15.04.2014 10:53:47

DGAP-Adhoc: InVision AG: Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage und Rückzahlung an Aktionäre von 2,50 Euro je Aktie

InVision AG: Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage und Rückzahlung an Aktionäre von 2,50 Euro je Aktie

InVision AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges

15.04.2014 10:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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InVision AG: Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage und Rückzahlung

an Aktionäre von 2,50 Euro je Aktie

Ratingen, 15. April 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN:

DE0005859698) haben am 15. April 2014 beschlossen, der Hauptversammlung die

Umwandlung eines Teils der gebundenen Kapitalrücklage in eine freie

Kapitalrücklage vorzuschlagen. Dies soll durch eine Kapitalerhöhung aus

Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung

erfolgen. Die freie Kapitalrücklage soll es der Gesellschaft ermöglichen,

eine Kapitalrückzahlung an Aktionäre zu leisten. Sowohl über die

Kapitalmaßnahmen als auch über die Rückzahlungen an die Aktionäre soll im

Rahmen der am 28. Mai 2014 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Gesellschaft beschlossen werden. Die Einberufung zu dieser ordentlichen

Hauptversammlung mit weiteren Details wird voraussichtlich am 17. April

2014 im Bundesanzeiger erscheinen.

Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage

umfasst ein Volumen von 5.587.500,00 Euro der insgesamt 12.291.269,20 Euro

(Stand: 31. Dezember 2013) betragenden gebundenen Kapitalrücklage und soll

dazu dienen, das derzeit gebundene Kapital für Kapitalrückzahlungen in Höhe

von 2,50 Euro je Stückaktie an die Aktionäre verfügbar zu machen. Um die

gebundene Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es

aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus

Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung

durchzuführen. Der Betrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in

voller Höhe in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden und nach

Einhaltung der gesetzlichen Fristen an die Aktionäre zurückgezahlt werden.

Kontakt:

InVision AG

Investor Relations

Jutta Handlanger

Halskestraße 38

40880 Ratingen

Tel.: +49 (0)2102 728-444

E-Mail: ir@invision.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: InVision AG

Halskestraße 38

40880 Ratingen

Deutschland

Telefon: +49 (0)2102 / 728-0

Fax: +49 (0)2102 / 728-111

E-Mail: info@invision.de

Internet: www.invision.de

ISIN: DE0005859698

WKN: 585969

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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