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15.06.2015 18:34:39

DGAP-Adhoc: Hansa Group AG: Anordnung der Bekanntmachung festgestellter Fehler im Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Hansa Group AG ...

Hansa Group AG: Anordnung der Bekanntmachung festgestellter Fehler im Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Hansa Group AG durch die BaFin gemäß § 37q Abs. 2 S.1 WpHG

Hansa Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

15.06.2015 18:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 04.03.2015 hatte die

Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Prüfung des Jahres- und

Konzernabschlusses zum 31.12.2012 der Gesellschaft sowie des Lage- und des

Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der Gesellschaft angeordnet

hat. Die BaFin hat festgestellt, dass der Lage- und Konzernlagebericht für

das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft sind. Die BaFin hat nach Anhörung der

Gesellschaft gemäß § 37q Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WpHG die unverzügliche

Bekanntmachung der im Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr

2012 festgestellten Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der

Feststellung mit Bescheid vom 12.06.2015 angeordnet. Die Gesellschaft hat

heute die Entscheidung getroffen, den Bescheid vom 12.06.2015 zu

akzeptieren und dagegen keine Rechtsbehelfe einzulegen. Die Gesellschaft

wird daher die im Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012

festgestellten Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der

Feststellung unverzüglich gemäß den gesetzlichen Vorgaben bekannt machen.

Die Veröffentlichung wird die folgenden Informationen enthalten:

1. Der Konzernlagebericht der Hansa Group AG ist fehlerhaft;

a) Die Hansa Group AG hat im Konzernlagebericht dargestellt, dass die

Finanzkennzahlen von Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) aus

Darlehensverträgen im Jahr 2012 "teilweise nicht eingehalten" worden

seien, obwohl zum Abschlussstichtag sämtliche Kennzahlen verfehlt

wurden.

Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf

und die Lage des Konzerns so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

b) Die Hansa Group AG hat im Konzernlagebericht nicht über das

Liquiditätsrisiko berichtet, das daraus resultiert, dass die Kennzahlen

dieser Darlehensverträge am Abschlussstichtag verfehlt wurden.

Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht

die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

zu beurteilen und zu erläutern ist.

c) Im Konzernlagebericht fehlen die Angaben, dass bei einem "Reverse

Factoring"-Vertrag mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe

von ursprünglich 20 Mio. EUR auf 12,5 Mio. EUR im Februar 2013

abgesenkt worden ist, dass bei einem Aval-Kredit gleichfalls mit der

Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von 20 Mio. EUR gleichfalls

im Februar 2013 gestrichen worden ist und dass eine

Kontokorrentkreditlinie der Portigon AG in Höhe von 15 Mio. EUR

gekündigt worden ist.

Das Unterlassen dieser Angaben verstößt gegen § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB,

wonach auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des

Konzerngeschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden soll.

2. Der Lagebericht der Hansa Group AG ist fehlerhaft:

a) Die Hansa Group AG hat im Lagebericht dargestellt,. dass die

Finanzkennzahlen von Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) aus den

der Tochtergesellschaft Waschmittelwerk Genthin GmbH gewährten

Darlehensverträgen im Jahr 2012, für welche die Hansa Group AG

Garantien übernommen hat, "teilweise nicht eingehalten" worden seien,

obwohl zum Abschlussstichtag sämtliche Kennzahlen verfehlt wurden.

Dies verstößt gegen § 289 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf

und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen sind, dass ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

b) Die Hansa Group AG hat im Lagebericht nicht über das Liquiditätsrisiko

berichtet, das daraus resultiert, dass die Kennzahlen dieser

Darlehensverträge am Abschlussstichtag verfehlt wurden.

Dies verstößt gegen § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, wonach im Lagebericht die

voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu

beurteilen und zu erläutern ist.

c) Im Lagebericht fehlen die Angaben, dass bei einem "Reverse

Factoring"-Vertrag mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe

von ursprünglich 20 Mio. EUR auf 12,5 Mio. EUR im Februar 2013

abgesenkt worden ist, dass bei einem Aval-Kredit gleichfalls mit der

Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von 1,1 Mio. EUR

gleichfalls im Februar 2013 gestrichen worden ist und dass eine

Kontokorrentkreditlinie der Portigon AG in Höhe von 15 Mio. EUR

gekündigt worden ist.

Das Unterlassen dieser Angaben verstößt gegen § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB,

wonach auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des

Geschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden soll.

Der Vorstand

15.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hansa Group AG

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Deutschland

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Internet: www.hansagroup.de

ISIN: DE0007608606

WKN: 760860

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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