07.08.2015 18:29:40

DGAP-Adhoc: Pelikan Aktiengesellschaft: Rücknahme von Anfechtungsklagen

Pelikan Aktiengesellschaft: Rücknahme von Anfechtungsklagen

Pelikan Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Vergleich

07.08.2015 18:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

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Berlin, 07. August 2015

Pelikan AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen

Mehrere Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 und der ordentlichen

Hauptversammlung am 19.Juni 2015 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des

Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss

des gesetzlichen Bezugsrechts, die Verlängerung der Frist zur Durchführung

der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember

2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 sowie die Schaffung eines

Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

der Aktionäre für Spitzenbeträge und über die entsprechende Einfügung eines

neuen § 5 Absatz (2) in die Satzung Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen

wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren

Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, am 05.08.2015 für

erledigt erklärt bzw. zurückgenommen. Eine weitere Anfechtungsklage zum

Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zur

Erhöhung des Grundkapitals, die auch Gegenstand des Freigabebeschlusses des

Kammergerichts vom 26. Februar 2015 war, ist weiterhin anhängig. Das

Landgericht Berlin hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf

den 26.8. anberaumt.

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