03.03.2017 10:25:46

DGAP-Adhoc: TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio. Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung

TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio. Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: TTL Information Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio.

Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung

03.03.2017 / 10:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio.

Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung.

München, 03. März 2017 - Der Vorstand der TTL Information Technology AG

(ISIN DE0007501009) ("TTL") hat heute beschlossen, das Grundkapital der

Gesellschaft unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch

Ausgabe von bis zu 1.733.333 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden

Stückaktien (Stammaktien) von zurzeit EUR 7.800.000,00 um bis zu EUR

1.733.333,00 auf insgesamt bis zu EUR 9.533.333,00 gegen Bareinlagen zu

erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft muss der Kapitalerhöhung noch

zustimmen, was voraussichtlich zeitnah erfolgen wird.

Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft durch die quirin

Bank AG im Verhältnis 9:2 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts

vorbehaltlich und nach näherer Maßgabe des voraussichtlich am 06. März 2017

im Bundesanzeiger erscheinenden Bezugsangebots zum Bezug angeboten werden.

Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über das mittelbare Bezugsrecht für

neun alte Aktien zwei neue Aktien zu beziehen. Der Bezugspreis beträgt EUR

1,00 je neuer Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, wird

für einen Spitzenbetrag das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft die

Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue

Aktien, für die Bezugsrechte in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu

beziehen. Verbindliche Angebote für einen solchen Überbezug können

innerhalb der Bezugsfrist abgegeben werden. Ein organisierter Handel der

Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft voraussichtlich

vom 09. März 2017 bis 23. März 2017 (jeweils einschließlich). Die neuen

Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Im Zusammenhang mit dem

Bezugsangebot wird kein Wertpapierprospekt nach den Vorschriften des

Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) veröffentlicht. Das Bezugsangebot und die

Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse (General Standard) werden gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG

prospektfrei durchgeführt.

Die maßgeblich an der Gesellschaft beteiligte Aktionärin AR Holding GmbH,

Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich

verpflichtet, für sämtliche neuen Aktien, für die von den Aktionären

aufgrund des Bezugsangebots innerhalb der Bezugsfrist keine Bezugsrechte

ausgeübt wurden, einen Überbezug zum Bezugspreis zu erklären.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden

Mittel zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und Liquidität sowie

Finanzierung ihres weiteren Wachstums zu nutzen.

Der Vorstand

TTL Information Technology AG

Wichtige Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten

von Amerika oder irgendeiner einer anderen Jurisdiktion dar, in denen diese

Beschränkungen unterliegen könnten. Weder diese Veröffentlichung noch deren

Inhalt dürfen für ein Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika oder

irgendeiner einer anderen Jurisdiktion, in denen dies Beschränkungen

unterliegen könnte, zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der TTL dürfen

in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten

werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom

Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933

in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die

Wertpapiere der TTL wurden und werden nicht nach dem Securities Act

registriert.

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: TTL Information Technology AG

Theresienhöhe 28

80339 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 381611-0

Fax: +49 (0)89 3915-92

E-Mail: ir@ttl-ag.de

Internet: www.ttl-ag.de

ISIN: DE0007501009

WKN: 750100

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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