31.01.2019 18:24:26
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DGAP-Adhoc: INTERSHOP Communications AG platziert alle Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung
DGAP-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Jena, 31. Januar 2019 - Die INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat die am 9. Januar 2019 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Sämtliche Aktien wurden bei bestehenden Anteilseignern im Rahmen der Bezugsrechts- und Überbezugsgewährung platziert. Das Grundkapital wird dementsprechend von derzeit 34.851.831 Euro um 4.356.478 Euro auf 39.208.309 Euro durch Ausgabe von 4.356.478 neuen Aktien gegen Bareinlage erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht für die Aktionäre im Verhältnis 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro. Durch die erfolgreiche Platzierung der neuen Aktien fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 4,97 Mio. EUR zu. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung sollen die Transformation des Geschäftsmodells und die Vermarktung der neuen Cloud-Lösung weiter beschleunigt werden. Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Eintragung kurzfristig beantragen. Eine an Intershop beteiligte Gesellschaft hat sich hinsichtlich insgesamt 555.000 der von ihr im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung bezogenen Aktien gegenüber der Gesellschaft einem Lock-Up für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zulassung der übrigen neuen Aktien zum Börsenhandel unterworfen. Die Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund für die verbleibenden insgesamt 3.801.478 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung eine prospektfreie Teilzulassung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) bei der Deutsche Börse AG beantragen. Die dem Lock-Up unterliegenden Aktien werden, solange sie dem Lock-Up unterliegen, in einer gesonderten Globalurkunde verbrieft und tragen die gesonderte ISIN DE000A2TSRZ7. Die nicht dem Lock-Up unterliegenden Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung sollen ab der Teilzulassung mit den zuvor bereits zugelassenen Aktien unter der Stamm-ISIN DE000A0EPUH1 verbucht werden. Aus der nur teilweisen Zulassung sind keine Nachteile für die Erwerber der zuzulassenden Aktien zu befürchten. Die Einbeziehung der 3.801.478 neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft wird voraussichtlich in der 7. Kalenderwoche 2019 erfolgen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern. Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
31.01.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Intershop Communications AG |
Intershop Tower | |
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Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)3641-50-0 |
Fax: | +49 (0)3641-50-1309 |
E-Mail: | ir@intershop.de |
Internet: | www.intershop.de |
ISIN: | DE000A0EPUH1 |
WKN: | A0EPUH |
Indizes: | CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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