10.06.2015 20:39:40
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DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Wechsel im Aufsichtsrat
VBH Holding Aktiengesellschaft: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Wechsel im Aufsichtsrat
VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie
10.06.2015 20:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korntal-Münchingen, den 10.06.2015
Im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses der VBH Holding
AG für das Geschäftsjahr 2014 hat der Vorstand heute nicht
liquiditätswirksame Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert der VBH
Deutschland GmbH und auf Ausleihungen an diese Gesellschaft in Höhe von EUR
36 Mio. beschlossen, die zusammen mit den voraussichtlichen operativen
Verlusten für das Geschäftsjahr 2014 zu einem voraussichtlichen
Jahresfehlbetrag 2014 von rund EUR 40,1 Mio. der VBH Holding AG führen.
Aufgrund dieses Jahresfehlbetrags sinkt das Eigenkapital der Gesellschaft
auf einen rechnerischen Betrag von rund EUR 16,7 Mio.; damit ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Nominalbetrag von rund EUR 45,88 Mio. im
Sinne des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz zu mehr als der Hälfte aufgezehrt. Die
Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1
Aktiengesetz mit entsprechender Verlustanzeige soll durch Einberufung der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfüllt werden, die voraussichtlich
am 31. Juli 2015 stattfinden wird. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)
nach IFRS wird mit voraussichtlich EUR -3,6 Mio. innerhalb der in der
Ad-Hoc-Mitteilung vom 2. April 2015 mitgeteilten Ergebniserwartung liegen.
Zugleich sollen auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur
Sanierung der Gesellschaft, wie bereits mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April
2015 angekündigt, eine Kapitalherabsetzung und eine Barkapitalerhöhung
beschlossen werden. Die Kapitalherabsetzung soll zusammen mit den
vorhandenen Rücklagen dem vollständigen Ausgleich des oben genannten
Jahresfehlbetrags 2014 dienen. Mit der Barkapitalerhöhung sollen der
Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 26 Mio. zugeführt werden. Die
genauen Bedingungen und weitere Einzelheiten der vorgenannten
Kapitalmaßnahmen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wie
ebenfalls im Rahmen der Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt,
hat die Gesellschaft mit ihren drei größten Aktionären jeweils bilaterale
Vereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Hauptaktionäre
verpflichten, die Barkapitalerhöhung in der dem Umfang ihrer Beteiligung
entsprechenden Höhe und gegebenenfalls - soweit die übrigen Aktionäre von
ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen - in vollem Umfang mit einer
entsprechenden Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 26 Mio. zu zeichnen. Im
Vorgriff auf diese Einlageverpflichtung haben die drei Großaktionäre
zwischenzeitlich EUR 26 Mio. auf separate Konten eingezahlt, die dort zur
Durchführung der vorgesehenen Barkapitalerhöhung bereitstehen.
Herr Prof. Rainer Kirchdörfer als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr
Gerhard Sommerer als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender haben der
Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Mitglieder des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung und damit nach den für die erfolgreiche Restrukturierung
der VBH erforderlichen Beschlussfassungen über die Kapitalmaßnahmen
niederlegen.
Kontakt:
Jürgen Kassel, CFO
++49/7150/15-200
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Sprache: Deutsch
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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