22.05.2015 12:16:39

DGAP-Adhoc: Hornbach Holding AG: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor

Hornbach Holding AG: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor

Hornbach Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

22.05.2015 12:17

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Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA

vor

Hauptversammlung und gesonderter Versammlung der Vorzugsaktionäre wird

Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in KGaA vorgeschlagen

Neustadt an der Weinstraße, 22. Mai 2015

Der Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft hat heute beschlossen,

der voraussichtlich am 9. Juli 2015 stattfindenden Hauptversammlung der

Gesellschaft die Beschlussfassung über den Formwechsel der Hornbach Holding

Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien

unter Beitritt der HORNBACH Management AG als persönlich haftende

Gesellschafterin vorzuschlagen. Der voraussichtlich am 10. Juli 2015

stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre wird

vorgeschlagen, dem Formwechselbeschluss zuzustimmen.

Der Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft soll nach den

Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgen. In der neuen Rechtsform soll

die Gesellschaft die Firma HORNBACH Holding AG & Co. KGaA führen.

Aktionäre der Hornbach Holding Aktiengesellschaft werden gegebenenfalls

Kommanditaktionäre der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Dabei sollen aber

den Vorzugsaktionären keine Vorzugsaktien, sondern - wie den

Stammaktionären - ausschließlich stimmberechtigte Inhaber-Stückstammaktien

der KGaA gewährt werden. Der Umtausch soll jeweils im Verhältnis 1:1

erfolgen. Der verhältnismäßige Anteil, den eine nennwertlose Stückaktie am

Grundkapital repräsentiert, wird also nicht verändert. Die Vorzugsaktionäre

sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine bare Zuzahlung (§ 196

UmwG) in Höhe von Euro 0,38 EUR je Vorzugsaktie erhalten.

Persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

soll die HORNBACH Management AG mit Sitz in Annweiler am Trifels werden,

deren sämtliche Aktien die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hält.

Die HORNBACH Management AG soll im Zuge des Formwechsels keine

Kapitalbeteiligung an der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA erhalten; sie wird

nicht am Vermögen und nicht am Gewinn oder Verlust der HORNBACH Holding AG

& Co. KGaA beteiligt.

Die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger, die auch den vollen

Wortlaut des vorgeschlagenen Formwechselbeschlusses enthalten wird, wird

voraussichtlich am 28. Mai 2015 erfolgen.

22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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