10.11.2014 19:10:47
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DGAP-Adhoc: Herlitz AG: Mitteilung über den Abschluss eines unverbindlichen Heads of Agreement
Herlitz AG: Mitteilung über den Abschluss eines unverbindlichen Heads of Agreement
Herlitz AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
10.11.2014 19:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄSS § 15 WERTPAPIERHANDELSGESETZ (WPHG)
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB, IN ODER
AUS STAATEN BESTIMMT, WEDER VOLLSTÄNDIG, NOCH IN AUSZÜGEN, SOWEIT DIES DORT
EINEN VERSTOSS GEGEN ENTSPRECHENDE GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLT.
Berlin, 10. November 2014
Mitteilung über den Abschluss eines unverbindlichen Heads of Agreement
Im Nachgang zu den am 8. Juli 2014 und 15. Juli 2014 veröffentlichten
Bekanntmachungen der Herlitz AG (Herlitz) freut sich der Vorstand von
Herlitz bekannt zu geben, dass er eine grundsätzliche Einigung mit der
Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia (PICB), zur Einbringung
von Beteiligungen der Pelikan Gruppe in die Herlitz AG erzielt hat.
Am 10. November 2014 hat sich Herlitz mit PICB, der Pelikan Holding AG,
Schweiz (PHAG), der Pelikan Nederland B.V., Niederlande (PNBV), und der
MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG, Berlin
(MOLKARI), im Rahmen von rechtlich nicht bindenden Heads of Agreement (HoA)
auf die wesentlichen Bedingungen der geplanten Transaktion (Transaktion)
geeinigt. Danach besteht die Transaktion aus folgenden Elementen:
- Herlitz soll im Rahmen einer Barkapitalerhöhung bis zu 32.867.765 neue
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von Herlitz von EUR 1,00 je Aktie (die Neuen Aktien I) zu
einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgeben;
- PICB, PHAG, PNBV und MOLKARI (die Sacheinleger) sollen im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung Sacheinlagen zu einem Gesamtpreis von EUR
231.224.500,00 auf Herlitz übertragen und im Gegenzug hierfür
231.224.500 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von Herlitz von EUR 1,00 je Aktie
(die Neuen Aktien II und zusammen mit den Neuen Aktien I auch die Neuen
Aktien) zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie erhalten;
- den Aktionären von Herlitz mit Ausnahme von PICB (die
Minderheitsaktionäre) soll ein mittelbares Angebot zum Bezug von Neuen
Aktien (das Bezugsangebot) zu einem Bezugsverhältnis von insgesamt 1:29
gemacht werden, zum einen (i) durch die emissionsbegleitende Bank, die
die Neuen Aktien I mit der Verpflichtung übernimmt, sie den
Minderheitsaktionären zu einem Verhältnis von 1:10 und einem
Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten und
zum anderen (ii) durch die Sacheinleger, die die Neuen Aktien II mit
der gesamtschuldnerischen Verpflichtung übernehmen, sie den
Minderheitsaktionären zu einem Verhältnis von 1:19 und einem
Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten;
- die Neuen Aktien I (soweit diese nicht im Rahmen des Bezugsangebots von
Minderheitsaktionären bezogen werden) sollen durch Herlitz unter
Einschaltung der emissionsbegleitenden Bank vorrangig gegenüber den
Neuen Aktien II (siehe unten) im Wege eines öffentlichen Angebots
platziert werden (Verkaufsangebot Herlitz);
- nachrangig hierzu sollen bis zu 60.000.000 Neue Aktien II (abzüglich
der von den Minderheitsaktionären im Rahmen des Bezugsangebots
bezogenen Neuen Aktien II) durch die Sacheinleger im Wege eines
öffentlichen Angebots platziert werden (Verkaufsangebot Sacheinleger);
- die Zulassung der Neuen Aktien sowie der bisher nicht zugelassenen
Altaktien von Herlitz zum Börsenhandel am regulierten Markt (General
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse soll beantragt werden;
- die von Herlitz geführte Firma soll in Pelikan AG geändert werden.
Gemäß den Bestimmungen der HoA sollen PICB, PHAG, PNBV und MOLKARI 100 %
der Geschäftsanteile an der Pelikan Mexico S.A. de CV, der Pelikan Japan
K.K., der Pelikan Middle East FZE, der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH &
Co. KG, der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, der Pelikan N.V./S.A., der
Pelikan (Schweiz) AG, der Pelikan Italia S.p.a., der Pelikan Colombia
S.A.S. und der Pelikan Argentina S.A. sowie das Grundstück in Falkensee
mitsamt Gebäuden (das Logistik- und Produktionszentrum Falkensee) und
Zubehör gegen Ausgabe der Neuen Aktien II zu einem Ausgabebetrag von EUR
1,00 je Aktie wie folgt in Herlitz einbringen:
PICB soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als
Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen übertragen:
- 50,01 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue, Mexiko, Reg.-Nr.
PPE6303308C8 (Pelikan Mexiko);
- 75 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo, Japan, Reg.-Nr. 0105-01-018998
(Pelikan Japan); sowie
- 100 % an der Pelikan Middle East FZE, Sharjah, Vereinigte Arabische
Emirate, Reg.-Nr. 001-001-03823;
gegen Ausgabe von 56.703.946 Neuen Aktien II.
Die PHAG, eine 96,45 %ige Tochtergesellschaft von PICB, soll mit Wirkung
zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage die folgenden
Gesellschaftsbeteiligungen übertragen:
- 100 % der Kommanditanteile an der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH &
Co. KG, Hannover, Deutschland, Reg.-Nr. HRA 24756 (Pelikan
Deutschland), die von Verpflichtungen aus Besserungsscheinen zugunsten
der PHAG befreit sein muss, die sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR
57.711.252,10 beliefen;
- 100 % an der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, Hannover, Deutschland,
Reg.-Nr. HRB 51230, persönlich haftende Gesellschafterin der Pelikan
Deutschland;
- 100 % an der Pelikan N.V./S.A., Groot-Bijgaarden, Belgien, Reg.-Nr.
