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24.10.2016 06:39:39

DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen de...

AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme

24.10.2016 06:39

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme

des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der

Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein

weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für

Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP,

als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am

8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip

Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine

Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat.

Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese

Entscheidung informiert.

Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation

T: +49 (2407) 9030-444

F: +49 (2407) 9030-445

invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6,

DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

http://www.aixtron.com verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

zulässig ist.

Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

24.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-40

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Nasdaq

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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