12.06.2014 15:11:44
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DGAP-HV: Cybits Holding AG
DGAP-HV: Cybits Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am Main.
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am Main, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG (Wiesbaden) ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cybits Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 Handelsgesetzbuch (HGB)) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats
Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 gewählt.
Auslage von Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen:
* Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
* der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nebst Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB) und Konzernlagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) der Cybits Holding AG zum 31. Dezember 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die Unterlagen sind ab der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' zugänglich, werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und können unter folgender Adresse angefordert werden:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Fax: +49 (0)611 - 44889-188 E-Mail: info@cybitsholding.de
Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.741.491,00, eingeteilt in 15.741.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung auf 15.741.491 Stimmrechte.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag) zu beziehen, dies ist somit der 2. Juli 2014, 00:00 Uhr MESZ. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), demnach bis spätestens zum 16. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, gelten die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu übermitteln:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: E-Mail: info@cybitsholding.de. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden Besonderheiten. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen sollten spätestens am 22. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft vorliegen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Vollmachtsformulare werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen. Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers und die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds können gerichtet werden an:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Fax: +49 (0)611 - 44889-188 E-Mail: info@cybitsholding.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich gemacht. Bei der Berechnung dieser Zugangsfrist sind der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Wir werden daher bis spätestens zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, eine Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt bzw. unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der Cybits Holding AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: www.cybitsholding.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'.
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftrage GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: +49 (0)69 / 743 037 22.
Wiesbaden, im Juni 2014
Cybits Holding AG
Der Vorstand
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Cybits Holding AG Hagenauer Straße 44 65203 Wiesbaden Deutschland Telefon: +49 611 44889-0 Fax: +49 611 44889-188 E-Mail: ibojka.durular@cybits.de Internet: http://www.cybitsholding.de ISIN: DE0007240004 WKN: 724000 Börsen: Frankfurt, Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Cybits Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
12.06.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Cybits Holding AG
Wiesbaden
- WKN 724000, ISIN DE0007240004 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG
am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am Main.
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am Main, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG (Wiesbaden) ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cybits Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 Handelsgesetzbuch (HGB)) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats
Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 gewählt.
Auslage von Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen:
* Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
* der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nebst Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB) und Konzernlagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) der Cybits Holding AG zum 31. Dezember 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die Unterlagen sind ab der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' zugänglich, werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und können unter folgender Adresse angefordert werden:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Fax: +49 (0)611 - 44889-188 E-Mail: info@cybitsholding.de
Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.741.491,00, eingeteilt in 15.741.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung auf 15.741.491 Stimmrechte.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag) zu beziehen, dies ist somit der 2. Juli 2014, 00:00 Uhr MESZ. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), demnach bis spätestens zum 16. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, gelten die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu übermitteln:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: E-Mail: info@cybitsholding.de. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden Besonderheiten. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:
Cybits Holding AG c/o GFEI IR Services GmbH Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Fax: +49 (0)69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de
Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen sollten spätestens am 22. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft vorliegen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Vollmachtsformulare werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen. Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers und die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds können gerichtet werden an:
Cybits Holding AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Fax: +49 (0)611 - 44889-188 E-Mail: info@cybitsholding.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich gemacht. Bei der Berechnung dieser Zugangsfrist sind der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Wir werden daher bis spätestens zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, eine Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt bzw. unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der Cybits Holding AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: www.cybitsholding.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'.
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftrage GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: +49 (0)69 / 743 037 22.
Wiesbaden, im Juni 2014
Cybits Holding AG
Der Vorstand
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Cybits Holding AG Hagenauer Straße 44 65203 Wiesbaden Deutschland Telefon: +49 611 44889-0 Fax: +49 611 44889-188 E-Mail: ibojka.durular@cybits.de Internet: http://www.cybitsholding.de ISIN: DE0007240004 WKN: 724000 Börsen: Frankfurt, Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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