19.05.2017 11:00:40

DGAP-Adhoc: InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio. Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch...

InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio. Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch die Haron Holding AG vereinbart

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DGAP-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

InCity Immobilien AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 26 Mio.

Aktien mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen sowie Backstop durch die

Haron Holding AG vereinbart

19.05.2017 / 10:59 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Diese Information ist weder mittelbar noch unmittelbar für die

Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder

Australien bestimmt.

Frankfurt am Main, den 19. Mai 2017: Der Vorstand der InCity Immobilien AG

hat am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des

genehmigten Kapitals beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR

26.000.000 auf EUR 86.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 26.000.000

neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien

werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Der

Bezugspreis wurde mit EUR 1,15 je Aktie festgelegt. Das mittelbare

Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft in der Weise eingeräumt,

dass die MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main die neuen Aktien auf Grundlage

eines gesonderten Übernahmevertrags mit der Maßgabe zeichnen und übernehmen

wird, die neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft innerhalb einer

Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen nach § 186 Abs. 5 AktG im

Bezugsverhältnis von 30:13 zum Bezug anzubieten.

Zur Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft voraussichtlich

am 22. Mai 2017 einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Bezugsfrist

beginnt voraussichtlich am 29. Mai 2017 (einschließlich) und endet

voraussichtlich am 12. Juni 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die Gesellschaft hat am 19. Mai 2017 mit der Haron Holding AG, Wollerau,

Schweiz und der MAINFIRST BANK AG eine Backstop-Vereinbarung abgeschlossen.

In der Backstop-Vereinbarung hat sich die Haron Holding AG verpflichtet, für

die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26.000.000 einzustehen

und eine entsprechende Anzahl an neuen Aktien zu erwerben, sofern und soweit

die neuen Aktien nicht von den übrigen Aktionären der Gesellschaft bezogen

oder nach Maßgabe der Backstop-Vereinbarung anderweitig platziert werden.

Mit dem geschätzten Nettoemissionserlös von rund EUR 29,4 Mio. beabsichtigt

die Gesellschaft, ihr Bestandsportfolio weiter auszubauen.

Wichtiger HinweisDiese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch

eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der InCity

Immobilien AG dar. Im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung wird

voraussichtlich am 22. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft ein

Wertpapierprospekt und am 23. Mai 2017 im Bundesanzeiger ein Bezugsangebot

veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe

oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt

und darf nicht an U.S. persons (wie in Regulation S des U.S. Securities Act

of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (Securities Act) definiert) oder an

Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten

von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung

stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen

Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den

Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften

des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige

Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die InCity Immobilien AG beabsichtigt nicht, ein

öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika

durchzuführen.

Mitteilende Person und Kontakt:Helge H. Hehl, CFA

Head of Finance

InCity Immobilien AG

Beethovenstraße 71

60325 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69 7191889 55

Email: ir@incity.ag

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19.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: InCity Immobilien AG

Beethovenstraße 71

60325 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: IR: +49 (0)69 7191889 55 PR: +49 (0)69 7191889 66

Fax: +49 (0) 69 719 18 89 790

E-Mail: ir@incity.ag

Internet: www.incity.ag

ISIN: DE000A0HNF96

WKN: A0HNF9

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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