30.05.2022 22:11:44
|
DGAP-Adhoc: Linus Digital Finance AG platziert erfolgreich Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und setzt Anzahl der neuen Aktien und deren Platzierungspreis fest
DGAP-Ad-hoc: Linus Digital Finance AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE Linus Digital Finance AG platziert erfolgreich Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und setzt Anzahl der neuen Aktien und deren Platzierungspreis fest Berlin, 30. Mai 2022 - Der Vorstand der Linus Digital Finance AG (auch die Gesellschaft) hat heute die neuen Aktien aus der beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens im Umfang von 255.666 Stück (entspricht knapp 4 % des derzeitigen Grundkapitals) erfolgreich platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 18,30 je neuer Aktie festgelegt und entspricht dem XETRA-Schlusskurs am 30. Mai 2022. Das Grundkapital wird daher durch Ausgabe von 255.666 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von derzeit EUR 6.406.666,00 auf dann EUR 6.662.332,00 erhöht werden. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 4,7 Mio. zu. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.
Wichtiger Hinweis: Diese Veröffentlichung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Nicht-U.S.-Personen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die Vereinigten Staaten) befinden. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert, und die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren, auf die hier Bezug genommen wird, in den Vereinigten Staaten durchgeführt. Diese Veröffentlichung einer Insiderinformation stellt keinen Prospekt dar. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Diese Veröffentlichung darf weder unmittelbar noch mittelbar in, innerhalb oder aus einer Rechtsordnung verbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde. Diese Veröffentlichung stellt in den Vereinigten Staaten oder in jeder anderen Rechtsordnung kein Angebot zum Verkauf oder zur Begebung und keine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung der darin genannten Wertpapiere dar und ist kein Bestandteil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Das Angebot und die Verbreitung dieser Veröffentlichung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und diejenigen Personen, die in den Besitz von in dieser Veröffentlichung genannten Dokumenten oder anderer Informationen gelangen, sollten sich über alle solchen Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der betreffenden Rechtsordnung begründen. Diese Veröffentlichung wird nur übermittelt an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Art. 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (Financial Promotion Order) haben, oder (iii) high net worth entities, unincorporated associations und andere Körperschaften, die von Art. 49 (2) (a) bis (d) der Financial Promotion Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als Relevante Personen bezeichnet). Diese Veröffentlichung richtet sich nur an Relevante Personen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Veröffentlichung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der folgenden Personen handelt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung (MiFID II); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) und der Prospektverordnung, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in der jeweils gültigen Fassung (die PRIIPs-Verordnung) oder ein UK PRIIPs-Basisinformationsdokument (KID) für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich rechtswidrig sein. Diese Veröffentlichung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft (Zukunftsgerichtete Aussagen) im Sinne der Wertpapiergesetze bestimmter anwendbarer Rechtsordnungen enthalten. Diese Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem mit Ausnahme historischer Fakten alle Aussagen in dieser Veröffentlichung einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf unter anderem: die zukünftige finanzielle Lage und Leistung, die Betriebsergebnisse und die Liquidität des Unternehmens; die Strategie, Pläne, Ziele, Aussichten, das Wachstum, die Ziele und Vorgaben des Unternehmens; zukünftige Entwicklungen auf den Märkten, an denen die Gesellschaft unternehmerisch tätig ist oder anstrebt, tätig zu werden; und erwartete regulatorische Änderungen in der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Zukunftsgerichtete Aussagen sind, unter anderem, an Begriffen wie davon ausgehen, planen, antizipieren, erwarten, beabsichtigen, werden, oder sollen sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Linus Digital Finance AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Entwicklungen und Ereignissen abweichen können. Die Entwicklungen in der Vergangenheit sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse, und die Entwicklungen in der Vergangenheit sollte nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass die Trends oder Aktivitäten, die der Entwicklung in der Vergangenheit zugrunde lagen, auch in Zukunft anhalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Garantien für zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur am Tag dieser Mitteilung gültig. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch korrigieren, um spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, und übernehmen hierzu keine entsprechende Verpflichtung, sofern insoweit Verpflichtung nach geltendem Recht besteht. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
Frederic Olbert
30.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Linus Digital Finance AG |
Alexanderstraße 7 | |
10178 Berlin | |
Deutschland | |
E-Mail: | ir@linus-finance.com |
Internet: | www.linus-finance.com |
ISIN: | DE000A2QRHL6 |
WKN: | A2QRHL |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard) |
EQS News ID: | 1364595 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1364595 30.05.2022 CET/CEST
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!