17.07.2014 10:17:47

DGAP-Adhoc: EHLEBRACHT AG: Wechsel in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse angestrebt

EHLEBRACHT AG: Wechsel in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse angestrebt

Ehlebracht AG / Schlagwort(e): Sonstiges

17.07.2014 10:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pflichtmitteilung nach § 15 WpHG

EHLEBRACHT AG: Wechsel in den Entry Standard der Frankfurter

Wertpapierbörse angestrebt

Enger, 17. Juli 2014 - Der Vorstand der EHLEBRACHT AG hat heute

(17.07.2014) mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, den Widerruf

der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt der

Frankfurter Börse zu beantragen und die Handelsaufnahme im Entry Standard

der Frankfurter Wertpapierbörse anzustreben. Zudem hat der Vorstand

beschlossen, nach Handelsaufnahme der EHLEBRACHT Aktien im Entry Standard

der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien zum

Börsenhandel im regulierten Markt der Börsen in Düsseldorf und Berlin zu

betreiben.

Der Vorstand hat die Frage eines bereits seit langer Zeit immer wieder

diskutierten Segmentwechsels aus dem regulierten Markt (General Standard)

in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse erörtert. Zudem

hatten sich Aktionäre der Gesellschaft in der am 8.7.2014 stattgefundenen

Hauptversammlung und weiteren Gesprächen kritisch zum enormen

Berichtsumfang und Aufwand bei EHLEBRACHT geäußert, der sich allerdings aus

der Notierung im regulierten Markt (General Standard) mit umfänglicheren

Berichtspflichten und der Bilanzierung nach IFRS im Vergleich zum Entry

Standard mit geringeren Berichtspflichten und der Bilanzierung nach dem HGB

ergibt.

Vor dem Hintergrund des noch voraussichtlich bis zum 7.8.2014 laufenden

Übernahmeangebotes der E & Funktionstechnik Holding AG und einer hierfür

sinnvoll erscheinenden vollumfänglichen Information der Aktionäre hat der

Vorstand die Entscheidung des Segmentwechsels kurzfristig getroffen.

Die privatrechtliche Regulierung des Entry Standard ist im Vergleich zum

regulierten Markt weniger komplex, verursacht langfristig geringere Kosten

und erlaubt dem Management sich zunehmend auf das operative Kerngeschäft zu

konzentrieren.

Nach Auffassung des Vorstandes und Aufsichtsrates bietet der Entry Standard

in Anbetracht der Größe der Gesellschaft das geeignete Marktsegment, um

eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation der Börsennotierung im Verhältnis zur

Marktkapitalisierung und den berechtigten Transparenzinteressen der

Aktionäre herzustellen. Mit Aufnahme der Börsennotierung im Entry Standard

beabsichtigt die EHLEBRACHT AG im Interesse der Anleger auch weiterhin

wesentliche Transparenz- und Publizitätsstandards zu gewährleisten. Zudem

ist beabsichtigt die Handelbarkeit der EHLEBRACHT-Aktie über das

elektronische Handelssystem Xetra auch zukünftig zu ermöglichen.

Die Einbeziehung in den Entry Standard soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des

Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung im regulierten Markt der

Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Der Widerruf der Zulassungen in den

regulierten Märkten der Börsen Düsseldorf und Berlin dürfte in der weiteren

Folge mit Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführungen wirksam

werden. An der Börse Düsseldorf werden die Aktien dann voraussichtlich in

das Segment Primärmarkt des Freiverkehrs einbezogen werden.

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand,

Tel.:05223/185128,

E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet:

http://www.ehlebracht-ag.com

17.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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ISIN: DE0005649107, DE 000 564 910 7

WKN: 564910, 564 910 7,

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General

Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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