09.06.2015 07:51:39
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DGAP-Adhoc: UBS AG: UBS AG gibt vorgesehenes Datum der Vermögensübertragung an UBS Switzerland AG bekannt
UBS AG: UBS AG gibt vorgesehenes Datum der Vermögensübertragung an UBS Switzerland AG bekannt
UBS AG / Schlagwort(e): Anleihe/Extra keyword
09.06.2015 07:51
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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9. Juni 2015
Mitteilung
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UBS AG gibt vorgesehenes Datum der Vermögensübertragung an UBS Switzerland
AG bekannt
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Zürich/Basel, 9. Juni 2015 - Wie bereits angekündigt, wird UBS AG das
Retail & Corporate-Geschäft und das in der Schweiz verbuchte Wealth
Management-Geschäft an UBS Switzerland AG übertragen. UBS geht davon aus,
dass diese Übertragung am 14. Juni 2015 wirksam wird (das Datum der
Vermögensübertragung). Falls UBS die Vermögensübertragung auf ein späteres
Datum verschiebt, wird die Bank entsprechend Mitteilung machen.
Gemäss den Bedingungen der Vermögensübertragungsvereinbarung übernimmt UBS
Switzerland AG die solidarische Haftung für die am Datum der
Vermögensübertragung bestehenden vertraglichen Verbindlichkeiten von UBS
AG. Gemäss dem Schweizer Fusionsgesetz wird UBS AG im Rahmen der
Übertragung die solidarische Haftung für Verpflichtungen beibehalten, die
am Datum der Vermögensübertragung auf UBS Switzerland AG übergehen. Weder
UBS AG noch UBS Switzerland AG haften in irgendeiner Weise für neue
Verpflichtungen, welche die jeweils andere Partei nach dem Datum der
Vermögensübertragung eingeht. Infolgedessen sind von UBS AG eingegangene
neue vertragliche Verpflichtungen, etwa im Zusammenhang mit
Schuldinstrumenten jedwelcher Art, deren Abwicklungsdatum später als das
Datum der Vermögensübertragung ist, von der vertraglichen solidarischen
Haftung von UBS Switzerland AG ausgenommen.
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UBS Group AG und UBS AG
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www.ubs.com
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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