0414.706.870;
- 100 % an der Pelikan (Schweiz) AG, Feusisberg, Schweiz, Reg.-Nr.
CHE-108.103.070;
- 49,99 % an der Pelikan Mexiko;
- 25 % an der Pelikan Japan;
- 9,13 % an der Pelikan Colombia S.A.S., Bogota, D.C., Kolumbien,
Reg.-Nr. 21.133; sowie
- 3,24 % an der Pelikan Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien,
Reg.-Nr. 235940;
gegen Ausgabe von 123.410.554 Neuen Aktien II.
PNBV, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der PHAG, soll mit Wirkung zum 1.
Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage die folgende
Gesellschaftsbeteiligung übertragen:
- 100 % an der Pelikan Italia S.p.a., Mailand, Italien, Reg.-Nr.
07633050153;
gegen Ausgabe von 1.110.000 Neuen Aktien II.
MOLKARI, eine 98,54 %ige Tochtergesellschaft von PICB, soll mit Wirkung zum
1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage ihr in Falkensee
belegenes Grundstück, verzeichnet im Grundbuch von Falkensee des
Amtsgerichts Nauen, Blatt 18944, Flur 31, Flurstücke 732, 1176 und 1180
sowie Flur 32, Flurstücke 45, 141, 142, 143, 158 und 189, nebst Gebäuden
und Zubehör frei von Lasten in Abteilung III gegen Ausgabe von 50.000.000
Neuen Aktien II übertragen.
Die Sacheinleger sollen sich gegenüber Herlitz und im Wege eines echten
Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) auch gegenüber den
Minderheitsaktionären gesamtschuldnerisch verpflichten, den
Minderheitsaktionären eine ausreichende Anzahl der von den Sacheinlegern
bezogenen Neuen Aktien II zu einem Verhältnis von 1:19 und einem
Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten.
PICB hat sich gegenüber Herlitz rechtlich bindend verpflichtet, ihr
Bezugsrecht im Hinblick auf die gegen bar auszugebenen Aktien nicht
auszuüben.
Herlitz und die Sacheinleger haben sich darauf verständigt, gemeinsam eine
emissionsbegleitende Bank mit der Durchführung des Verkaufsangebots Herlitz
und des Verkaufsangebots Sacheinleger zu beauftragen, mit der Maßgabe, dass
das Verkaufsangebot Herlitz Priorität hat.
Herlitz und die Sacheinleger haben zudem eine Einigung darüber erzielt,
dass sie spätestens bis zum Beginn der Bezugsfrist für das Bezugsangebot
einen rechtlich verbindlichen Sacheinbringungsvertrag in notarieller Form
abschließen werden, der die Sacheinbringung wie in den HoA vereinbart
regelt und weitere Vertragsregelungen hierzu enthält (einschließlich
Regelungen zu Garantien, den Rechtsfolgen bei Garantieverstößen,
Haftungsbeschränkungen, der Verjährung sowie Steuerfreistellungen), die im
Einklang mit den Marktgepflogenheiten stehen. Der Sacheinbringungsvertrag
soll unter der auflösenden Bedingung stehen, dass die Durchführung der
gesamten Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 28. Februar 2015 im
Handelsregister eingetragen ist, sofern die Parteien nicht vorher etwas
Abweichendes vereinbaren.
Mitteilung über die Zustimmung des Aufsichtsrats zur beabsichtigten
Transaktion
Der Aufsichtsrat hat im Anschluss an seine Sitzung vom 5. November 2014 im
Rahmen eines Umlaufbeschlusses am 10. November 2014 der geplanten
Transaktion, wie im Heads of Agreement beschrieben und (rechtlich nicht
bindend) vereinbart, zugestimmt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat
beschlossen, der Hauptversammlung die Fassung der zur Umsetzung der
Transaktion notwendigen Beschlüsse vorzuschlagen.
Mitteilung über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
zur beabsichtigten Transaktion, Kapitalerhöhung und Namensänderung
Die Herlitz Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat
beschlossen haben, eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
einzuberufen, die am 19.12.2014 in Berlin stattfinden soll. Die
außerordentliche Hauptversammlung soll über die oben genannte Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss
des Bezugsrechts beschließen.
Dabei soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 10.907.735,00
um mindestens EUR 231.224.500,00 bis zu höchstens EUR 264.092.265,00 auf
mindestens EUR 242.132.235,00 und höchstens EUR 275.000.000,00 durch
Ausgabe von mindestens 231.224.500 bis zu höchstens 264.092.265 neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht werden.
Weiterhin soll die Hauptversammlung über die Änderung des Firmennamens der
Herlitz AG in "Pelikan AG" beschließen.
DISCLAIMER: DIESE INFORMATION STELLT KEIN ANGEBOT ZUM KAUF VON AKTIEN DER
HERLITZ AG DAR UND ERSETZT NICHT DEN PROSPEKT. ANLAGEENTSCHEIDUNGEN
HINSICHTLICH DER AKTIEN DER HERLITZ AG SOLLTEN NUR AUF DER GRUNDLAGE DES
PROSPEKTS ERFOLGEN, DER NACH BILLIGUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR
FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) BEI DER HERLITZ AG KOSTENFREI
ERHÄLTLICH SEIN WIRD.
Herlitz AG
Am Borsigturm 100
D-13507 Berlin
Telefon: 030-43930
Internet: www.herlitz-ag.com
ISIN: DE0006053101
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