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26.02.2017 23:45:41

DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc - Entscheidung, einen Verkauf von MTS S....

Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc - Entscheidung, einen Verkauf von MTS S.p.A. nicht als verbesserte Abhilfemaßnahme bei der Europäischen Kommission einzureichen

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und

London Stock Exchange Group plc - Entscheidung, einen Verkauf von MTS S.p.A.

nicht als verbesserte Abhilfemaßnahme bei der Europäischen Kommission

einzureichen

26.02.2017 / 23:46 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN

ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,

IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und

London Stock Exchange Group plc - Entscheidung, einen Verkauf von MTS

S.p.A. nicht als verbesserte Abhilfemaßnahme bei der Europäischen

Kommission einzureichen

Nach dem Markttest der am 6. Februar 2017 angebotenen Abhilfemaßnahme hat

die Europäische Kommission neue Bedenken in Bezug auf die Fähigkeit der LCH

SA, als veräußertes Geschäft fortzubestehen, im Hinblick auf den Zugang zu

Anleihe- und Repo-Handelsströmen (trading feeds), die LCH SA derzeit von

MTS S.p.A., einer italienischen regulierten elektronischen

Handelsplattform, zugeleitet werden, geäußert. Die Europäische Kommission

hat daher die Deutsche Börse AG ("DBAG") und die London Stock Exchange

Group plc ("LSEG") aufgefordert, die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung

von LSEG an MTS S.p.A zuzusagen, um die fusionskontrollrechtliche Freigabe

sicherzustellen.

Die LSEG hat heute Nacht einen Beschluss gefasst, die geforderte

Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung der LSEG an der MTS S.p.A. nicht

zuzusagen.

Die Parteien sehen der weiteren Prüfung der Europäischen Kommission

entgegen und erwarten derzeit eine Entscheidung der Europäischen Kommission

über den Zusammenschluss von DBAG und LSEG bis Ende März 2017.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder

Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch

oder Verkauf von Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot

der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren,

soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der

von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten

Angebotsunterlage mitgeteilt.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften

des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei

einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der

HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie

anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen

Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein

öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC

nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S.

Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen

übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das

Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl

an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der

entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige

Broker außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der

DBAG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher

Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese

Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich

ist.

Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

"zukunftsgerichtete Aussagen" handelt oder die als solche betrachtet werden

könnten. "Zukunftsgerichtete Aussagen" sind naturgemäß vorausblickend und

basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen

Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung von DBAG und LSEG im

Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse

erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete

Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht

immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Wörtern wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht",

"wird erwartet", "unterliegt", "budgetiert", "eingeplant", "einschätzen",

"sagt voraus", "beabsichtigt", "antizipiert" oder "antizipiert nicht" oder

"glaubt" bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen

erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse

eintreten "können", "könnten", "sollten", "würden" oder "werden". Obwohl

DBAG und LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen

reflektierten Erwartungen angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht

zusichern, dass die Erwartungen sich als richtig erweisen. Aufgrund ihrer

Art beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da

sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in der Zukunft liegen.

Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die tatsächlichen

Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die durch die

zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden.

Kontakt:

Kai Fischer

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 86 73

Martin Halusa

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 29 01

Grit Beecken

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +352 2 43 3 23 75

E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

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26.02.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

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60485 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 211 - 0

E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

Internet: www.deutsche-boerse.com

ISIN: DE0005810055, DE000A2AA253, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6,

DE000A161W62, DE000A1684V3

WKN: 581005, A2AA25, A1RE1W, A1R1BC, A161W6, A1684V

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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