10.06.2015 20:39:40

DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Wechsel im Aufsichtsrat

VBH Holding Aktiengesellschaft: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Wechsel im Aufsichtsrat

VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie

10.06.2015 20:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Korntal-Münchingen, den 10.06.2015

Im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses der VBH Holding

AG für das Geschäftsjahr 2014 hat der Vorstand heute nicht

liquiditätswirksame Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert der VBH

Deutschland GmbH und auf Ausleihungen an diese Gesellschaft in Höhe von EUR

36 Mio. beschlossen, die zusammen mit den voraussichtlichen operativen

Verlusten für das Geschäftsjahr 2014 zu einem voraussichtlichen

Jahresfehlbetrag 2014 von rund EUR 40,1 Mio. der VBH Holding AG führen.

Aufgrund dieses Jahresfehlbetrags sinkt das Eigenkapital der Gesellschaft

auf einen rechnerischen Betrag von rund EUR 16,7 Mio.; damit ist das

Grundkapital der Gesellschaft im Nominalbetrag von rund EUR 45,88 Mio. im

Sinne des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz zu mehr als der Hälfte aufgezehrt. Die

Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1

Aktiengesetz mit entsprechender Verlustanzeige soll durch Einberufung der

nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfüllt werden, die voraussichtlich

am 31. Juli 2015 stattfinden wird. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)

nach IFRS wird mit voraussichtlich EUR -3,6 Mio. innerhalb der in der

Ad-Hoc-Mitteilung vom 2. April 2015 mitgeteilten Ergebniserwartung liegen.

Zugleich sollen auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur

Sanierung der Gesellschaft, wie bereits mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April

2015 angekündigt, eine Kapitalherabsetzung und eine Barkapitalerhöhung

beschlossen werden. Die Kapitalherabsetzung soll zusammen mit den

vorhandenen Rücklagen dem vollständigen Ausgleich des oben genannten

Jahresfehlbetrags 2014 dienen. Mit der Barkapitalerhöhung sollen der

Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 26 Mio. zugeführt werden. Die

genauen Bedingungen und weitere Einzelheiten der vorgenannten

Kapitalmaßnahmen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wie

ebenfalls im Rahmen der Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt,

hat die Gesellschaft mit ihren drei größten Aktionären jeweils bilaterale

Vereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Hauptaktionäre

verpflichten, die Barkapitalerhöhung in der dem Umfang ihrer Beteiligung

entsprechenden Höhe und gegebenenfalls - soweit die übrigen Aktionäre von

ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen - in vollem Umfang mit einer

entsprechenden Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 26 Mio. zu zeichnen. Im

Vorgriff auf diese Einlageverpflichtung haben die drei Großaktionäre

zwischenzeitlich EUR 26 Mio. auf separate Konten eingezahlt, die dort zur

Durchführung der vorgesehenen Barkapitalerhöhung bereitstehen.

Herr Prof. Rainer Kirchdörfer als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr

Gerhard Sommerer als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender haben der

Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Mitglieder des

Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der nächsten ordentlichen

Hauptversammlung und damit nach den für die erfolgreiche Restrukturierung

der VBH erforderlichen Beschlussfassungen über die Kapitalmaßnahmen

niederlegen.

Kontakt:

Jürgen Kassel, CFO

++49/7150/15-200

10.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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Sprache: Deutsch

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70825 Korntal-Münchingen

Deutschland

Telefon: 07150-15-204

Fax: 07150-15-376

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Internet: www.vbh.de

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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