Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
18.02.2019 19:18:27

DGAP-CMS: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Godewind Immobilien AG / Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

18.02.2019 / 19:18
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Frankfurt am Main, den 18. Februar 2019 - Die Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ('Gesellschaft'), hat im Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis einschließlich 15. Februar 2019 insgesamt 258.113 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 13. Dezember 2018 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 14. Dezember 2018 mitgeteilt.

Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen täglich Täglicher volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs in EUR
(Stück) (ohne Erwerbsnebenkosten,
kaufmännisch gerundet auf vier
Nachkommastellen)
11.02.2019 56.366 3,4258
12.02.2019 54.700 3,4681
13.02.2019 56.330 3,4810
14.02.2019 32.915 3,5626
15.02.2019 57.802 3,5875

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Dezember 2018 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 1.356.092 Stück.

Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.godewind-ag.com/aktienrueckkauf/ abrufbar.

Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).



18.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Deutschland

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

777161  18.02.2019 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=777161&application_name=news&site_id=smarthouse

Nachrichten zu Godewind Immobilien AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Godewind Immobilien AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!