08.05.2019 08:01:55
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DGAP-Adhoc: KAP AG: ZWEI GROSSAKTIONÄRE BEABSICHTIGEN PLATZIERUNG VON AKTIEN - POTENZIELLE ERHÖHUNG DES STREUBESITZES
DGAP-Ad-hoc: KAP AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan KAP AG: ZWEI GROSSAKTIONÄRE BEABSICHTIGEN PLATZIERUNG VON AKTIEN - POTENZIELLE ERHÖHUNG DES STREUBESITZES Fulda, 8. Mai 2019 - Die KAP AG wurde heute von The Carlyle Group und der FM-Verwaltungsgesellschaft mbH ("FM GmbH"), die 45,5 % bzw. 25,7 % des Grundkapitals der KAP AG halten, informiert, dass diese eine deutliche Reduzierung ihrer Beteiligungen durch eine Kapitalmarkttransaktion beabsichtigen. Laut The Carlyle Group und FM GmbH ist eine endgültige Entscheidung über die Transaktion an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, zu denen ein günstiges Kapitalmarktumfeld zählt. Es kann nicht garantiert werden, ob, wann oder unter welchen Bedingungen die beiden Großaktionäre Aktien an der KAP AG platzieren werden. Die FM GmbH würde maximal bis zu 600.000 Aktien verkaufen (dies entspricht 7,7 % des Grundkapitals der KAP AG). Gleichzeitig stimmt die FM GmbH einer 24-monatigen Lock-up-Vereinbarung (vorbehaltlich üblicher Ausnahmen) für die ihr verbleibenden Aktien zu. Eine Transaktion könnte im Falle eines Vollzugs den Streubesitz der KAP AG deutlich erhöhen. Kirchhoff Consult AG
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die KAP AG Wichtige Hinweise Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die 'Wertpapiere') der KAP AG (die 'Gesellschaft') in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers', wie in Rule 144A definiert, verkauft. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.) (wobei diese Personen zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
08.05.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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808199 08.05.2019 CET/CEST
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