19.05.2017 11:00:40
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DGAP-Adhoc: InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio. Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch...
InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio. Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch die Haron Holding AG vereinbart
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DGAP-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio.
Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch die
Haron Holding AG vereinbart
19.05.2017 / 10:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Diese Information ist weder mittelbar noch unmittelbar für die
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Australien bestimmt.
Frankfurt am Main, den 19. Mai 2017: Der Vorstand der InCity Immobilien AG
hat am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des
genehmigten Kapitals beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR
26.000.000 auf EUR 86.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 26.000.000
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien
werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Der
Bezugspreis wurde mit EUR 1,15 je Aktie festgelegt. Das mittelbare
Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft in der Weise eingeräumt,
dass die MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main die neuen Aktien auf Grundlage
eines gesonderten Übernahmevertrags mit der Maßgabe zeichnen und übernehmen
wird, die neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft innerhalb einer
Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen nach § 186 Abs. 5 AktG im
Bezugsverhältnis von 30:13 zum Bezug anzubieten.
Zur Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft voraussichtlich
am 22. Mai 2017 einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Bezugsfrist
beginnt voraussichtlich am 29. Mai 2017 (einschließlich) und endet
voraussichtlich am 12. Juni 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Die Gesellschaft hat am 19. Mai 2017 mit der Haron Holding AG, Wollerau,
Schweiz und der MAINFIRST BANK AG eine Backstop-Vereinbarung abgeschlossen.
In der Backstop-Vereinbarung hat sich die Haron Holding AG verpflichtet, für
die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26.000.000 einzustehen
und eine entsprechende Anzahl an neuen Aktien zu erwerben, sofern und soweit
die neuen Aktien nicht von den übrigen Aktionären der Gesellschaft bezogen
oder nach Maßgabe der Backstop-Vereinbarung anderweitig platziert werden.
Mit dem geschätzten Nettoemissionserlös von rund EUR 29,4 Mio. beabsichtigt
die Gesellschaft, ihr Bestandsportfolio weiter auszubauen.
Wichtiger HinweisDiese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der InCity
Immobilien AG dar. Im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung wird
voraussichtlich am 22. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft ein
Wertpapierprospekt und am 23. Mai 2017 im Bundesanzeiger ein Bezugsangebot
veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe
oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt
und darf nicht an U.S. persons (wie in Regulation S des U.S. Securities Act
of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (Securities Act) definiert) oder an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten
von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung
stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen
Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die InCity Immobilien AG beabsichtigt nicht, ein
öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.
Mitteilende Person und Kontakt:Helge H. Hehl, CFA
Head of Finance
InCity Immobilien AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 7191889 55
Email: ir@incity.ag
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: InCity Immobilien AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: IR: +49 (0)69 7191889 55 PR: +49 (0)69 7191889 66
Fax: +49 (0) 69 719 18 89 790
E-Mail: ir@incity.ag
Internet: www.incity.ag
ISIN: DE000A0HNF96
WKN: A0HNF9
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate
Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
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