R. Fischer, Mülheim a.d. Ruhr, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2013/14 zu wählen.
II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Dr. Heribert R. Fischer, 51 Jahre
konzernextern
* ANSC-TKS Galvanizing Co., Ltd./VR China (Vorsitzender)
* UnionStahl Holding GmbH
konzernintern
* Hoesch Hohenlimburg GmbH*
* ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH* (Vorsitzender)
* ThyssenKrupp Rasselstein GmbH* (Vorsitzender)
* ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH*
* ThyssenKrupp Steel USA, LLC/USA (Vorsitzender)
*) = Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der vorgeschlagene Kandidat hat weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zur Eisen- und Hüttenwerke AG, den Organen der Gesellschaft oder den direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft beteiligten Aktionären, insbesondere der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der ThyssenKrupp AG, mit Ausnahme der Beziehungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten als Vorstand der ThyssenKrupp Steel Europe AG, die aus den obigen Angaben zu § 125 Absatz 1 Satz 1 AktG ersichtlich sind.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 21. Februar 2014, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 7. März 2014 bei der nachstehend genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings Telefax: 069 136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax - Nr. 02632 3097 15 2362 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der Hauptversammlung erteilt werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 12. Februar 2014 schriftlich zugegangen sein. Bitte richten Sie einen entsprechenden Antrag an die im nachfolgenden Abschnitt angegebene Adresse.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG Hans-Bernd Eckert Koblenzer Straße 141 56626 Andernach
Bis spätestens zum Ablauf des 27. Februar 2014 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 27. Februar 2014 ebenfalls unter den genannten Internetadressen veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Einberufung ist am 3. Februar 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Februar 2014
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
03.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Koblenzer Str. 141 56626 Andernach Deutschland Telefon: +49 2632 309525 Fax: +49 2632 309526 E-Mail: ehw@ehw.ag Internet: http://www.ehw.ag ISIN: DE0005658009 WKN: 565800 Börsen: Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hanburg, Stuttgart, Xetra Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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